Gegenfrage:
Wie soll man denn ein Preisgarantieversprechen für 12 bzw. 24 Monate zum Beispiel bei Lieferbeginn 1. Juli abgeben, wenn man ein- bzw. zweimal mit steigenden Netzentgelterhöhungen in unbekannter Höhe rechnen muss?
Die Antwort lautet: Sich vor diesen Risiken absichern, z.B. durch einen Risikopreiszuschlag (ob dieses Risiko versicherbar ist, weiss ich nicht. Ist aber auch irrelevant, weil die Versicherungsprämie im Endeffekt auch nur zu einem Preisaufschlag führt).