Liebe Forumsmitglieder,
mit diesem Beitrag möchte ich Euch über unsere Erfahrungen in Sachen Vertragskündigung auf dem Laufenden halten.
Dieses Jahr kündigten wir einen Liefervertrag bei der Fa. Drxxxengas. Es handelte sich um einen langjährigen Mietvertrag, bei dem die gesetzlich zulässige Dauer um ein vielfaches überschritten war. Die Kündigung erfolgte schriftlich mit Einschreiben.
Antwort wie erwartet mit Standartschreiben: "Ihr Kündigungswunsch entspricht nicht der Vertragslage..."
Da wir über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben wir uns an einen Rechtsanwalt gewendet.
Bei der Auswahl des Anwaltes war mir wichtig, dass er sich mit der Materie "Flüssiggas" auskennt. Über einen Hinweis haben wir nun tatsächlich einen spezialisierten Anwalt gefunden. Gleich beim ersten Beratungsgespräch machte der Anwalt auf diesem speziellen Gebiet tatsächlich einen sehr forcierten Eindruck. Er konnte die Rechtslage, inklusive auswendiger Nennung der Paragraphen aus dem BGB nennen. Zudem betonte er, dass er auf dem Gebiet unzulässig langer Verträge erfahren sei und unser Gericht, welches für eine anstehende Klage zuständig sei, in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit stets kundenorientiert entschieden habe.
Kurz darauf erfolgte das Anwaltschreiben an die Fa. Drxxxengas mit den Hinweis auf die Rechtslage und die Aufforderung, den bereits durch uns ausgesprochenen Kündigungstermin anzunehmen.
Wenig später erhielten wir ein Antwortschreiben der Anwältin von Drxxxengas. Man bitte um Verständnis, dass man die gesetzte Frist unseres Anwaltes nicht halten könne, da der Aussenmitarbeiter derzeit nicht erreichbar sei.
Unser Anwalt hat entsprechend reagiert.
Bisheriges Fazit: Aufgrund unserer Absicherung durch die Rechtschutzversicherung und Empfehlungen unseres Anwalts sind wir fest entschlossen auch vor einer Klage nicht zurück zu schrecken.