@Sprock
Jeder Steuerberater sollte die Kunst beherrschen, den Mandanten arm zu rechnen.
Wer würde vorliegend anderes erwarten?
http://www.n24.de/wirtschaft/branchen/index.php/n2005111912202900002http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1132474801875.shtmlhttp://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2017958,00.htmlhttp://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1141988Man wird wohl die Kosten des mengengwichteten Gesamtbezuges zu betrachten haben und dabei müsste auch berücksichtigt werden, wie sich die Preise für Industrie und Großkunden entwickelt haben.
Möglicherweise herrscht dort größerer Wettbewerbsdruck, so dass ggf. zu besorgen steht, dass man diese Preise nicht so stark erhöht hat, eine Kundengruppe die andere unzulässig subventioniert.
Dient die Speicherung nur dem Aufbau von Lagerbeständen, die nicht zur aktuellen Versorgung herangezogen werden, können die Kosten wohl nicht in die Preise eingerechnet werden.
Erfolgen Lieferungen auch aus Speicheranlagen, so wird das darin gespeicherte Gas in Vorperioden zu weit geringeren Bezugspreisen bezogen und gespeichert worden sein.
Ein Einpreisen des gespeicherten Gases zu den aktuellen Bzugspreisen hätte dann sog. windfall- Profits zur Folge.
Speicherung ist also wohl ein ganz interessantes Thema.
Immerhin soll zB. die ostdeutsche VNG Leipzig die Hälfte des gelieferten Erdgases jeweils gar nicht selbst aktuell beziehen, sondern bereits in Vorperioden bezogen und zwischengespeichert haben:
http://www.vng.de/content/deutsch/Leistungen/index.htmlDies muss sich wohl dergestalt auswirken, dass die Entwicklung der Bezugspreise sich nur zeitverzögert auf die Abgabepreise auswirken kann.
Maßgebend sind dann nicht nur die aktuellen Bezugspreise, sondern auch die aus der Vergangenheit.
Demnach würde es nicht genügen, auf die Bezugspreise in einer bestimmten Periode zu verweisen. Es bedarf dann einer gewissen Saldenbildung.
Bei der Berücksichtigung von Speicherungen müssten die Verkaufspreise dann also wohl sogar der Entwicklung der nominalen Erdgasimportpreise im Falle VNG etwa zu 50 Prozent um einen halbes Jahr hinterherlaufen.
http://www.vng.de/content/deutsch/Erdgasmarkt/Gaspreise/hel_gasimportpreise/index.htmlSoweit Speicherkapazitäten nicht ausgeweitet wurden, waren die Kosten der Speicherung wohl schon immer in den Preisen enthalten, so dass sich diese aufgrund der Erhöhungen der Erdgasimportpreise nicht erhöht haben.
Man würde also wohl denken können, dass unter Berücksichtigung von Speicherungen nicht einmal die nominalen Erhöhungen der Erdgasimportpreise vollständig beim Verbraucher ankommen konnten.
Zudem müssten sich auch die in der Vergangenheit gesunkenen Erdgasimportpreise sich die Verbraucherpreise ebenso ausgewirkt haben.
Die tatsächlichen Preiserhöhungen zeichnen indes ein anderes Bild.
Den Ursachen gilt es nachzugehen.
Da reicht es nicht, sich kreativ arm zu rechnen.
Wenn der Gasabsatz bei E.ON Hanse sich nicht wesentlich verringert hat, der jetzige angebliche Jahresüberschuss die angemessene Verzinsung und die notwendigen Rücklagen darstellen soll, stellt sich zudem die Frage, ob der Jahresüberschuss in der Vergangenheit nicht nachgewiesenermaßen weit zu hoch und somit auch die Preise weit überhöht waren.
Der Konzern lässt sich die Image- Werbung etwas kosten.
Man möchte gar nicht daran denken, wieviel Geld dafür wohl in Zukunft erst noch notwendig sein wird.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,385086,00.htmlhttp://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,384498,00.htmlhttp://www.n-tv.de/603528.htmlhttp://www.welt.de/data/2005/11/19/805740.htmlhttp://www.welt.de/data/2005/11/11/801824.htmlhttp://aktien.onvista.de/news-filter.html?ID_OSI=83032&HO=3&DATE_RANGE=archive&ID_NEWS=54408881Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt