Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 279719 mal)

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Offline axel

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Stadtwerke München
« Antwort #390 am: 14. Februar 2007, 21:12:09 »
Hallo,
ich habe heute die zweite Mahnung von der SWM bekommen.
Wie ich schon vermutete haben die meine Ankündigung zur Gaspreisverweigerung und Absenkung der Abschlagszahlungen in die Tonne getreten.
Die reduzierte Abschlagszahlung wurde in 2006 von der Mitarbeiterin der Serviceabteilung angenommen (ich war persönlich dort)
und nun die zweite Mahnung.
Die erste ist scheinbar irgendwo im Haus in einem Briefkasten gelandet.
Kennt hier noch jemand dieses Geschäftsgebaren?
Ich habe einen Widerspruch dagegen aufesetzt.
Gibt es noch etwas was ich tun kann?
Danke für die Hilfe und die Tips.
MfG
axel

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #391 am: 15. Februar 2007, 19:25:51 »
@ axel

wieviel mahnungen ich bekommen habe, habe ich nicht mehr mitgezählt.
das deine abschläge gekürzt wurden, heisst mit sicherheit noch nicht, dass sie auf einmal den alten preis anerkannt haben. in der endabrechnung ist mit sicherheit wieder mit den neuen preisen gerechnet worden. hab ich wo anderster auch schon gehört.

gruß
Mona

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #392 am: 15. Februar 2007, 20:42:07 »
Die SWM haben heute in der Süddeutschen zeitung die neuen "Allgemeinen Preise" für München veröffentlicht.

Es gibt jetzt nur noch 3 Preisstufen:
-> alle Preise Brutto in (Klammern) alter Preis

  • Kleinverbrauchstarif: GG 3,68 (3,68) 0,086/kwh (0,086)
  • Grundpreistarif: GG 5,95 (5,36) 0,0649/kwh (0,0704)
  • Vollversorgungstarif GG 9,52 (9,52-19,04) 0,0591/kwh (0,066-0,0615)
  • [/list:u]

    Für Verbräuche über 10.000m^3 gilt: GG 8,69/Monat + 147,08/Jahr/m^3/h 0,0494/kwh

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #393 am: 18. Februar 2007, 11:42:20 »
ich habe auf der swm-seite weder eine pressemitteilung noch "neue" preise entdeckt, nur allgemeines geschwafel.

wenn ich das richtig verstanden habe, versuchen die swm die "neuen" preise mit einem "neuen" vertrag zu verknüpfen, den ja niemand eingehen muss (vertragsfreiheit). einen neuen vertrag abzuschließen würde ja bedeuten, die neuen (preis)bedingungen anzuerkennen, oder? für den laufenden widerspruch / die billigkeits-einrede wäre das ja eher gegen das eigene interesse. kannst du bitte etwas mehr details posten? danke.

ca. 8,6 ct / m^3 gas ist ja wohl nicht billig, oder? ich dachte, die preise sollten ein wenig sinken zum 1.4. ?

   :wink:  ich bin mit den offiziell geforderten preisen der swm nicht ganz auf dem laufenden   :wink:

solidarische grüße an alle, die sich mit ihren gasversorgern geduldig zeigen!  8)

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #394 am: 18. Februar 2007, 16:16:08 »
ob nun neue Preise, alte Preise oder veränderte Tarifstruktur....
is mir alles schnurzpiepegal :!:

Ich habe vor ein paar Tagen auch eine Mahnung erhalten, nachdem ich damals auf die Zusendung der berühmten Gutachten überhaupt nicht reagiert hatte. Ich hatte in meinem Widerspruch angekündigt, eine freiwillige Zahlung ohne Anerklennung einer Rechtspflicht in Höhe von 96 € Grundgebühr/Jahr und 0,25 €/m³ Gas zu bezahlen. Entsprechend habe ich meine Abschlagszahlungen (per Dauerauftrag) auf 30 € gekürzt, um nicht zu überzahlen. (Die SWM wolten mal 148 €/monat  :P )
Ich werde meine 0,25 €/m³ zahlen, bis die SWM mal ihre Kalkulation offengelegt haben. Von mir aus muss das aber gar nicht sein. Billiger als jetzt kriege ich mein Gas dann ja wahrscheinlich auch nicht ;)

Auf die jetzige Mahnung habe ich wie folgt per Fax reagiert:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Sie darauf hinweisen, dass es wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands meinerseits vom XX.XX.2006 an einer fälligen Forderung ihrerseits fehlt. Sie haben mir bisher die Berechtigung für Ihre Preisforderungen nicht wie von mir verlangt dargelegt. Die von Ihnen mir zugesandten Gutachten und das Schreiben vom XX.XX.2006 reichen dazu nicht aus. Ihre Mahnung entbehrt daher jeglicher Grundlage. Ich möchte auf die diesbezügliche Rechtslage hinweisen und Sie bitten, diese zu berücksichtigen! Eigentlich müsste ich bis zur Feststellung eines billigen Gaspreises gar nichts bezahlen, da bis dahin nichts fällig ist.
Bitte unterlassen Sie daher weitere unbegründete Mahnungen!
Ich werde auf solche in Zukunft nicht mehr reagieren. Ich behalte mir ferner vor, meine freiwilligen Zahlungen ganz einzustellen, falls die SWM Versorgungs GmbH nicht in absehbarer Zeit die Rechtslage würdigt und mir die Billigkeit ihrer Gaspreise nachweist.
In Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.2006 möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es gemäß der Gesetzeslage angemessen wäre, die absoluten Preisänderungen der Gasimportpreise (Grenzübertrittspreise) an die Abnehmer weiterzugeben. Dies trifft auch auf Ihre Vorlieferanten zu. Es ist also nur eine Preiskopplung, die in den Importverträgen enthalten sein mag, zu berücksichtigen. Sollte die SWM Lieferverträge mit einer Preiskopplung haben, die über diese Importpreisänderungen hinausgeht, so kann ich der SWM nur dringend raten, gegen diese Widerspruch einzulegen und selbst gegen die gesamten Preise der Vorlieferanten den Unbilligkeitseinwand zu erheben! Ansonsten trägt das geschäftliche Risiko hieraus allein die SWM.
Außerdem bezog sich mein Unbilligkeitseinwand auf den gesamten Gaspreis, dies schließt auch die mögliche Unbilligkeit des gesamten Gaspreises Ihrer Vorlieferanten ein. Die SWM hat im obengenannten Schreiben und in den beigelegten Gutachten nur auf die letzten Erhöhungen und ihre eigene Gewinnmarge Bezug genommen, was völlig unzureichend ist.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, auch dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
...

Das als Anregung für andere.
Der viele Text wäre sicher nicht nötig gewesen, ist wahrscheinlich auch nicht hilfreich. Ich hatte aber Spaß daran, denen mal was aufs Brot zu schmieren.  :twisted:
Für Kritik hierzu bin ich aufgeschlossen!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #395 am: 18. Februar 2007, 16:16:36 »
Die Preise sind suf der Homepage der SW//M noch nicht veröffentlicht. Der Link führt ins leere.
Die Preise wurden aber in der Presse veröffentlicht. Sie Mitteilung wurde gerade noch so in der 6-Wochen-Frist rausgebracht.

Die SW//M wollen aber neben den reduzierten Allgemeinen Preisen auch noch ein Sondervertragsangebot machen um E(on) wie einfach (teuer) zu unterbieten. Hier liegen die Preise dann wohl bis zu 13,6% unter den derzeit noch gültigen.

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #396 am: 18. Februar 2007, 16:20:07 »
Zitat von: \"Elch\"
Mitteilung wurde gerade noch so in der 6-Wochen-Frist rausgebracht.

reicht das aus?
Muss da nicht ein Brief an die Kunden raus?
8) solar power rules

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #397 am: 18. Februar 2007, 16:29:45 »
jetzt verstehe ich...
danke, elch.
was hilft mir die presse? muss ich süddeutsche lesen? bitte nicht! :lol:

@superhaase:
im ernst: brief muss sein, nach gvv zumindest. ich fürchte, die swm werden weiterhin briefe schreiben... :wink:
frage: 25 ct netto oder brutto?

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #398 am: 18. Februar 2007, 17:04:07 »
25 ct netto
damit zahle ich etwas mehr als den Grenzübertrittspreis. Das muss m.E. reichen und ich liege bestimmt nicht über einem in Zukunft vielleicht festgestellten billigen Preis. Wenn jetzt das Gas weiter billiger werden sollte, werde ich das natürlich nach unten anpassen, frei nach meiner eigenen Preisanpassungsklausel: Grenzübertrittspreise des letzten halben Jahres plus 0,5 ct/kWh * Gutdünkenfaktor.
Diese Preisänderungsklausel wird einer Prüfung nach §307BGB bestimmt standhalten,  :lol:
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #399 am: 18. Februar 2007, 17:14:49 »
klingt gut. danke für die info. war nur etwas neugierig...
"§ 307 bgb" versteh ich nicht ganz den witz, macht aber nix...

liebe grüße.

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #400 am: 18. Februar 2007, 17:28:34 »
@deraffe:
Such hier im Forum mal einfach nach §307, dann weißt Du, was ich meine...
8) solar power rules

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #401 am: 19. Februar 2007, 10:36:08 »
Ich hab jetzt auch wieder eine mahnung bekommen, obwohl mir die swm ja mehr oder weniger in jedem "letzten" brief geschrieben hat, dass alle argumente ausgetauscht wurden und hierzu nichts mehr geschrieben wird.

nachdem ja die mahnungen wie immer sehr undeutlich sind und ich mir auch denke, dass die ruhig etwas arbeit bekommen sollten, wenn sie schon mahnungen rausschicken, hab ich denen geschrieben, dass sie mir die zahlungseingänge der bisher geleisteten abschläge bestätigen sollen.
(konnte man nämlich nicht an der mahnung erkennen).
außerdem hab ich auf das aufrechnungsverbot mit der alten jahresrechnung 2006 hingewiesen (hab bei jeder überweisung den monat angegeben, für den die abschlagszahlung bestimmt war).

außerdem hab ich gewußt, dass der gasverbrauch deutlich weniger war als sonst. hab ihn mir dann mal ausgerechnet und der swm gleich noch mitgeteilt, dass ich die letzten drei abschläge nicht überweisen werde, um eine überzahlung zu vermeiden (selbst das war glaub ich noch zuviel, naja, der winter ist noch nicht ganz vorbei...).

gruß
mona

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #402 am: 19. Februar 2007, 16:07:17 »
@mona
ohne fällige forderung keine mahnung, eigentlich dürften diese schreiben ja garnicht "mahnung" heissen - die swm versuchen\'s halt, wie immer. mahnungen sind ja eigentlich die netten bunten briefe vom gericht und die swm wissen selbst wohl am besten, warum sie nur ständig ihre mahnungen, kontoauszüge, zahlungserinnerungen und sonstwas verschicken... und wann der letzte brief verschickt wird, bestimmen nicht die swm!

das aufrechnungsverbot würde ich allgemein aussprechen, damit die swm nicht mehr die neuen zahlungen mit alten (angeblich fälligen) forderungen verrechnen. da hilft auch zusätzlich, auf die überweisung "keine verrechnung" zu schreiben. schließlich gibt man ja den verwendungszweck nicht zum spaß an...
lg

Offline Wintersonne

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Stadtwerke München
« Antwort #403 am: 19. Februar 2007, 17:59:24 »
Ich bin seit heute neu im Forum und bin trotz intensiven lesens von Beiträgen nicht ganz im Bilde. Man darf kein neues Thema eröffnen wenn zu einem Versorgungsunternehmen hier SWM bereits ein Thema eröffnet wurde, wenn ich das richtig verstanden habe. Deshalb hier eine Frage zum Strom und zur Mahnung.
Hier geht es um die überhöhten Gaspreise der SWM sind die Strompreise auch erhöht? Da ich mit meiner Stromrechnung nicht ganz klar komme, bin ich nicht sicher ob der Strompreis der Billigkeit entspricht. Die verwendeten Bezeichnungen im Forum und die der SWM sind sehr unterschiedlich.
Auf was muss ich bei der Berechnung achten? Nach meiner Rechnung ist der Strompreis der SWM im Gegensatz zum Gaspreis angemessen.  Ist man hier anderer Ansicht?

EIn weiteres Problem sind die Mahngebühren, die schon nach wenigen Tagen nach Ablauf des Fälligkeitsstichtages eingefordert werden. Ich bezahle immer etwas später, da der Fälligkeitstermin Ende des Monats ist und das Geld knapp ist. Ich habe bereits nachgefragt den Fälligkeitstermin zu verschieben aber das ist angeblich nur mit Einzugsermächtigung möglich!!! Im BGB heißt es doch, dass erst nach 30 Tagen Verzug eintritt. Gehen AGB´s der SWM vor? Dürfen schon nach ca. 7 Tagen Verzug Mahngebühren erhoben werden? Kann ich diese mit einem vorsorglichen Einwand der Unbilligkeit noch nachträglich abwenden?

Was kann ich tun? Ist der Strompreis der SWM ok?

Vielen Dank.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #404 am: 19. Februar 2007, 18:31:08 »
@wintersonne

Wenn man sich im Verzug befindet kann ein angemessener Verzugsschaden gefordert werden.

Im Übrigen siehe hier:

http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5677

 

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