Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 279668 mal)

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Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #420 am: 01. März 2007, 11:07:56 »
Hat eigentlich irgendein "Kunde" der SW//M hier im Forum inzwischen eine Schriftliche Mitteilung über die Gas- und Strompreisanpassungen zum 1.4.2007 erhalten?

Ich zumindestnicht. Wen könnte man denn darüber informieren, daß die SW//M ihren Informationspflichten nicht nachkommen?

Offline Monaco

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Stadtwerke München
« Antwort #421 am: 01. März 2007, 12:26:35 »
@Elch

Für diese Mitteilungsbestimmungen gibt es eine Übergangsfrist bis 30.06.2007. Erst ab 01.07.2007 müssen Preisänderungsankündigungen mind. 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

Bis dahin gilt ggf. noch "am Tag nach der Bekanntgabe ...".

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #422 am: 01. März 2007, 13:59:08 »
@all

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5781

es werden konkrete Fälle der SW M gesucht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #423 am: 04. März 2007, 12:17:06 »
@elch  und @alle
nachdem auf der swm-homepage die neuen preise ab 1.4.07 veröffentlicht sind, hätte ich da ne frage: die senkung der tarifgrenzen nach m³-jahresverbrauch in kombination mit der erhöhung des grund-/messpreises um ca. 78% (!!!) ist wohl eine deutliche verbrauchsunabhängige erhöhung. lässt sich dagegen genauso eine billigkeitseinrede nach § 315 bgb und aufforderung zur offenlegung der kalkulation stellen? es kann ja nicht sein, dass die swm behaupten dürfen, ihre messkosten wären so explodiert, ohne auch dies bei zweifelhafter billigkeit nachweisen zu müssen... (korrektur: es heisst ja messPREIS und nicht messkosten.)

[ironischer teil:]
die ölpreisbindung sollte hier als ausrede nicht ziehen.... ;)
die erhöhte mehrwertsteuer?
mehrausgaben für hühnerfutter?
gestiegene heizkosten des hühnerstalls aufgrund der hohen gaspreise?

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #424 am: 05. März 2007, 15:56:21 »
@all

ich hatte ja der swm geschrieben, dass ich die letzten drei abschlagszahlungen aussetze, da aufgrund des milden winters sonst eine überzahlung entstehen würde.

die schreiben jetzt, dass ich nicht einfach aussetzen darf, ich soll ihnen doch den zählerstand mitteilen, damit sie eine neuberechnung der abschlagszahlung vornehmen können (anpassen).

ich hatte meinen zählerstand immer schön im blick und dann vor kurzem mal überschlagen. also dieses jahr haben wir  verdammt wenig gebraucht, waren auch sehr sparsam.  wenn ich denen jetzt meinen heutigen stand mitteile und die ab heute die jahresabrechnung mache, habe ich garantiert eine überzahlung.
im april/mai kommt eh die jahresabrechnung, deswegen sehe ich nicht ein, ihnen jetzt schon den zählerstand mitzuteilen.
eine anpassung halte ich auch für blödsinn, der aufwand lohnt sich doch auch nicht für die swm, wegen der drei monate.

hat einer auch schon ähnliches erlebt?

ich werde denen dann einfach schreiben, wie ichs mir denke (aufwand lohnt nicht wegen der drei monate bis zur nächsten abrechnung) und werds halt wieder aussitzen.

Gruß Mona

Offline Monaco

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Stadtwerke München
« Antwort #425 am: 05. März 2007, 17:51:55 »
@Mona

Kommen Sie doch den SW München einfach mit Fakten - und berechnen Ihren voraussichtlichen Verbrauch einmal hoch! Hierfür benutzen Sie die Gradtagzahlentabelle (Suchefunktion).

Sie haben von April 2006 bis heute eine gewisse Anzahl m³ verbraucht. Von April 2006 bis heute - rechnen Sie ruhig taggenau - ist eine gewisse Zahl an Gradtagszahlen bereits erreicht. Da die Gradtagszahlen eines Jahres 1000 entsprechen, rechnen Sie:

Verbrauch (bis heute) : Verbrauch (bis April 2007*) =
Gradtagszahlen (bis heute) : 1000;
nur Verbrauch bis April 2007 ist unbekannt.

* setzen Sie hier den Abrechnungsfolgetag 2006 + 365 Tage ein (z.B. 17. April 2006 bis 16. April 2007, wenn Ihre Jahresabrechnung 2005/06 mit dem 16.04.2006 endete)

Also rechnen Sie:

Verbrauch bis April 2007 = Verbrauch bis heute : Gradtagszahlen (bis heute) x 1000

Jetzt haben Sie Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch.

Für diesen rechnen Sie sich die Gesamtkosten aus. Achtung! Umrechnung von m³ in kWh nicht vergessen (Vorjahresbrennwert benutzen), einschließlich Grundpreis, MwSt. alt und neu (ggf. Trennung auch über Gradtagzahlen)

Hiervon ziehen Sie die bisher geleisteten Abschläge ab.

Den Rest teilen Sie duch die verbleibenden Abschläge +1 (= Betrag der Schussrechnung).

Jetzt haben Sie die Höhe Ihrer weiteren Abschläge bis zur Jahresrechnung.

Dann warten Sie gespannt, was Ihr Versorger Ihnen zu entgegnen hat - wenn er dann überhaupt noch etwas zu entgegnen hat.

Ich gebe ja zu, klingt etwas kompliziert - ist es aber nicht wirklich. In max. 20 Minuten erledigt.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #426 am: 05. März 2007, 18:54:39 »
@ Mona(co)

vgl. mein beitrag vom 30. april 2006 auf Seite 10 des swm-threads:
die stadtwerke münchen haben auf meine nachfrage mit dem dort dargestellten schema geantwortet. würde ich mir aber von den swm nochmal (aktuell) geben lassen...

lg

Offline Monaco

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Stadtwerke München
« Antwort #427 am: 06. März 2007, 06:54:23 »
@deraffe

Im Grunde sind das (Ihr Beitrag ...) auch Gradtagzahlen. Nur eben nicht die Allgemeinen Durchschnittsgradtagszahlen, sondern vermutlich von welchen, die in der Region (z.B. von einem Wetterdienst) ermittelt wurden. Ob nun Prozent oder Promilleangaben ist eigentlich auch egal. Das Prinzip ist aber das Selbe. Daher könnte Mona auch diese Zahlen zum rechnen benutzen. Letztlich geht es jedoch immer um ein grobes Endergebnis. Wer weiß wie das Wetter noch wird. Möglicherweise muss ja dieses Jahr im April niemand mehr heizen. Oder wir haben im Mai noch Frosttage. Wer weiß das schon ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #428 am: 06. März 2007, 08:48:38 »
Wer Interesse daran hat kann jetzt auf der Homepage der SW//M die Preise und Vertragsbedingungen des neuen "Vertragsangebotes" einsehen:
http://www.swm.de/de/produkte/merdgas/erdgaspreise-faq.html

Offline ALTUS

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Stadtwerke München
« Antwort #429 am: 09. März 2007, 19:31:52 »
Der SW//M schickt uns heute ein Vertragsangebot "M-Erdgas M Vertrag" in dem eine 14% Preissenkung mit Preisgarantie bis 30.06.2008 festgelegt wird und Anspruch auf Mängelbehebung und 100 EUR Nachlass auf Reparaturen und Bonuspunkte mit M//Card. Vertrag monatlich kündbar. Vertragsabschluss nur bis 31. März \'07 möglich.

Sollten wir nicht unterschreiben wird der Preis nur 10% gesenkt und alle weiteren oben genannten Vorteile und Preisbindung werden nicht gewährt.

Was hat es denn mit diesem Vertrag auf sich? Was tun?

Viele Grüße
Altus

Offline kolumbus7

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Stadtwerke München
« Antwort #430 am: 10. März 2007, 12:05:06 »
Bloß nicht unterschreiben!

Ich habe das gleiche Schreiben mit Vertragsformular bekommen und halte den Vertrag für eine böse Falle. Anders als bei der normalen Preisfestsetzung wäre der Vertragsabschluss eine aktive Handlung des Kunden. Ich bin kein Jurist, aber ich nehme an, wer unterschreibt, dokumentiert damit, dass er/sie den aktuellen Gaspreis akzeptiert und macht damit sämtliche Einwände wegen Unbilligkeit wertlos bzw. unglaubwürdig.

Außerdem kann man dann die Zahlungen nicht mehr kürzen. Der niedrigere Preis wird nur gewährt, wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt. Wird diese widerrufen, können die SWM den Vertrag kündigen, d.h. man zahlt wieder den "normalen" Preis. Und die Preisbindung bedeutet m.E. auch, dass man von eventuellen Preissenkungen (z.B. durch die anhängige Sammelklage erzwungen) bis Juni 2008 nicht profitiert.

Ist also wohl ein plumper Versuch der SWM, Gaspreisrebellen zu neutralisieren und möglichst viele Einzugsermächtigungen zu bekommen...

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #431 am: 10. März 2007, 23:10:52 »
@kolumbus7

Hallo SWM:

"Mit Speck fängt man Mäuse"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline ALTUS

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Stadtwerke München
« Antwort #432 am: 12. März 2007, 09:03:52 »
Vielen Dank für die Hinweise,
wir sind bisher "nur" normale Kunden bei SWM und das Thema "Gaspreise kürzen wegen Unbilligkeit" ist Neuland für uns. Dieses merkwürdige und mit gewissem Druck angeforderte Anliegen des SWM diesen Vertrag zu unterschreiben hat uns nun stutzig gemacht, dass beim SWM etwas nicht stimmen kann und das Thema bei uns ins Rollen gebracht.

Offline cybermary

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Stadtwerke München
« Antwort #433 am: 12. März 2007, 10:13:36 »
Hallo, ich bin heute auf euer Forum gestossen, nachdem ich ca. 20 Minuten mit zwei Service-Centern der Stadtwerke München telefoniert habe. Um es vorneweg zu sagen: Meine Frage blieb unbeantwortet!

Auch ich habe ein schreiben über die Gaspreissenkung zum 01.07.2007 bekommen. Da ich in der region München wohne, senkt sich der Gaspreis automatisch um 6%. Wenn ich den Zusatzvertrag "M-Erdgas R" abschliesse, senkt sich der Preis sogar um 10%. Meine Frage an die Stadtwerke war ganz einfach: WELCHES SIND DIE UNTERSCHIEDE IN DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ZWISCHEN MEINEM ALTEN VERTRAG UND DEM NEUEN VERTRAG "M-ERDGAS R"???

Ausser, dass die Damen und Herren von den Service-Centern mir alle Unterlagen noch einmal vorgelesen haben, die ich bereits vorliegen habe (hallo, ich kann auch lesen?) und dass ich noch einmal die einstudierten Sätze gesagt bekommen habe (die Preise für Rohstoffe auf den Weltmärkten hätten sich geändert und jetzt wird das an die Kunden weiter gegeben), bin ich mit meiner Frage auf Unverständnis gestossen. Jatzt warte ich auf den Rückruf eines Vorgesetzten, der vermutlich mit anderen Floskeln meine Frage NICHT beantworten wird.

Vielleicht gibt es hier jemand mit Durchblick, der mir etwas dazu sagen kann? Als Hintergrundinfo vielleicht noch Folgendes: Wir wohnen seit einem Jahr in dieser Wohnung und haben damals erst einen Vertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen. Ich schreibe das deswegen, weil ich einige Beiträge vorher das Thema "ungerechtfertigte Preiserhöhung durch die Stadtwerke" gelesen habe. Ich könnte also nicht wirklich etwas aus der Vergangenheit geltend machen. Beziehen sich die Nachteile aus dem Sondervertrag "M-Erdgas R" auch auf die Zukunft?

Wenn das die Rechte der Verbraucher wirklich so krass einschneidet, wie in anderen Beiträgen angedeutet, ist das eigentlich ein Fall für den Verbraucherschutz (hört sich ein wenig wie Verfassungsschutz an, gell?).
Fazit wird auf jeden Fall sein, dass man heutzutage alles bis ins Detail selbst nachprüfen muss. Traurig aber wahr.

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #434 am: 12. März 2007, 11:27:34 »
Hallo zusammen,

hier im Forum wurde der Unterschied zwischen dem "normalen" und dem Sondervertrag bereits einschlägig erläutert, einfach mal ein wenig stöbern... Stichwort: Sondervertrag

Soweit ich das sehe:

1. Ich würde das nicht als \'alten\' und \'neuen\' Vertrag bezeichnen, sondern es gibt ggf. einen bestehenden, laufenden Vertrag, den man eingegangen ist, und eben dieses Vertragsangebot eines Sondervertrages für einen neuen Vertrag. Es ist ein Vertragsangebot, wie jedes andere auch, und da besteht Vertragsfreiheit.

2. Ein neuer Vertrag wie dieser Sondervertrag beinhaltet Bedingungen wie Preis und Einzugsermächtigung, die man durch seine Unterschrift dann auch anerkennen würde. Für einen laufende(n) oder neue(n) Widerspruch/Einrede wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB wäre das ziemlich ungeschickt, um es vorsichtig auszudrücken: Eine Kürzung des Gaspreises ist dann ziemich sinnlos, das Geld ist mit der Einzugsermächtigung erst mal weg...vom Rechtlichen ganz abgesehen!

Ich würde sagen, dieser Sondervertrag ist ein kurzsichtiges Lockangebot und nur ein weiterer plumper Versuch der SWM, .... [den Rest denke ich mir]
Für die Vegetarier hier: Mit Käse fängt man Mäuse :)

Liebe Grüße an die geduldigen Kunden hier!
Zum Vergleich:
http://www.bei.uni-bremen.de/download/061026Pressekurz.pdf
Danach könnten ca. 3,3 ct /kWh bzw. rund 33 ct/m³ Arbeitspreis netto für Gas im Schnitt angemessen sein... nur zur Orientierung.

 

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