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Autor Thema: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!  (Gelesen 173997 mal)

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Offline Filzstift001

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #165 am: 22. Januar 2014, 21:45:29 »
Hallo Zusammen.
Erstmal vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge, welche ich schon seit einiger Zeit verfolge. Auch von dem Fachwissen bin ich wirklich begeistert und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe ebenfalls ein Problem mit der Kündigung bei Almado. Ich habe den Tarif Power Pack B gewählt. Belieferungsbeginn war der 1.4.2013. Gekündigt habe ich zum Ablauf des 31.3.2014. Jetzt schreibt mir Almado, dass Sie meine Kündigung erst zum 31.03.2015 berücksichtigen, da ich die Kündigungsfrist (3 Monate) nicht eingehalten habe und sich somit mein Vertrag um weitere 12 Monate automatisch verlängert hat. Ich war immer der Meinung, dass ich 6 Wochen Kündigungsfrist habe. Leider finde ich die Kündigungsfrist in keinem Schreiben. Wahrscheinlich ebenfalls eine Masche von Almado.
Wie wahrscheinlich den meisten Kunden, ging mir auch die Email "Informationen zu Ihrer Energieversorung" am 23.11.2013 zu. Hier wird mir unter anderem mitgeteilt, dass:
[EMail entfernt]
Steht mir demzufolge nicht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 1.4.2014 zu? Soll ich jetzt einfach nochmal mit dieser Begründung außerordentlich kündigen? Meinen Bonus sollte ich doch dann erhalten, da 12 Monate beliefert wurde. Wie müsste ich diese Kündigung formulieren, dass ich nicht wieder in der nächsten Falle bin?

Meine zweite außerordentliche Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus meiner Sicht zum 1.2.2014 aufgrund der ebenfalls in dieser Email genannten Umstellung auf das SEPA Lastschriftverfahren.
[EMail entfernt]
Bei dieser Variante wäre jedoch dann mein Bonus auf jeden Fall weg, oder?

Ich hoffe Ihr könnt mir die richtigen Tipps geben.
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 13:54:21 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #166 am: 22. Januar 2014, 23:12:38 »
... ging mir auch die Email "Informationen zu Ihrer Energieversorung" am 23.11.2013 zu. Hier wird mir unter anderem mitgeteilt, dass - Ich zitiere:
"... Grundpreise enthalten [bla, bla, bla] ... Grundpreis ab dem 01.04.2014 [bla, bla, bla] ... Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 22,54 € fixiert [bla, bla, bla] ... Aufgrund von Anpassungen der Strom ... -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden ..."

Steht mir demzufolge nicht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 1.4.2014 zu? Soll ich jetzt einfach nochmal mit dieser Begründung außerordentlich kündigen? Meinen Bonus sollte ich doch dann erhalten, da 12 Monate beliefert wurde.
(Einfügungen [bla, bla, bla] durch khh ;))

Zu Ihren Fragen: JA und JA und JA. Kündigen Sie JETZT per "Einschreiben Einwurf" mit einer Formulierung wie bspw. "Aufgrund Ihrer mit Email vom 23.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.04.2014 übe ich hiermit mein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.03.2014 aus. Ihre Kündigungsbestätigung erwarte ich bis zum (2 Wochen + 2 Tage Postlaufzeit später) hier eingehend."

Ab ca. Mitte Februar den neuen Stromlieferanten beauftragen - Anregungen für die Anbieterauswahl und für ein Wechselkonzept findet man bspw. hier www.bezahlbare-energie.de
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Offline Carl

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #167 am: 22. Januar 2014, 23:57:49 »
Die Schlichtungsstelle wird Ihre Beschwerde (Ersatzforderung für eventuell entstehende finanzielle Schäden nicht vergessen!) wohl erst nach fruchtlosem Ablauf der 4-Wochenfrist annehmen.
Sollte Almado sich nicht pünktlich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden, dann auch Beschwerden an die Bundesnetzagentur wg. der Wechselbehinderung durch Almado (365 AG)!

Wann beginnt eigentlich diese 4Wochenfrist? Mit Datum meines Kündigungsschreibens? Oder muss ich noch zusätzlich eine Beschwerde an Almado schreiben?

Gruß
Carl

Offline stromer51

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #168 am: 23. Januar 2014, 07:27:10 »
Hallo Filzstifft001

beim Tarif Power Pack B stehen 12 Wochen Kündigungsfrist in den AGB. Die Kündigung hätte 84 Tage vor
dem 31.03. beim Anbieter sein müssen.

Hier ein Achtung  dieser Anbieter hat keine einheitlichen Kündigungsfristen. Schauen sie nach welchen Tarif sie
haben.

mfg

Offline bolli

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #169 am: 23. Januar 2014, 08:51:09 »
Leider finde ich die Kündigungsfrist in keinem Schreiben. Wahrscheinlich ebenfalls eine Masche von Almado.
Die Kündigungsfrist ist in der Regel in den jeweiligen AGB enthalten. Sollte dieses nicht so sein oder die AGB nicht ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen worden sein (indem sie z.B. nicht bei Vertragsabschluss vorlagen sondern erst später mit einer Auftragsbestätigung mitgeschickt wurden), so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsrecht.

Offline Filzstift001

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #170 am: 23. Januar 2014, 09:29:00 »
Ich gehe davon aus, dass mir die AGB´s nie zugegangen sind. Nur dies zu beweisen dürfe ebenfalls sehr schwierig sein.

Danke kkh für deine Einschätzung. Wenn ich jetzt zum Ablauf des 31.3.2014 mein Sonderkündigungsrecht ausübe, habe ich -sollte dies aus welchen Gründen auch immer nicht funktionieren- den Zeitpunkt für das Sonderkündigungsrecht zum 1.2.2014 auf jeden Fall verpasst. Eigentlich ist doch aber die Formulierung eindeutig und eine Sonderkündigung zum 31.3.2014 auf jeden Fall möglich. Mit welchen neuen Aussagen seitens Almado muss ich rechnen?

Hat jemand erfolgreich aufgrund der Email sein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen und auch noch einen Bonus erhalten?

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #171 am: 23. Januar 2014, 11:07:29 »
zu den Fragen von @Filzstift001

Nun bringt doch nicht wieder alles durcheinander bzw. Aspekte hinein, die wenig oder nicht mehr relevant sind:
1. Beweispflichtig, dass die AGB bei Vertragsbeantragung vorgelegen hat, ist der Versorger. Das wird der Fall gewesen sein, da die seinerzeit geltenden AGB sowohl in den Vergleichsportalen -bspw. bei Verivox - als auch auf der Antragsseite von Almado hinterlegt sind  -  also: abgehakt !
2. @Filzstift001 meinte, die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung wäre 6 Wochen. Diese Fehleinschätzung spricht dafür, dass bei der erfolgten Kündigung zum Ablauf des 31.03.2014 die tatsächlich 3-monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde  -  also: abgehakt !
3. Warum sollte @Filzstift sein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.01.2014 aufgrund der relativ unbedeutenden AGB-Änderung ab 01.02.2014 wahrnehmen, was Almado sicherlich begrüßen würde, schließlich wäre damit die Bonuszahlung wohl dahin  -  also: abgehakt !

Fazit: Die gestern von mir aufgezeigte Sonderkündigungsmöglichkeit zum Ablauf des 31.03.2014 ist aktuell die einzig sinnvolle Kündigungsform. Und das wird funktionieren, weil es vertrags- und rechtskonform ist. An Spekulationen, mit welchen man vielleicht noch rechnen muss, beteilige ich mich nicht. Derzeit ist alles notwendige gesagt und daher: Einfach mal abwarten was kommt !
 
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 16:35:24 von DieAdmin »
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Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #172 am: 23. Januar 2014, 11:16:44 »
Wann beginnt eigentlich diese 4Wochenfrist? Mit Datum meines Kündigungsschreibens? Oder muss ich noch zusätzlich eine Beschwerde an Almado schreiben?

Meines Erachtens am 08.01.2014 mit Zustellung der Kündigung/en.

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Offline Carl

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #173 am: 23. Januar 2014, 11:18:51 »
Ich gehe davon aus, dass mir die AGB´s nie zugegangen sind. Nur dies zu beweisen dürfe ebenfalls sehr schwierig sein.

Danke kkh für deine Einschätzung. Wenn ich jetzt zum Ablauf des 31.3.2014 mein Sonderkündigungsrecht ausübe, habe ich -sollte dies aus welchen Gründen auch immer nicht funktionieren- den Zeitpunkt für das Sonderkündigungsrecht zum 1.2.2014 auf jeden Fall verpasst. Eigentlich ist doch aber die Formulierung eindeutig und eine Sonderkündigung zum 31.3.2014 auf jeden Fall möglich. Mit welchen neuen Aussagen seitens Almado muss ich rechnen?

Hat jemand erfolgreich aufgrund der Email sein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen und auch noch einen Bonus erhalten?

Zugangen sind mir die AGBs auch nicht. Aber vermutlich reicht ja der Hinweis im Stromliefervertrag "Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, etc. gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen almado-EBERGY." aus.

Auf meine fristgerechte Ordentliche Kündigung (leider per Brief ohne Einschreiben) hat Almado bis heute nicht reagiert, auch auf mein Mahnschreiben (per Einwurf-Einschreiben, leider erst nach Ablauf der 6Wo.-Kündigungsfrist) nicht. Dann hatte ich noch eine Sonderkündigung vorgenommen (per Einwurf-Einschreiben, zugestellt am 8.1.2014) mit 14tägiger Fristsetzung zur Kündigungsbestätigung - auch keine Reaktion.

Auch meine Aufforderung zur entsprechenden Abmeldung beim Netzbetreiber wurde nicht befolgt, der neue Lieferant bekam von dort mehrere Absagen (habe ich schriftlich).

Begleitende Emails wurden nicht beantwortet. Telefonische Beschwerde wurde entgegen genommen, aber darauf nicht - wie zugesagt - reagiert.

Ich leite jetzt kurzfristig das Beschwerdeverfahren ein, unter Beifügung sämtlicher Unterlagen.des Gesamtvorganges.

Gruß
Carl

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #174 am: 23. Januar 2014, 11:49:10 »
Hat jemand erfolgreich aufgrund ... sein ... recht wahrgenommen und auch noch einen Bonus erhalten?

Selbstverständlich sind schon viele Almado-Kunden erfolgreich gegen diesen Versorger vorgegangen, man muss es nötigenfalls aber auch durchziehen !

Können Sie alles nachlesen.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:02:38 von DieAdmin »
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Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #175 am: 23. Januar 2014, 12:01:53 »
Ich gehe davon aus, dass mir die AGB´s nie zugegangen sind. Nur dies zu beweisen dürfe ebenfalls sehr schwierig sein. ...

Zugangen sind mir die AGBs auch nicht. Aber vermutlich reicht ja der Hinweis im Stromliefervertrag "Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, etc. gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen almado-EBERGY." aus.

Nein, allein "der Hinweis" und ein Verweis auf AGB reicht nicht aus. Und "zugegangene" AGB, was ja erst nach Antragstellung durch den Verbraucher der Fall sein könnte, wäre wohl zu spät für eine wirksame Einbeziehung von AGB in ein Vertragsverhältnis (vgl. § 305 BGB).

Dass AGB bereits bei Antragstellung vorliegen, hatte ich in meiner vorstehenden Antwort #171 angesprochen. Wer sich die hinterlegten AGB nicht ausdruckt oder abspeichert, hat dieses Versäumnis ganz allein selbst zu vertreten.
« Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 12:11:00 von khh »
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Offline Carl

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #176 am: 23. Januar 2014, 16:26:07 »
Ich kann das (jetzt) bestätigen. Ein Glück, dass ich seit Jahren sämtliche Emails bei Wechselprozessen archiviert habe.

Konkret beim Wechsel zu Almado via Verivox:
Hier verstecken sich die AGBs von Almado in einem 11seitigem Anhang von Verivox, und zwar auf S. 9 -11. Nicht besonders transparent, wie ich finde. Verivox ist eben auch nicht viel besser als...
Später folgten noch zwei Emails von Almado: Vertragsbestätigung und Versorgungsbestätigung - diese enthalten in den Anhängen keine AGBs, nur die zit. Floskel.

Gruß
Carl
« Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 16:29:31 von Carl »

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #177 am: 23. Januar 2014, 16:40:04 »
Ich kann das (jetzt) bestätigen. ... Konkret beim Wechsel zu Almado via Verivox:
Hier verstecken sich die AGBs von Almado in einem 11seitigem Anhang von Verivox, und zwar auf S. 9 -11. ...

Die AGB sind schon vorher da: Bei Verivox unter "Mehr zu Ihrem Tarif > Details zum Tarif"  -  diese "Details" sowie die wichtigsten AGB-Klauseln sollte man sich besser vor Antragstellung ansehen !
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Offline Carl

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #178 am: 23. Januar 2014, 18:51:34 »
Unabhängig davon frage ich mich, warum per Email gesendete AGBs als zugestellt gelten, eine von mir gemailte Kündigung (hypothetisch) aber nicht. Warum hat eigentlich der Energieversorger - im Gegensatz zu mir - keine Beweisprobleme?

Gruß
Carl

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #179 am: 23. Januar 2014, 19:14:37 »
Unabhängig davon frage ich mich, warum per Email gesendete AGBs als zugestellt gelten, eine von mir gemailte Kündigung (hypothetisch) aber nicht. Warum hat eigentlich der Energieversorger - im Gegensatz zu mir - keine Beweisprobleme?

1. Weil die Kündigung eine "einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung" ist, wobei der Kündigende im Streitfall beweispflichtig ist für den (rechtzeitigen) Zugang. Eine Email hat keine gerichtsfeste Beweiskraft (vgl. BGH-Rechtsprechung).

2. AGB "per Email zugestellt" ist nicht relevant. Der Versorger muss im Streitfall beweisen, dass die AGB dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss vorgelegen hat bzw. zugänglich war (vgl. § 305 BGB). Bei einem Online-Abschluss ist das im Regelfall gegeben (siehe obige Ausführungen).

Nachtrag:
Wenn wir das im Betreff benannte hier noch ausführlicher diskutieren,
dann wird das eigentliche Thema dieses Threads total verwässert !
« Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 19:31:02 von khh »
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