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Autor Thema: Erdg. Gastank gekauft mit Vereinbarung von W.Gas aber kein Eigentumsnachw.  (Gelesen 3338 mal)

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Offline KaptnBlaubär

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Hallo,

ich bin neu hier und hatte bisher keine Zeit zum großen Lesen. Daher frag ich direkt!

Also wir haben ein Haus gekauft. (Daher keine Zeit - wegen Umbau)
Der Tank war vom Vorbesitzer gemietet.
Ich hatte im Vorfeld mehrfach bei W.Gas nachgefragt, ob ich den Tank kaufen kann.
Erst hieß es: kein Problem 1400 €. OK. Keine weitere Reaktion.
Auf Nachfrage -- > Wir müssen eine Vereinbarung schließen. Nicht OK aber dann doch gemacht, da nur 1 Jahr gültig und ich kann Gas von allen Anbietern kaufen. Gastankkauf mit vereinbart. Rechnung und Tankbuch etc. sollten kommen.

Bisher ist nur nur die Rechnung für die restlichen 1600 Liter für Literpreis 62 Cent gekommen.

Diese werde ich vorerst nicht bezahlen.

Hab nun mal per email nachgefragt, was mit "meinem" Tank ist. Wo die Rechnung und mein Eigentumsnachweis bleibt.
Vorher werde ich auch nichts bezahlen. Und danach kann man ja nochmal über den LiterPreis sprechen oder?
Die können das Zeug ja auch abholen. Oder?

Wer kann mir da ein paar Tipps geben?

Verhalte ich mich da richtig?

Offline Watzl

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Welche Vereinbarungen wurden im Mietvertrag bzgl.Gastank gemacht? (Der Tank was schließlich nicht Eigentum des Vorbesitzers, er kann also nicht verkaufen, was ihm nicht gehört)

Sie sollten alles, was mit dem Tank zusammenhängt, dem Vorbesitzer regulieren lassen. Wie sie schon gemerkt haben, werden sie bereits vergaggeiert. Versprechungen - dann aber nur Rechnungen für Gas, die sie bezahlen sollen.

Im Mietvertrag ihrers Vorbesitzers stand sicherliche, wie in all diesen Veträgen, dass der Mieter alle Kosten des Rückbaus, Abtransport etc. zu zahlen hat. Wenn der Vorbesitzer nicht mehr greifbar ist, dann sie sie an der Reihe. Wie geagt, einen Vorgeschmack, wie das läuft haben sie schon bekommen.

Also: nehmen sie Kontakt mit dem Vorbesitzer auf oder Makler und reden sie dort erst einmal Klartext. Sehen sie zu dass dieser die ganze Geschichte mit dem Tank regelt.

Wenn sie sich mit W-GAs anlegen wollen, dann schreiben sie (nicht telefonieren - das gibt nachher nur heiße Luft) und setzten Termine. Nennen sie die Namen deren, die ihnen Zusagen gemacht haben. Wenn sie über eine entsprechende Rechtsschutzverischerung verfügen, dann lassen sie die Briefe von einem Anwalt schreiben, dass hat mehr Gewicht.


Berichten sie bitte unbedingt weiter.

Vielen Dank

H. Watzl

 

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