Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben  (Gelesen 5432 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Der EEG-Umlagerhöhung von ca. 1 ct/ KWh steht ein ebenfalls innerhalb eines Jahres um ca 1 ct/kWh gesunkener Börsenpreis gegenüber. Beides müsste sich also gegenseitig kompensieren.

http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Phelix%20Futures%20|%20Terminmarkt/Phelix%20Futures%20Chart%20|%20Terminmarkt/futures-chart/F1BY/2014.01/2013-10-14/1y/-/0/0/0/0/-
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2013, 08:08:22 »
Der EEG-Umlagerhöhung von ca. 1 ct/ KWh steht ein ebenfalls innerhalb eines Jahres um ca 1 ct/kWh gesunkener Börsenpreis gegenüber. Beides müsste sich also gegenseitig kompensieren.
Na, die Versorger haben bestimmt Begründungen dafür, warum das nicht so ist. Entweder haben sie größtenteils längerfristige Verträge zwecks Liefersicherheit und versorgen sich nur sehr begrenzt mit Strom von der Börse oder sonstige Kosten sind gestiegen oder es ist einfach kalt draussen.  ;)

Offline Agnitio

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 109
  • Karma: +1/-0
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2013, 10:13:51 »
Es ist dieses Jahr auch nicht mit großen Erhöhungen beim Strom zu rechnen. Trotzdem muss man, abgesehen von der EEG-Umlage mal noch KWK, Offshore und Netzentgelte abwarten..


Edit: 6,24Cent..
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2013, 10:17:06 von Agnitio »

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2013, 11:14:28 »
Viele Stromanbieter haben aber schöne Preismodelle mit eingeschränkter Preisganrantie eingeführt, bei denen der reine Strompreis konstant garantiert wird und alle Erhöhungen von Umlagen etc. durchgereicht werden können. Die Preisgarantie garantiert hier dem Händler einen stabilen Preis im fallenden Markt.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2013, 12:17:38 »
Viele Stromanbieter haben aber schöne Preismodelle mit eingeschränkter Preisganrantie eingeführt, bei denen der reine Strompreis konstant garantiert wird und alle Erhöhungen von Umlagen etc. durchgereicht werden können. Die Preisgarantie garantiert hier dem Händler einen stabilen Preis im fallenden Markt.

Und damit wären wir wieder bei der Frage, ob solch „schöne Preismodelle", die eine 1 zu 1 Weiterreichung von Umlagenerhöhungen etc. ermöglichen sollen, ohne gleichzeitig Kostensenkungen bei den „garantierten“ Preisfaktoren berücksichtigen zu müssen, rechtlich überhaupt wirksam sind !?

Die Rechtsprechung des BGH gibt jedenfalls vor, dass bei Preiserhöhungen die Gesamtkostenentwicklung maßgeblich ist und die AGB-Klausel sicher ausschließen muss, dass der AGB-Verwender bei Preiserhöhungen seinen Gewinnanteil erhöhen kann. 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2013, 12:27:17 »
Viele Stromanbieter haben aber schöne Preismodelle mit eingeschränkter Preisganrantie eingeführt, bei denen der reine Strompreis konstant garantiert wird und alle Erhöhungen von Umlagen etc. durchgereicht werden können. Die Preisgarantie garantiert hier dem Händler einen stabilen Preis im fallenden Markt.

Und damit wären wir wieder bei der Frage, ob solch „schöne Preismodelle", die eine 1 zu 1 Weiterreichung von Umlagenerhöhungen etc. ermöglichen sollen, ohne gleichzeitig Kostensenkungen bei den „garantierten“ Preisfaktoren berücksichtigen zu müssen, rechtlich überhaupt wirksam sind !?

Die Rechtsprechung des BGH gibt jedenfalls vor, dass bei Preiserhöhungen die Gesamtkostenentwicklung maßgeblich ist und die AGB-Klausel sicher ausschließen muss, dass der AGB-Verwender bei Preiserhöhungen seinen Gewinnanteil erhöhen kann.


Solche Preisänderungsklauseln, die dem Lieferanten die Weitergabe gestiegner Umlagen ohne Berücksichtigung von Kostensenkungen und somit eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Preis ermöglichen, werden wohl jedenfalls im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam sein, § 307 BGB. AGB- Preisänderungsklauseln sind regelmäßig unwirksam, wenn sie die Möglichkeit der nachträglichen Gewinnerhöhung nicht sicher ausschließen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 13.12.06 Az. VIII ZR 25/06).

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #6 am: 15. Oktober 2013, 18:14:50 »
Übrigens, das Thema „1:1-Weiterreichung vom Umlage-/Abgabenerhöhungen“ speziell bei Sonderverträgen mit „eingeschränkter Preisgarantie“ wurde schon mal umfassend abgehandelt im November/Dezember 2012 unter ‚Grundsatzfragen > Rechtslage bei undurchsichtiger Weiterhabe hoheitlicher Abgaben/Umlagen’ !  :)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #7 am: 15. Oktober 2013, 19:01:20 »
Das liegt wohl auch an der Vorhersehbarkeit.  ;)
In der heutigen Berichterstattung kommt die Weitergabe von gesunkenen Beschaffungskosten praktisch nicht vor, ich habe sie jedenfalls nicht wahrgenommen. Überall (z.B. habe ich das auch in der Rundfunkberichterstattung so wahrgenommen) wird die Erhöhung so dargestellt, dass sie der Stromkunde vollständig als Zusatzbelastung zu tragen hat. Bleibt abzuwarten, was die Stromanbieter am Ende machen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #8 am: 15. Oktober 2013, 19:13:28 »
... Bleibt abzuwarten, was die Stromanbieter am Ende machen.

Wenn die Verbraucher eine "Weiterreichung" aufgrund unwirksamer AGB-Klauseln nicht widerspruchslos hinnehmen, dann kann weitgehend egal bleiben, was die Stromanbieter machen!  :)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #9 am: 15. Oktober 2013, 19:49:41 »
Ich nehme an, dass das nur ein kleiner Teil der Verbraucher machen wird. Egal kann es auch denen nicht sein, denn sich zu wehren macht auf jeden Fall Arbeit.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Stromfraß

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 768
  • Karma: +2/-2
Re: EEG-Umlageerhöhung: Strompreis müsste eigentlich stabil bleiben
« Antwort #10 am: 15. Oktober 2013, 22:14:56 »
Zitat
Ich nehme an, dass das nur ein kleiner Teil der Verbraucher machen wird. Egal kann es auch denen nicht sein, denn sich zu wehren macht auf jeden Fall Arbeit.
Verdenken kann man es niemand.
Wenn ich höre, dass 40% der Verbraucher noch nie ihren Stromversorger gewechselt haben und immer noch in der grundversorgung sind, sagt das wohl alles.
Und die anderen 60% sind auch nicht von Haus aus Kämpfer um jeden Preis, selbst wenn man glaubt, im Recht zu sein.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz