Es gibt doch gar keine hinreichende Nachfrage nach diesem Strom, weshalb ...
Strom ist Strom, es gibt keine Atomstromfilter und auch keine EE-Stromfilter.
Die Frage der Herstellungsweise des Stroms ist keine Frage der Nachfrage.
Es ist eine Frage der Folgenabwägung, die nicht über den Markt erfolgt.
Wäre es eine reine Marktfrage, dann hieße das die Verabsolutierung des freien Marktes (nur der Preis zählt), wie zuvor schon von mir kritisiert.
Insofern geht diese Argumentation ins Leere.
Ausschließlich der Staat verursacht diese Differenzkosten über seine entsprechende Gesetzgebung, denn ohne die entsprechende Gesetzgebung des Staates gäbe es diese Differenzkosten schon überhaupt gar nicht (conditio sine qua non).
Die eigentliche "conditio sine qua non" ist ja wohl die Nachfrage nach Strom.
Ohne Stromnachfrage keine Stromwirtschaft, ohne auf Nachhaltigkeit auszurichtende Stromwirtschaft kein EEG und ohne EEG keine Differenzkosten.
Es soll noch Gesellschaften auf der Erde geben, die keinen Strom nachfragen.
Insofern gilt:
Ausschließlich der Stromverbraucher verursacht die Stromerzeugungskosten und somit auch
diese Differenzkosten, der Staat stellt lediglich die Rahmenbedingungen dafür entsprechend dem Gemeinwohlinteresse.Ebenso wie dies auch in den vielen von mir schon angeführten Beispielen anderer Konsumgüter geschieht.
Bei den Kosten der CO2- Zertifikate, die der Staat versteigert, handelt es sich um die Internalisierung von Kosten, um die mit Kohlendioxid- Ausstoß verbundene Stromerzeugung zu verteuern.
Bei Windkraft und Photovoltaik sind alle Kosten schon (im Wesentlichen) internalisiert. Diese werden über die garantierten Einspeisevergütungen gedeckt.
Ob nun externe Kosten erst internalisiert werden, oder ob die Kosten von vornherein schon höher sind, spielt doch keine Rolle bei der Frage, wer diese Kosten zu tragen hat.
Insofern ist auch kein Unterschied zwischen den EEG-Differenzkosten und den CO2-Zertifikatekosten ersichtlich, die beide durch staatliche Gesetzgebung "veranlasst" sind und trotzdem vom Stromverbraucher getragen werden sollten.
Um nochmal von einer weiteren Seite zu beleuchten, so dass es jeder bei Lichte betrachten kann
:
Bei dem von der FDP und eingien anderen favorisierten Quotenmodell würden auch höhere Stromerzeugungskosten anfallen, die die Erzeuger auf die Verbraucher abwälzen müssten, wenn sie nicht pleite gehen wollten.
Hierbei würden die höheren Kosten zwar nicht als "Differenzkosten" in einem Gesetz explizit bezeichnet, aber sie würden trotzdem entstehen und vom Verbraucher getragen werden müssen.
Auch hier käme wohl kaum jemand auf die Idee, zu fordern, die Stromerzeuger müssen diese erhöhten Kosten für die Errichtung von Windkraftanlagen zu Erfüllung der Quoten direkt vom Staat aus Steuermitteln ersetzt bekommen.
Wer das fordert, der fordert im Prinzip gleich die komplette Verstaatlichung der Stromversorgung und einen subventionierten Strompreis.
Solche staatlich geführten und auch subventionierten Energiesysteme gibt es durchaus in anderen Ländern.
Erstrebenswert?
Vielleicht. Für mich nicht.
Ist aber in Deutschland offenbar auch nicht gewollt.
Der Staat kann erneuerbare Energien staatlich fördern, hat dann aber auch die Finanzierungsverantwortung dieser staatlichen Förderung.
Weder die Stromlieferanten, die Letztverbraucher beliefern, noch die Letztverbraucher selbst trifft eine solche Finanzierungsverantwortung.
Dieser Schluss ist eben nicht richtig.
Sie ignorieren weiterhin das Verursacherprinzip.
Jedes Produkt muss/soll nachhaltig produziert und konsumiert werden. Die Kosten für die Einhaltung der Nachhaltigkeit soll/muss letztendlich der Konsument über den Produktpreis tragen.
Dies gilt für Kraftfahrzeuge oder Waschmaschinen oder Bleiakkus ebenso wie für Strom.
Auch die umweltgerechte Entsorgung von ausgedienten Haushaltsgeräten (Kühlschränke - Ozonloch!) hat die Industrie und letztendlich der Verbraucher bezahlt. Ebenso die erhöhten Kosten für die Umstellung auf FCKW-freie Kühlschränke, die ja nach der von Ihnen gebrauchten Definition eindeutig durch staatliche Gesetze "verursacht" sind.
Wer wäre da auf die Idee gekommen, diese "Differenzkosten" zur billigeren alten FCKW-Technik über allgemeine Steuermittel zu finanzieren?
Fraglich nun, wessen Standpunkt komisch erscheint.
Sicher wäre es - insbesondere auch rechtlich - möglich gewesen, die EEG-Differenzkosten über Steuermittel zu finanzieren.
Auch erkenne ich die von Ihnen genannten Vorteile einer Steuerfinanzierung hinsichtlich des EU-Rechts und der Stützung der deutschen Industrie (allerdings ginge das auch nicht ohne Steuererhöhungen, was ja wieder gegenteilige Effekte hätte).
Ich bestreite lediglich, dass die Steuerfinanzierung der EEG-Kosten rechtlich / moralisch geboten ist oder in irgendeiner Art "gerechter" wäre.