Wenn es sich aber um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, kann es wohl nicht um ein Verursacherprinzip gehen, wobei offen bleiben kann, wer da wohl was verursacht hat oder verursachen soll. Die Stromverbraucher haben diesbezüglich wohl jedenfalls sowieso nichts verursacht. Diese sind allenfalls betroffen.
Naja, die Brotesser veranlassen die Bäcker, Brot herzustellen. Der Bäcker hat dadurch Kosten (auch etliche Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die nicht einmal im Interesse des Brotessers liegen, wie z.B. Sozialbeiträge - eine Gemeinwohlaufgabe?), die er selbstverständlich an die Brotesser durchreicht, die letztendlich Verursacher des Kostenaufwands sind. Würde ein Brotesser aufhören, Brot zu essen, müsste "sein" Brot nicht mehr hergestellt werden und er würde auch keine Kosten für die Brotherstellung verursachen und tragen müssen.
Beim Strom ist es genauso.
Es gibt Leute, die verbrauchen viel Strom, verursachen also mehr Aufwand und mehr Kosten für die Befriedigung ihres Strombedarfs. Andere brauchen sehr wenig Strom, also verursachen sie auch weniger Kosten und müssen entsprechend auch weniger bezahlen.
Warum soll ein Stromverbraucher nicht als Verursacher der mit der Stromherstellung entstehenden Kosten betrachtet werden?
Wie soll man es anders sehen, als dass der Stromverbraucher der Verursacher der Stromerzeugung ist?
Keiner käme wohl auf die Idee, Strom zu erzeugen, wenn keiner den Strom haben wollte.
OK - erwischt: Die Braunkohlekraftwerk-Betreiber tun das zeitweise und machen ihren nich nachgefragten Strom mit einer Geldzugabe schmackhaft.
Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.
Wie schon gesagt halte ich den letzten Satz dieser Aussage des BVerfG für geradezu unsinnig.
Das geht in dieser Pauschalisierung bzw. in der Anwendung auf Strom und tägliches Brot viel zu weit.
Dass es viel zu weit geht und unsinnig ist, erkennt man ja schon daran, dass es beim Brot keineswegs der praktizierten Realität entspricht - und sich darüber auch (zurecht) niemand aufregt.
Meines Erachtens wird hier der Begriff der Gemeinwohlaufgabe falsch verwendet bzw. in unzulässiger Weise pauschalisiert und mit der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben verknüpft.
Es gibt Gemeinwohlaufgaben, die nicht direkt mit einem persönlichen Konsum eines Wirtschaftsgutes verbunden sind und daher auch nicht über einen Verkaufspreis eines Wirtschaftgutes finanzierbar sind. So ist z.B. die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine klassische Gemeinwohlaufgabe, für die der Staat nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen muss, sondern die auch in der Umsetzung (Polizei) aus einem Steueraufkommen zu finanzieren ist. Es ist wohl auch gar nicht möglich, einen "Konsum des Gutes öffentliche Sicherheit" über ein individuell zu zahlendes Polizeientgelt finanzieren, dessen Höhe davon abhängt, "wieviel Sicherheit der einzelne Bürger konsumiert".
Andererseits gibt es Gemeinwohlaufgaben, bei denen der Staat nur für die Schaffung der Rahmenbedingungen sorgen muss, wie z.B. für die Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Versorgung mit dem täglichen Brot. Hier käme aber niemand auf die Idee, deshalb das Brot generell aus Steuermitteln irgendwie zu subventionieren. Im Gegenteil wird "das tägliche Brot" sogar vom Staat noch mit Steuern belegt und somit verteuert.
Wer Brot isst, zahlt für die verzehrte Brotmenge alle dadurch verursachten Kosten. Wer mehr isst, zahlt mehr.
Trotz "Daseinsvorsorge" und "Gemeinwohlaufgabe".
Die Gemeinwohlaufgabe erschöpft sich hier darin, dass der Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft, die eine Sicherstellung einer Brotversorgung ermöglicht.
Die Brotherstellung selbst und auch deren Finanzierung sind
nicht Gemeinwohlaufgabe.
Gleiches trifft auch auf die Trinkwasserversorgung zu, die zur Stromversorgung wohl sogar noch ein besser vergleichbares Beispiel darstellt. Mir ist nicht bekannt, dass der Staat die Kosten der Trinkwasserversorgung für den Wasserverbraucher zumindest teilweise übernimmt und aus Steuermitteln finanziert. Auch
die Sicherstellung einer zukünftigen Trinkwasserversorgung, z.B. durch Erschließung neuer Brunnen und Verlegung von Fernleitungen etc., bezahlt meines Wissens nicht der Staat aus Steuermitteln, sondern der jeweils ansässige Wasserverbraucher über seine Wasserabrechnung. Auch hier schafft der Staat "lediglich" die Rahmenbedingungen und erfüllt damit seine Gemeinwohlaufgabe hinreichend.
Weitere Beispiele sind die Müllentsorgung und die Straßenreinigung, die man sicherlich ebenso wie die Stromversorgung den Gemeinwohlaufgaben zuordnen kann und die auch nicht aus Steuermitteln, sondern über die "Konsumenten" individuell finanziert werden.