Hallo,
habe letztes Jahr im November ein Gaspaket bei extraenergie abgeschlossen, Mindestlaufzeit 12 Monate. Am 25.10. bekam ich die Vertragsbestätigung per eMail ("mit dieser Mail ist ihr Vertrag zustande gekommen"), mit AGB im Anhang, am 13.11. begann die Lieferung.
Nun wollte ich vorsichtshalber demnächst schonmal kündigen, da bei einer automatischen Verlängerung der aktuelle Paketpreis gelten soll, und schaue in die AGB zwecks Zeitraum der Kündigung. Dabei fällt mir jetzt auf:
"Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Belieferung.
Die Mindestvertragslaufzeit endet beim “12 Monate”-Produkt mit Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats, in dem der 12. Belieferungsmonat endet. "
Da beisst sich ja einiges. 1. bescheinigt man mir am 25.10.12, dass der Vertrag zustande gekommen ist, laut AGB beginnt die Vertragslaufzeit aber erst am 13.11.12 (ist ja noch verständlich), 2. aber 12 Monate sind bei Prio "12 Monate +x".
Das würde bedeuten, mein Paket endet nicht am 24.10.13 noch am 12.11.13, sondern erst am 30.11.13! Damit komme ich natürlich auch über die gekaufte Paketmenge, sind ja zum Lieferbeginn fast 3 Wochen mehr als 12 Monate. Sind diese AGB haltbar? Talkline hat sowas ja im Mobilfunkbereich auch versucht, und dort sind sie nicht mit durchgekommen. Jemand da schon mit Erfahrungen gemacht bei extraenergie, bzw. Priogas?
Oder ist das eine überraschende Klausel in den AGB (in der Werbung steht noch immer 12 Monate Mindestlaufzeit, 12 Monate Preisgarantie) und es greift dann BGB 188 für die Fristberechnung?