Es hat sich in der Zwischenzeit einiges getan:
1. am 11.10.13 wurde der Zähler ausgetauscht.
2. am 17.10.13 erfolgte eine sogen. Befundprüfung in meinem Beisein. Diese wurde von einer staatlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Die im Prüfschein aufgefühten Prüfpunkte überschritten die festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht.
3. am 01.11.13 erhielt ich die Jahresrechnung. Der zu zahlende Betrag ist noch höher als ich errechnet hatte. "Schuld" daran ist der erhöhte Bereitstellungspreis für den Zähler, der abhängig ist von der Durchflussmenge.
4. Gegen die Rechnungslegung bin ich in Widerspruch gegangen. Insbesondere habe ich den bisherigen jeweiligen Jahresverbrauch aufgrund der vorliegenden Rechnungen benannt.
Ich habe auch nochmals die nach der Ablesung festgestellten Zählerstände und die nach der Zählerauswechslung abgelesenen Zählerstände aufgeführt. Die Werte stimmen hochgerechnet mit unserem normalen Wasserverbrauch überein.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Wasserwerke reagieren.
@Cremer:
- Fehler vermutlich falsche Ablesung durch den Zählerableser der Stadtwerke oder
- Fehler der Wasseruhr
Leider kann ich weder die eine noch die andere Ursache zu meiner Entlastung anführen.
Aus meiner Sicht kann es trotzdem nur eine Fehler sein, der durch die Wasseruhr verursacht wurde. Aber welcher?
Ich sehe es so, dass die vorgeschriebenen Prüfungen der Prüfstelle einfach nicht zureichen, um so einen "Fall" aufzudecken. Bspw. wurde simuliert, ob ein sogen. Zählersprung möglich ist, aber nur vom Endzählerstand ausgehend und nicht vom Zählerstand, bei dem
möglicherweise dieser Sprung (Sprünge) stattfand.
Die Wasserwerke werden sich auf den geeichten und geprüften Zähler berufen, während ich eigentlich nur den gesunden logischen Menschenverstand anführen kann.