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Autor Thema: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen  (Gelesen 68255 mal)

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Offline Netznutzer

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #75 am: 03. Juli 2013, 22:29:57 »
@ plus

und der beste Spruch unseres Finanzministers zum Vorwurf, er würde sich an der immer weiter steigenden Umsatzsteuer auf den Strompreis zusätzlich bereichern: Nein, da die Leute für Strom mehr ausgäben, würden andere Dinge nicht gekauft. Für ihn bliebe das Umsatzsteueraufkommen das Selbe. Daher keine Rückgabe der Umsatzsteuer an die Stromkonsumenten.

Ist die Politik nicht wunderbar?!

Gruß

NN

Offline Stromfraß

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #76 am: 03. Juli 2013, 22:30:13 »
Zitat
Dieses "Aufkommen" gäbe es nicht ohne EEG-Umlage. Eine Steigerung der Umlage steigert auch das "Aufkommen", ohne dass die öffentliche Hand irgendetwas dazu leisten müsste!
Das ist einer der Fakten, die mich so erbosen!
Man tut nichts und hält nur die Hand auf.
Das ist das gleiche Ding wie das mit den Krokodilstränen, die man gern verliert, wenn der Spritpreis vor Feiertagen oder der Ferienzeit mal wieder in die Höhe schnellt.
Man kann da gar nichts machen, sagt dann wieder das Bundeskartellamt und der Finanzminister reibt sich wieder die Hände ob der zusätzlich fließenden Umsatzsteuer. Dieses scheinheilige Getue!

Offline Cremer

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #77 am: 03. Juli 2013, 22:52:13 »
@superhaase,


auch die Opposition hätte keine Lösung gehabt. In dieser Hinsicht sind sich die Politiker alleeinig ;D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline superhaase

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #78 am: 04. Juli 2013, 08:02:57 »
Das ist unzutreffend. Der Aufbau eines bestimmten Energiesystems ist nicht Aufgabe der Stromkunden, wie das BVerfG in der "Kohlepfennig"- Entscheidung ausgeurteilt hatte.
Ach ja?
Haben Sie da ein Zitat oder einen Link?
Würde mich interessieren, wie das genau ausgedrückt und begründet wurde.

Hieße das etwa, dass auch die Netzentgelte nicht von den Verbrauchern zu tragen wären?
Warum soll der Stromkunde für den Aufbau und die Erhaltung eines zentralistischen Energieversorgungssystems zahlen?
Wäre dann auch die Versteigerung der CO2-Zertifikate, deren Erlöse immerhin dem Staat zufließen, auch unzulässig, denn sie haben auch die Steuerungsaufgabe weg von einer bestimmten Art der Stromerzeugung und Aufbauen einer anderen, kohlenstoffärmeren.
Das wäre dann ja auch nicht Aufgabe der Stromkunden.

So pauschal wäre diese Feststellung des BVerfG m.E. nicht überzeugend, ja m.E. sogar äußerst zweifelhaft und undurchdacht, denn sie würde letztendlich bedeuten, dass der Stromkunde Anspruch auf die aktuell denkbar billigste Stromversorgung hätte und alle Kosten, die durch irgendwelche Vorschriften (Rauchgasentschwefelung etc.) der Stromerzeugung aufgelastet werden, nicht bezahlen hätte müssen.
Das kann wohl nicht die Intention des BVerfG gewesen sein, da wird der Tenor der Kohlepfennig-Entscheidung vielleicht überinterpretiert.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 08:11:24 von superhaase »
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Offline RR-E-ft

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #79 am: 04. Juli 2013, 09:26:36 »
BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86 - "Kohlepfennig", abrufbar unter http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091186.html

Beim sog. Kohlepfennig handelte es sich um eine "Sonderabgabe", weil diese Aufkommenswirkung zugunsten der öffentlichen Hand hatte.
Das Geld floß in einen staatlichen Fonds als Sondervermögen, über das der Staat außerhalb des Haushalts direkt verfügen konnte.

Betroffen waren die Endkunden, weil das Gesetz mit § 10 eine Überwälzung an diese vorsah und alle zivilrechtlichen und sonstigen Hürden einer Überwälzung beseitigte.

Es handelte sich deshalb um eine "Sonderabgabe", die nur in sehr engen Grenzen verfassungsrechtlich zulässig ist.

Fraglich war deshalb, ob die Stromkunden für die weitere Verstromung der Steinkohle aufzukommen haben, diese eine besondere Finanzierungsverantwortung trifft.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die mit der Abgabe belasteten Stromverbraucher eine den Trägern von Verbrauchsteuern ähnliche Allgemeinheit von Betroffenen bilden, die als solche keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für die Kohleverstromung trifft (siehe BVerfG, aaO. unter C. II. 2).

Zitat
Die Ausgleichsabgabe nach § 8 Drittes Verstromungsgesetz belastet eine Allgemeinheit von Stromverbrauchern, die als solche keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für die Aufgabe trifft, den Steinkohleeinsatz bei der Stromerzeugung zu sichern. Die Abgabe ist deshalb nicht als Sonderabgabe zu rechtfertigen.

Zitat
Das Anliegen, den deutschen Steinkohlenbergbau zu erhalten und eine auch durch Verstromung deutscher Kohle erreichte Energieversorgung zu sichern, betrifft einmal die Kohleregionen und die dort tätigen Unternehmen und Arbeitnehmer, sodann die Allgemeinheit all derer, die im Inland Strom verbrauchen. Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.

Die Netznetgelte tragen bisher, wie auch die Strombeschaffungskosten, die Stromlieferanten.
Alle diese Kostenbestandteile fließen in den Strompreis ein, den die Stromlieferanten von ihren Kunden beanspruchen.
Da die Leistungen der Stromlieferanten umsatzsteuerpflichtig sind, kommt auf den Strompreis die gesetzliche Mehrwertsteuer oben drauf.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 10:08:38 von RR-E-ft »

Offline Netznutzer

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #80 am: 04. Juli 2013, 09:37:08 »
Zitat
Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.

... und das der Energiewende eben nicht, das interessiert nur nicht priviligierte Letztverbraucher, jedenfalls finanziell.

Die Politik ist wunderbar.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #81 am: 04. Juli 2013, 09:51:41 »
Es spräche einiges dafür, die Kosten der Energiewende über Steuern zu finanzieren.
Die materielle Wirkung des EEG ist ähnlich wie beim "Kohlepfennig".

Es gibt jedoch zwei entscheidende Unterschiede zum "Kohlepfennig":
Es gibt kein Aufkommen zugunsten der öffentlichen Hand.
Es gibt keine Regelung, wonach die Strompreise automatisch um die EEG- Umlage erhöht werden.

Für die Weitergabe auch der Kostenbelastungen aus der EEG- Umlage muss dem Stromlieferanten im bestehenden Vertragsverhältnis ein einseitiges Preisänderungsrecht wirksam eingeräumt sein.

Bei Sonderverträgen bedarf es deshalb einer entsprechenden Preisänderungsklausel (die als Allgemeine Geschäftsbedingung ihrerseits der Inhaltskontrolle standhalten muss). Wurde bei einem Sondervertrag keine Preisänderungsklausel vereinbart, ist eine Weiterwälzung der Kostenbelastung wohl ausgeschlossen.

So gründet die Entscheidung des OLG Hamm vom 14.05.13 maßgeblich gerade darauf, dass sich der Stromsondervertragskunde unstreitig vertraglich verpflichtet haben soll, die Kosten der EEG- Umlage zu tragen. Hätte er sich nicht unstreitig vertraglich dazu verpflichtet, wäre es auf die Frage einer etwaigen Verfassungswidrigkeit des § 37 Abs. 2 EEG dort wohl von Anfang an schon nicht angekommen.   
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 10:26:52 von RR-E-ft »

Offline superhaase

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #82 am: 04. Juli 2013, 11:07:00 »
Es spräche einiges dafür, die Kosten der Energiewende über Steuern zu finanzieren.
Die materielle Wirkung des EEG ist ähnlich wie beim "Kohlepfennig".
Es spricht aber auch einiges dagegen, z.B. das Verursacherprinzip.

Ich halte den Satz des BVerfG mit dem täglichen Brot für recht gewagt, wenn nicht unsinnig. Soll das womöglich heißen, der Strom muss kostenlos sein und über Steuern finanziert werden? Warum wird das Brot nicht über Steuern finanziert? Warum nicht das Benzin, denn das Interesse an einer Benzinversorgung ist mit Sicherheit heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot?
Ägypten?

Es gibt jedoch zwei entscheidende Unterschiede zum "Kohlepfennig":
Es gibt kein Aufkommen zugunsten der öffentlichen Hand.
Es gibt keine Regelung, wonach die Strompreise automatisch um die EEG- Umlage erhöht werden.
Ich denke, da ist noch ein weiterer, womöglich der entscheidende Unterschied.
Dem Kohlepfennig wurde vom BVerfG unterstellt, er diene vorwiegend der Erhaltung der Steinkohlereviere und damit nicht in erster Linie der Sicherstellung der Stromversorgung, denn die hätte man z.B. mit Braunkohle wohl auch billiger erreichen können:
Zitat
Die Abgabe soll damit auch den deutschen Steinkohlenbergbau erhalten und durch eine wirtschaftliche Konsolidierung der Bergbauunternehmen die Arbeitsplätze in den Kohlerevieren sichern (vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, StenBer, 7. WP, 129. Sitzung, 8. November 1974, S. 8708, 8719, 8724; BTDrucks. 7/1991, S. 11, I. Nr. 1 und 2). Sie fördert die Nachfrage nach deutscher Steinkohle, festigt damit den Kohleabsatz und verwirklicht so regional-, arbeitsmarkt- und energiepolitische Ziele.

Dies ist beim EEG anders, denn hier geht es um eine notwendige Umstellung der Stromversorgung hin zur Nachhaltigkeit und Unerschöpflichkeit, ja sogar der langfristigen Kostengünstigkeit (spätestens ab 2030 sollen laut Sachverständigenrat alle konv. Stromarten teuerer sein als alle erneuerbaren), was alles auch im ureingensten Interesse der "konturlosen" Gemeinschaft der Stromverbraucher liegt.
Außerdem werden mit dem EEG keine regional- oder arbeitsmarktpolitischen Ziele verfolgt, denn das EEG enthält keine Vorgaben wie die Pflicht zur Verwendung deutschen Maises oder deutscher Solarmodule oder deutscher Windräder.

Aber gut.
Nehmen wir an, die EEG-Umlage wird ab morgen aus dem Bundeshaushalt gezahlt.
Schön. Es werden dann wohl Steuern erhöht werden müssen.
Ein Schelm wer jetzt an eine entsprechende Erhöhung der "zweckungebundenden" Stromsteuer denkt! ;)
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 11:34:06 von superhaase »
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Offline bolli

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #83 am: 04. Juli 2013, 11:46:50 »
Zitat
Dieses "Aufkommen" gäbe es nicht ohne EEG-Umlage. Eine Steigerung der Umlage steigert auch das "Aufkommen", ohne dass die öffentliche Hand irgendetwas dazu leisten müsste!
Das ist einer der Fakten, die mich so erbosen!
Das ist nun mal so bei Steuern. Sie werden erhoben, um ANDERE Aufgaben zu finanzieren, zu denen die öffentliche Hand verpflichtet ist (meist durch Beschluss der von uns gewählten Politiker), für die sie AN DIESER STELLE aber nun mal kein oder nicht genug Geld bekommt. Das ist das Wesen der Steuern. Und das der Staat von höheren Preisen indirekt profitiert, ist zwar unstrittig, ihm aber in jedem Fall ein "Gekungel" mit den Anbietern unterstellen zu wollen, ist wohl was weit hergeholt, genauso wie eine indrekte Beteiligung über die Festlegung einer EEG-Umlage. In vielen Fällen, so auch in der Energiesparte, hat sich die ganze Preiskalkulation immer mehr verselbstständigt. Statt vernünftige Gewinnmargen zu kalkulieren, wird geschaut, welchen Preis die jeweilige Volkswirtschaft wohl bereit ist, dafür zu bezahlen. Und da gehen die Vorstellungen in dem angeblich ach so reichen Deutschland noch deutlich weiter nach oben. Je höher der erzielte Gewinn, desto besser, auf wessen Kosten auch immer das gehen mag.
Das ist bei vielen Produkten zu sehen, die in anderen Ländern teilweise deutlich günstiger sind (obwohl die Produzenten hier bestimmt auch nicht drauflegen werden  ;) ).

Klar freut sich der Finanzminister über zusätzlich Umsatzsteuer, wie auch die Gemeinden sich über höhere Gewerbesteuern freuen, wenn's den Unternehmen gut geht und sie viel verkaufen, aber ihm deshalb quasi unterstellen zu wollen, diese höheren Preise zu fördern, ist wohl ein wenig weit hergeholt. 8)

Offline RR-E-ft

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #84 am: 04. Juli 2013, 12:27:25 »
Dass die sichere Stromversorgung für die Bürger mittlerweile so notwendig ist, wie das tägliche Brot und deshalb eine Gemeinwohlaufgabe darstellt, ist wohl nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Die Energieversorgung zählt deshalb auch zur sog. Daseinsvorsorge. Der Staat hat eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten, für diese die Rahmenbedingungen zu schaffen. Es liegt doch auf der Hand, dass es ohne sichere Energieversorgung um das Gemeinwohl insgesamt nicht mehr gut bestellt sein kann. Das bedeutet ja nicht, dass die Energieversorgung insgesamt über Steuern zu finanzieren ist und die Energie dann vom Staat den Bürgern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Beim so notwendigen "täglichen Brot" erwartet das ja auch niemand.

Ziel des Dritten Verstromungsgesetzes war es, im Interesse der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung den Anteil der Gemeinschaftskohle an der Erzeugung von elektrischer Energie und Fernwärme im Geltungsbereich des Gesetzes in bestimmter Höhe zu erhalten und den deutschen Steinkohlenbergbau zu stabilisieren, mithin die Wirtschaftlichkeit des Steinkohlebergabaus in Deutschland zu erhalten, weil diese auch notwendig erschien, um auch die Energieversorgung unter anderem mit Strom auf (nationaler) Kohlebasis und damit die Stromversorgung in Deutschland insgesamt zu sichern.

Der Aufbau der Atomwirtschaft wurde in Deutschland aus Haushaltsmitteln gefördert, der Aufbau der Solarindustrie übrigends auch.
So wurden etwa in Brandenburg nicht unerhebliche Fördermittel (Subventionen) für den Aufbau bzw. Ausbau der Solarindustrie ausgereicht.

Die Förderung der erneuerbaren Energien hat das Ziel, die Energieversorgung in der Zukunft - freilich dann auf anderer Grundlage - sicherzustellen. Die Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung auch in der Zukunft ist auch weiterhin eine Gemeinwohlaufgabe. 

Auch den Ausbau der erneuerbaren Energien hätte man vorrangig über Haushaltsmittel fördern können.
Das hätte dann jedoch gewiss nicht so ausgesehen, dass man ein EEG erlässt und dann der Staat aus Haushaltsmitteln die Einspeisevergütungen oder die EEG- Umlage zahlt.

Dies alles lässt jeoch keinen Rückschluss darauf zu, dass § 37 Abs. 2 EEG verfassungswidrig ist:

Es fehlt an einem Aufkommen zugunsten der öffentlichen Hand, weshalb es sich schon um keine "Sonderabgabe" handeln soll, welche nur in engen verfassungsrechtlichen Grenzen zulässig wäre (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.05.13).

Zudem fehlt bes wohl an einer Regelung, wonach sich die Strompreise automatisch für die Endverbraucher um die EEG- Umlage erhöhen.
Sollte es sich deshalb um eine "Sonderabgabe" handeln, wären von dieser wohl nicht die Endkunden, sondern nur die nach § 37 Abs. 2 EEG betroffenen Elektrizitätsversorgungsunternehmen selbst und unmittelbar betroffen. Von diesen Betroffenen hat sich aber wohl noch niemand in einem Rechtsstreit auf die Verfassungswidrigkeit berufen.
Selbst wenn die Verfassungswidrigekeit festgestellt werden sollte, hätte dies nicht unbedingt unmittelbar die Nichtanwendabarkeit des Gesetzes zur Folge.

Aus der "Kohlepfennig"- Entscheidung des BVerfG:

Zitat
Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz bestimmt als Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit nicht ausnahmslos die Nichtigkeit der Norm, es läßt auch eine bloße Verfassungswidrigerklärung zu (§ 31 Abs. 2, § 79 Abs. 1 BVerfGG). Eine Nichtigerklärung würde dazu führen, daß das mit der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz verfolgte Konzept der Steinkohleverstromung unvermittelt seine Grundlage verlöre. Das Gemeinwohl gebietet hier aber einen schonenden Übergang von der verfassungswidrigen zu einer verfassungsgemäßen Rechtslage. Dem entspricht es, daß sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Unvereinbarkeitserklärung beschränkt und zugleich gemäß § 35 BVerfGG die vorübergehende Weitergeltung anordnet.

Für den Beschwerdeführer hatte dies in der "Kohlepfennig"- Entscheidung folgenden Ausspruch zur Folge:

Zitat
Auch wenn für die Verurteilung des Beschwerdeführers zur Zahlung der Ausgleichsabgabe nunmehr mit Anordnung der Weitergeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht, ist das Urteil insoweit und im Kostenausspruch gleichwohl aufzuheben. Der Beschwerdeführer erhält durch die Zurückverweisung die Möglichkeit, die Forderung im Blick auf die Weitergeltensanordnung anzuerkennen, um insoweit der Kostenlast zu entgehen.
   
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 14:50:56 von RR-E-ft »

Offline Wolfgang_AW

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #85 am: 04. Juli 2013, 12:45:39 »
... man befindet sich auch auf hoher See. ;)

Dort befinden Sie sich aber in Gottes Hand und wie ER über die EEG-Umlage denkt steht in den Sternen  ;D

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline RR-E-ft

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #86 am: 04. Juli 2013, 12:50:46 »
Mein Einsatz in diese Diskussion lag übrigends darin, dass die Strompreise nicht in dem Umfange steigen können, wie die Kostenbelastung der Stromlieferanten aus § 37 Abs. 2 EEG steigt, wenn auch Kostensenkungen, welche die Stromlieferanten infolge gesunkener Beschaffungskosten zu verzeichnen haben, mindestens nach gleichen Maßstäben weitergegeben werden, so dass es zu keiner Erhöhung des Gewinnateils am Strompreis kommt.

Der Strompreis setzt sich immer aus mehreren Kostenelementen zusammen. Wenn es um die Frage eines Kostenanstiegs geht, so sollte man die Kosten aus der EEG- Umlage und die Beschaffungskosten (Börsenpreise) wohl immer gemeinsam betrachten.

Erst die Summe aus der jeweiligen EEG- Umlage und dem jeweiligen Börsenpreis ist wohl hinreichender Indikator, ob die Stromversorgung insgesamt teurer wird.

Diesbezüglich sollte man sich die Entwicklung seit 2008 mal genau ansehen.

********
Bestimmte privilegierte Großverbraucher, die nur eine sehr geringe EEG- Umlage zahlen, profitieren von den erheblich gesunkenen Börsenpreisen
Sie wurden zum Teil auch noch vollständig von den Netzentgelten befreit.
Die daraus resultierenden Kosten sollen auf die Verbraucher umgesattelt werden.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 13:20:06 von RR-E-ft »

Offline superhaase

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #87 am: 04. Juli 2013, 15:14:48 »
... Die Energieversorgung zählt deshalb auch zur sog. Daseinsvorseorge. Der Staat hat eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten, für diese die Rahmenbedingungen zu schaffen. Es liegt doch auf der Hand, dass es ohne sichere Energieversorgung um das Gemeinwohl insgesamt nicht mehr gut bestellt sein kann.
Klar, keine Widerrede.

Zitat
Das bedeutet ja nicht, dass die Energieversorgung insgesamt über Steuern zu finanzieren ist und die Energie dann vom Staat den Bürgern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Beim so notwendigen "täglichen Brot" erwartet das ja auch niemand.
Richtig. Die Schaffung der Rahmenbedingungen ist notwendig, aber auch hinreichend.

"Daseinsvorsorge" muss nämlich auch nicht heißen, dass der Staat überhaupt einen Teil der Energieversorgung oder der Brotversorgung finanzieren bzw. subventionieren muss. Beim "täglichen Brot" erwartet das ja hier auch niemand (in Ägypten allerdings schon).
In der Realität geschieht ja sogar das genaue Gegenteil:
Der Staat belegt Strom und Brot mit erheblichen Steuern und verteuert diese zu Lasten der Verbraucher, die auf diese Daseinsvorsorge angewiesen sind.

Wenn man dieses Argument mit der Daseinsvorsorge und deren Finanzierung (wenigstens zum Teil) als Gemeinwohlaufgabe Ernst nehmen wollte, dürfte der Staat auf Güter der Daseinsvorsorge jedenfalls keine Steuern erheben.
Wenn man dieses Argument mit der Daseinsvorsorge als Gemeinwohlaufgabe Ernst nehmen wollte, müsste man der Logik folgend zuerst sämtliche Steuern auf Strom abschaffen, bevor man irgendwelche echten Kostenbestandteile der Strominfrastruktur aus Steuermitteln finanzieren und somit anderen aufhalsen wollte. Der Vorschlag zur Senkung der Stromsteuer wurde ja in der Strompreisbremsen-Diskussion gemacht, würde also auf diese Art begründbar sein.

Wie man es auch dreht und wendet - eine logisch schlüssige Begründung, nach der eine Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien aus dem Steueraufkommen besonders zu bevorzugen ist, oder gar die einzig gerechtfertigte ist, ist bisher nicht in Sicht.

Zitat
Auch den Ausbau der erneuerbaren Energien hätte man vorrangig über Haushaltsmittel fördern können.
Hätte, hätte, Fahrradkette ... ;)
Nee im Ernst: sicher hätte man das so machen können. Es gibt dafür aber keine besseren Gründe als für die umgesetzte Art der Förderung über die Stromverbraucher - eben das Verursacherprinzip.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 15:18:50 von superhaase »
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Offline RR-E-ft

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #88 am: 04. Juli 2013, 16:02:30 »
Die Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung auch in der Zukunft ist auch weiterhin eine Gemeinwohlaufgabe. Es ist anzunehmen, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien der Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung in der Zukunft dienen soll, so dass es sich auch dabei um eine Gemeinwohlaufgabe handelt. Sollte der Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien hingegen nicht der Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung in der Zukunft dienen und Gemeinwohlaufgabe sein, erschiene dessen Förderung schon nicht legitim. Das wäre dann der Fall, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien nur im Interesse der entsprechenden Stromerzeuger läge und nur diesen dient.

Wenn es sich aber um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, kann es wohl nicht um ein Verursacherprinzip gehen, wobei offen bleiben kann, wer da wohl was verursacht hat  oder verursachen soll. Die Stromverbraucher haben diesbezüglich wohl jedenfalls sowieso nichts verursacht. Diese sind allenfalls betroffen.

Zitat
Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.

In der Diskussion um die Kürzung der gesetzlichen Einspeisevergütungen ging es immer auch um folgende Argumente:
Erhalt der Wirtsdchaftlichkeit der Solarindustrie in Deutschland, Erhalt der Arbeitsplätze bei den Anlagenproduzenten...
Das hörte sich nicht viel anders an als früher beim deutschen Steinkohlebergbau, der international längst nicht mehr wettbewerbsfähig war.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 16:32:58 von RR-E-ft »

Offline superhaase

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Re: EEG-Umlage wird auf rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde steigen
« Antwort #89 am: 04. Juli 2013, 16:32:09 »
Wenn es sich aber um eine Gemeinwohlaufgabe handelt, kann es wohl nicht um ein Verursacherprinzip gehen, wobei offen bleiben kann, wer da wohl was verursacht hat  oder verursachen soll. Die Stromverbraucher haben diesbezüglich wohl jedenfalls sowieso nichts verursacht. Diese sind allenfalls betroffen.
Naja, die Brotesser veranlassen die Bäcker, Brot herzustellen. Der Bäcker hat dadurch Kosten (auch etliche Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die nicht einmal im Interesse des Brotessers liegen, wie z.B. Sozialbeiträge - eine Gemeinwohlaufgabe?), die er selbstverständlich an die Brotesser durchreicht, die letztendlich Verursacher des Kostenaufwands sind. Würde ein Brotesser aufhören, Brot zu essen, müsste "sein" Brot nicht mehr hergestellt werden und er würde auch keine Kosten für die Brotherstellung verursachen und tragen müssen.
Beim Strom ist es genauso.
Es gibt Leute, die verbrauchen viel Strom, verursachen also mehr Aufwand und mehr Kosten für die Befriedigung ihres Strombedarfs. Andere brauchen sehr wenig Strom, also verursachen sie auch weniger Kosten und müssen entsprechend auch weniger bezahlen.
Warum soll ein Stromverbraucher nicht als Verursacher der mit der Stromherstellung entstehenden Kosten betrachtet werden?
Wie soll man es anders sehen, als dass der Stromverbraucher der Verursacher der Stromerzeugung ist?
Keiner käme wohl auf die Idee, Strom zu erzeugen, wenn keiner den Strom haben wollte.
OK - erwischt: Die Braunkohlekraftwerk-Betreiber tun das zeitweise und machen ihren nich nachgefragten Strom mit einer Geldzugabe schmackhaft. ;)

Zitat
Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.
Wie schon gesagt halte ich den letzten Satz dieser Aussage des BVerfG für geradezu unsinnig.
Das geht in dieser Pauschalisierung bzw. in der Anwendung auf Strom und tägliches Brot viel zu weit.
Dass es viel zu weit geht und unsinnig ist, erkennt man ja schon daran, dass es beim Brot keineswegs der praktizierten Realität entspricht - und sich darüber auch (zurecht) niemand aufregt.

Meines Erachtens wird hier der Begriff der Gemeinwohlaufgabe falsch verwendet bzw. in unzulässiger Weise pauschalisiert und mit der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben verknüpft.
Es gibt Gemeinwohlaufgaben, die nicht direkt mit einem persönlichen Konsum eines Wirtschaftsgutes verbunden sind und daher auch nicht über einen Verkaufspreis eines Wirtschaftgutes finanzierbar sind. So ist z.B. die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine klassische Gemeinwohlaufgabe, für die der Staat nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen muss, sondern die auch in der Umsetzung (Polizei) aus einem Steueraufkommen zu finanzieren ist. Es ist wohl auch gar nicht möglich, einen "Konsum des Gutes öffentliche Sicherheit" über ein individuell zu zahlendes Polizeientgelt finanzieren, dessen Höhe davon abhängt, "wieviel Sicherheit der einzelne Bürger konsumiert".

Andererseits gibt es Gemeinwohlaufgaben, bei denen der Staat nur für die Schaffung der Rahmenbedingungen sorgen muss, wie z.B. für die Befriedigung des Interesses der Allgemeinheit an der Versorgung mit dem täglichen Brot. Hier käme aber niemand auf die Idee, deshalb das Brot generell aus Steuermitteln irgendwie zu subventionieren. Im Gegenteil wird "das tägliche Brot" sogar vom Staat noch mit Steuern belegt und somit verteuert.
Wer Brot isst, zahlt für die verzehrte Brotmenge alle dadurch verursachten Kosten. Wer mehr isst, zahlt mehr.
Trotz "Daseinsvorsorge" und "Gemeinwohlaufgabe".
Die Gemeinwohlaufgabe erschöpft sich hier darin, dass der Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft, die eine Sicherstellung einer Brotversorgung ermöglicht.
Die Brotherstellung selbst und auch deren Finanzierung sind nicht Gemeinwohlaufgabe.

Gleiches trifft auch auf die Trinkwasserversorgung zu, die zur Stromversorgung wohl sogar noch ein besser vergleichbares Beispiel darstellt. Mir ist nicht bekannt, dass der Staat die Kosten der Trinkwasserversorgung für den Wasserverbraucher zumindest teilweise übernimmt und aus Steuermitteln finanziert. Auch die Sicherstellung einer zukünftigen Trinkwasserversorgung, z.B. durch Erschließung neuer Brunnen und Verlegung von Fernleitungen etc., bezahlt meines Wissens nicht der Staat aus Steuermitteln, sondern der jeweils ansässige Wasserverbraucher über seine Wasserabrechnung. Auch hier schafft der Staat "lediglich" die Rahmenbedingungen und erfüllt damit seine Gemeinwohlaufgabe hinreichend.
Weitere Beispiele sind die Müllentsorgung und die Straßenreinigung, die man sicherlich ebenso wie die Stromversorgung den Gemeinwohlaufgaben zuordnen kann und die auch nicht aus Steuermitteln, sondern über die "Konsumenten" individuell finanziert werden.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 17:46:30 von superhaase »
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