Die bisherige Praxis wurde also auch vom EuGH bestätigt.
Solaranlagen werden bei der MWSt. also genauso behandelt wie andere Wirtschaftsgüter auch.
Übrigens:
Wer den Vorsteuerabzug nutzt, muss auch Mehrwertsteuer auf seinen
gesamten erzeugten Strom abführen, sowohl für den eingespeisten als auch für den selbst verbrauchten. Über die Lebensdauer einer Solaranlage kassiert der Staat also wesentlich mehr Mehrwertsteuer, als er anfangs für die Investitionssumme erstatten muss.
Nicht dass hier einer meint, die Solaranlagenbesitzer bekämen hier etwas geschenkt.