Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Energrün  (Gelesen 19017 mal)

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Offline Ben

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Energrün
« am: 24. November 2013, 21:08:46 »
Was ist von Energrün zu halten?
Hört sich an wie Energen.

www.energruen.de

Offline masterflok

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Re: Energrün
« Antwort #1 am: 28. November 2013, 10:46:28 »
Interessanter Hinweis, da versucht wohl jemand sein schlechtes Image durch einen neuen Namen loszuwerden.   ;)

Ich persönlich kann nur vor Energrün alias FirstCon warnen. Es werden Forderungen aus Energielieferungen gestellt, obwohl man gar nicht dort Kunde ist. Ein teures Verfahren bei der Schlichtungsstelle wird durch eine Klage vor Gericht abgewendet. Das Gericht wies die Klage rechtskräftig zurück, da kein Vertragsverhältnis zur FirstCon besteht. Ein gutes halbes Jahr war Ruhe, bis letzte Woche, dort erreicht uns erneut ein Mahnschreiben. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, ein Gericht hat hierüber bereits geurteilt und trotzdem hält man noch immer an der Forderung fest. Selbstverständlich zzgl. 5 Euro Mahngebühr.  :D

Und ich bin kein Einzelfall, die erneute Mahnwelle betrifft sämtliche Genossen der EGNW, die damals nicht der Zahlungsaufforderung der FirstCon nachgekommen sind.

Von daher mein persönlicher Rat: Finger Weg!
« Letzte Änderung: 28. November 2013, 16:35:07 von masterflok »

Offline khh

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Re: Energrün
« Antwort #2 am: 28. November 2013, 12:00:08 »
VORSICHT @masterflok mit öffentlichen Behauptungen wie "schmutziges Image", FirstCon liest schließlich mit !  ;D
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline masterflok

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Re: Energrün
« Antwort #3 am: 28. November 2013, 14:02:34 »
Dieses Image hat man durch Pro-Energie und der Aktion bei der EGNW selbst zu verantworten.

Im übrigen ist mit "schmutzig" "schlecht" gemeint, nicht dass jemand auf die Idee kommt es pornografische zu deuten.  :P

Offline Didakt

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Re: Energrün
« Antwort #4 am: 29. November 2013, 17:37:58 »
Ich persönlich kann nur vor Energrün alias FirstCon warnen. Es werden Forderungen aus Energielieferungen gestellt, obwohl man gar nicht dort Kunde ist. ...
Ein gutes halbes Jahr war Ruhe, bis letzte Woche, dort erreicht uns erneut ein Mahnschreiben. ... man hält noch immer an der Forderung fest.

@ masterflok, sind Sie selbst von diesen Forderungen betroffen oder beschreiben Sie in dem Beitrag die Situation anderer Verbraucher, die diesen „Machenschaften“ ausgesetzt sind.

Sollten auch Sie davon berührt sein, dann geben Sie mir ein Rätsel auf, zu dessen Auflösung Sie beitragen sollten.
Gehe ich nicht recht in der Annahme, dass Sie Mitte 2011 Ihren Vertrag/Ihre Verträge mit der EGNW aufgrund des damaligen Sonderkündigungsrechts wirksam gekündigt haben und zu anderen Versorgern gewechselt sind? Damit müssten Sie doch dem ganzen Schlamassel zwischen der EGNW und FirstCon entgangen sein. Was ist dabei denn möglicherweise schief gelaufen?

Offline Neu-Genosse

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Re: Energrün
« Antwort #5 am: 29. November 2013, 20:35:16 »
Lieber Didakt, wie kommen Sie darauf, dass die FirstCon das Sonderkündigungsrecht gewürdigt hat? Nicht nur, dass den Herren Kreye anscheinend vollkommen egal war ob es sich zum 1.7.12 noch um Kunden der EGNW handelte, sie haben anschliessend auch diese Leute vor Gericht gezerrt. In zahlreichen Verfahren wurde diesen Kunden bestätigt, dass sie keinen Vertrag mit der FirstCon hatten und darum die FirstCon auch keine Forderungen gegen diese Personen hat.

Möglicherweise können höchstens Forderugen gegen den jeweiligen Grundversorger geltend gemacht werden, der ja nach erfolgter Kündigung beim Vertrags-Versorger nach der Gesetzeslage für die Versorgung zuständig gewesen wäre, es sei denn, es wurde ab dem 1.7. ein Vertrag mit einem neuen gewählten Versorger geschlossen.

Das hat offensichtlich auch die FirstCon verstanden. Dem Vernehmen nach wird seit einiger Zeit gegenüber den Belieferten mit der Gesetzesgrundlage argumentiert, die dem Grundversorger Zahlungsansprüche aus der Grundversorgung ermöglicht. Hier wird wohl auf die Unkenntnis der Energiebezieher gebaut. Wer hat wohl die Informationen, dass diese Regelung nur für Grundversorger gilt, die FirstCon aber eben kein Grundversorger ist sondern Ansprüche nur bei einem Vertragsverhältnis bestehen. Dem geltenden Recht entsprechende Informationen bringen aber wohl kein Geld in die arg gebeutelte Kasse.

Hoffentlich haben die Herren der FirstCon das jetzt auch verstanden. In zweiter Instanz ist denen vor kurzem ins Gebetbuch geschrieben worden, dass auch bei den Belieferten, die nach der Insolvenz der Energen Süd auf wundersame Weise dort gelandet sind, keine Forderungen gegen die "Kunden" entstanden sind, da ja kein Vertrag bestand. Bei den Gerichten scheint sich erfreulicherweise die Auffassung durchzusetzen, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt: Entweder ich habe einen Vertrag mit einem dann von mir selbst gewählten Versorger oder der Grundversorger (Ersatzversorger) ist für die Belieferung zuständig und hat dann auch den Zahlungsanspruch. Eine Grauzone ist da nicht vorhanden.
Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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Re: Energrün
« Antwort #6 am: 29. November 2013, 21:34:32 »
Werter Neu-Genosse,

von Ihnen:
Zitat
…wie kommen Sie darauf, dass die FirstCon das Sonderkündigungsrecht gewürdigt hat?

Diese Frage stellt sich mir im Moment nicht! @ masterflok hat ausweislich seiner Angaben hier im Forum Mitte Juni 2012 sein Vertragsverhältnis mit der EGNW form- und fristgerecht gekündigt, indem er von seinem verbrieften Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte.
Ausgehend davon, dass diese Kündigung wirksam (durch Bestätigung der EGNW und einen Liefervertrag mit einem neuen Versorger) zustande kam, ist es mir unbegreiflich, weshalb in dieser Sache die FirstCon noch im Spiel sein will und Forderungen stellt! Für welche Leistungen, frage ich mich!

Offline masterflok

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Re: Energrün
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2013, 11:30:00 »
@ masterflok, sind Sie selbst von diesen Forderungen betroffen
Jap, betroffen, mit drei Abnahmestellen (2x Strom, 1x Gas)

Sollten auch Sie davon berührt sein, dann geben Sie mir ein Rätsel auf, zu dessen Auflösung Sie beitragen sollten.
Gehe ich nicht recht in der Annahme, dass Sie Mitte 2011 Ihren Vertrag/Ihre Verträge mit der EGNW aufgrund des damaligen Sonderkündigungsrechts wirksam gekündigt haben und zu anderen Versorgern gewechselt sind? Damit müssten Sie doch dem ganzen Schlamassel zwischen der EGNW und FirstCon entgangen sein. Was ist dabei denn möglicherweise schief gelaufen?
Sie scheinen da etwas durcheinander zu bringen. Sie meinten sicher Mittel 2012, und ja, zu der Zeit habe ich außerordentlich gekündigt. Aber das war der FirstCon egal (siehe auch Betrag @ Neugenosse), sie hat gnadenlos angemeldet und somit die Anmeldung des neuen Versorgers unterbunden. Erst nach einem tagelangen Streit, telefonisch und via Mail, hat sich die FirstCon erbahmt zum nächst möglichen Termin wieder abzumelden. Der neue Versorger konnte so endlich, wenn auch verspätet, die Belieferung aufnehmen.

Und genau diesen Zeitraum möchte die FirstCon bezahlt haben. Das ganze wurde längst vor dem Amtsgericht ausgeurteilt, rechtskräftig, ohne Zulassung der Berufung, mit dem Ergebnis, dass kein Vertragsverhältnis zustand gekommen ist und sich die FirstCon doch bitte an die EGNW wenden solle.

Soweit so gut, jedoch fängt die FirstCon seit der Insolvenz der EGNW erneut an die Genossen einzuschüchtern. Alle mir bekannten Betroffenen haben exakt das gleiche Schreiben bekommen, völlig unabhängig, ob bereits ausgeurteilt oder nicht.

In sofern ist es wohl legitim, dass ich aufgrund meiner eignenen Erfahrung mit der FirstCon jedem von diesem Unternehmen abrate.
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2013, 11:35:33 von masterflok »

Offline Didakt

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Re: Energrün
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2013, 13:33:49 »
@ masterflok,

richtig, es geht um Ihre Kündigungen Mitte 2012. „2011“ war ein Schreibfehler von mir. In meinem letzten Beitrag erwähnte ich bereits die korrekte Jahreszahl.

Keine Frage: FirstCon ist als Versorger nicht vertrauenswürdig!

Letztendlich haben Sie sich ja trotz erheblicher Schwierigkeiten mit dem Lieferantenwechsel durchgesetzt. Die Behinderung durch FC war gesetzeswidrig. Ich gehe davon aus, dass Sie den Fall auch der Bundesnetzagentur angezeigt haben. Solch „Schwarze Schafe“ gehören auf den Index gesetzt.

Es gibt durchaus Möglichkeiten, sich gegen die weiterhin zugehenden rechtsgrundlosen Forderungen zu wehren. Am einfachsten ist es, sie in den Papierkorb zu werfen!  ;)

In diesem Zusammenhang sei noch auf § 20a EnWG und hier insbesondere auf Absatz 4 hingewiesen:

Offline masterflok

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Re: Energrün
« Antwort #9 am: 01. Dezember 2013, 14:02:54 »
Es gibt durchaus Möglichkeiten, sich gegen die weiterhin zugehenden rechtsgrundlosen Forderungen zu wehren. Am einfachsten ist es, sie in den Papierkorb zu werfen!  ;)
Genau so verfahren wir aktuell.  ;)

Jedoch lässt das nicht jeden so kalt wie uns. Vor allem wenn ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird. Aber genau darauf spekuliert die FirstCon, dass einige doch noch aufgeben und zahlen. Anders lässt sich zumindest die neuerliche Mahnwelle nicht schlüssig erklären.

EDIT:
Soeben berichtet ein Genosse gestern die 2. Mahnung erhalten zu haben. Man droht ihm mit der Kündigung des Vertragsverhältnisses und die Abmeldung der Verbrauchsstelle beim Netzbetreiber. Das Skurile, auch dieser jemand war nur wenige Tage im Sommer 2012 in der Belieferung, sprich was genau möchten sie denn beim Netzbetreiber abmelden?  ;D

Übrigens nachfolgend ein Zitat der FirstCon, wieso man damals die Abmeldung verweigert hat:
"Nach intensiver Recherche und anwaltlicher Beratung ist uns klar mitgeteilt worden, dass für alle Strom- und Gasbelieferungen der EGNW-Kunden unzweifelhaft die AGB der EGNW, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der EGNW Gültigkeit hatten, auch für die Fortsetzung der Lieferung durch FirstCon gültig sind.
Diese AGB besagen im Punkt 8, dass die Lieferung 6 Wochen nach Ende der Mitgliedschaft in der EGNW endet. Laut Satzung der EGNW kann die Mitgliedschaft in der EGNW nur mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft in 2012 wird also zum 31.12.2013 wirksam. Somit endet die Lieferung am 12.02.2014."


Eigentlich sagt der Punkt 8 nur "Wenn du deine Mitgliedschaft kündigst, dann endet die Energielieferung spätestens 6 Wochen später (weil Mitgliedschaft die Voraussetzung ist, eigentlich logisch)". Die Interpretation der FirstCon ist mehr als kundenfeindlich,  wenn überhaupt legal.  ;)
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2013, 14:26:02 von masterflok »

Offline Didakt

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Re: Energrün
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2013, 17:55:28 »
...Jedoch lässt das nicht jeden so kalt wie uns. Vor allem wenn ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird. Aber genau darauf spekuliert die FirstCon, dass einige doch noch aufgeben und zahlen. Anders lässt sich zumindest die neuerliche Mahnwelle nicht schlüssig erklären.

Dem rechtswidrigen Vorgehen eines solchen Desperados unter den Energieversorgern beizukommen ist aber durchaus möglich, wenn auch mit viel Schreiberei und Ärger verbunden. Es liegt nun mal auf der Hand, dass der normale Durchschnittsverbraucher sich selbst oft nicht in der Lage sieht, solchen Herausforderungen wirksam zu begegnen und sich ‒ aus welchen Gründen auch immer ‒ vielfach keiner anwaltlichen Hilfe bedient. Schurken nutzen dies leider schamlos aus.
Es gilt der alte Grundsatz: „Wer schreibt, der bleibt!“ Man muss es halt nur können.

Bei einem Lieferantenwechsel, der ja angeblich so einfach praktizierbar sein soll, sollte man das Heft des Handelns nicht aus der eigenen Hand geben, sondern das Verfahren immer selbst begleiten. Damit lassen sich im Vorfeld schon mögliche Ungereimtheiten abwenden.

Den Betroffenen dieser miesen Methoden von FC ist anzuraten, den Abzocker einfach auflaufen zu lassen. Drohungen kann man ja mit Gegendrohungen begegnen, nämlich die Unterlassung im Wege des vorläufigen Rechtschutzes per „einstweilige Verfügung“ durchzusetzen.

Der von Ihnen zitierte Text/Grund der FC, mit dem Ihre Abmeldung seinerzeit verhindert werden sollte, ist absoluter Quatsch und ohne jede Relevanz.

Übrigens: Zum Zeitpunkt der Kündigung Ihres Vertragsverhältnisses mit der EGNW Mitte 2012 dürften die erwähnten Vertragsbedingungen noch gar nicht Gegenstand Ihres Vertrages gewesen sein.
Das „Beiblatt zum Lieferantrag / -vertrag“ und die „Besondere Vertragsbedingungen Strombelieferung/Gas“ der EGNW sind erst mit Stand Nov. 2012 aufgelegt worden.

Offline masterflok

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Re: Energrün
« Antwort #11 am: 01. Dezember 2013, 23:05:52 »
Der von Ihnen zitierte Text/Grund der FC, mit dem Ihre Abmeldung seinerzeit verhindert werden sollte, ist absoluter Quatsch und ohne jede Relevanz.
Weiß ich, war auch eher zu eurer allgemeinen Erheiterung. ;)

Offline masterflok

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Re: Energrün
« Antwort #12 am: 03. Dezember 2013, 14:20:31 »
Heute haben wir ebenfalls die zweite Mahnung erhalten. Auf die 5 Euro Mahngebühr hat man dieses mal 10 Euro aufgeschlagen. Außerdem wird einem mit der Kündigung des Vertragsverhältnis (welches?) und Abmeldung beim Netzbetreiber gedroht. Darüber hinaus wolle man bei Nichtzahlung das Inkasso-Unternehmen "Creditreform AG" einschalten. ;D

EDIT:
Ich habe mal spaßeshalber die Service-Hotline der FirstCon bemüht, um zu erfahren, wieso denn, trotz rechtskräftigen Urteil, wieder gemahnt wird. Die Frau am anderen Ende fragte sofort nach den Kundennummern auf den Schreiben und sagte anschließend "Ich habe Sie nun aus dem System ausgebucht". Anschließend war das Gespräch beendet.  :o

« Letzte Änderung: 03. Dezember 2013, 15:04:38 von masterflok »

Offline Didakt

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Re: Energrün
« Antwort #13 am: 03. Dezember 2013, 17:20:08 »
Wiederum ein Beweis dafür, dass die Typen in diesem Saftladen nicht alle Tassen im Schrank haben! :)

Offline Christian Guhl

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Re: Energrün
« Antwort #14 am: 03. Oktober 2014, 15:37:40 »
Hat bis jetzt jemand etwas von Energrün wieder gehört ? Es wäre interessant, zu wissen, ob es die Firma noch gibt und wo sie jetzt ihr Unwesen treibt.

 

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