@ Herr Fricke
mal angenommen, jemand der vielen 100 Verbraucher, die wir hier von der Regionalgruppe Nordwalde inzwischen beim Erdgas und auch beim Heizstrom betreuen, würde von seinem Energieverorger tatsächlich verklagt, und er wäre nicht Mitglied in BdEv, wie ginge es dann weiter ?
Wie lang ist die Frist, um zu reagieren, könnten wir trotzdem den BdEv einschalten zwecks Prüfung der Klage, und wie kommen wir an einen wirklich kompetenten Rechtsanwalt ? Wie ist überhaupt das gesamte weitere Procedere ?
Können Sie diesen Fall dann übernehmen, oder müßte das ein örtlicher Fachanwalt machen ? Wie stellen wir sicher, dass dieser Anwalt auch kompetent genug ist ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland\':wink:\'
Brnd Ahlers