Hallo,
wir beziehen seit Jahren Fernwärme durch einen großen Energielieferanten in unserer Liegenschaft.
Im März 2013 erhielten wir Mieter für den Zeitraum 01.05.2011 bis 30.04.2012 die Wärmeabrechnung über unsere Hausverwaltung zugeschickt.
Die Fernwärmeabrechnung schließt für viele Mieter mit einer erheblichen Nachzahlung wegen angeblichem Mehrverbrauch ab.
Unsere Hausverwaltung sowie der Energielieferung, die Hamburger Firma ..... Wärme GmbH führen die Mehrverbräuche auf den Wechsel vom Volumenwärmezähler auf einen Ultraschallzähler, der auch Kleinstmengen erfaßt, zurück.
Auszug wörtliche Wiedergabe aus einem Schreiben des Energielieferanten an die Mieter:
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Mit der Verbrauchsperiode beginnend ab 2011 wurde eine neue Art der Verbrauchswerterfassung durch uns installiert. Diese Art der Technik, Ultraschall, erfaßt nunmehr auch Kleinstmengen, die vorher durch den Volumenzähler über viele Jahre nicht erfaßt wurden.
Dadurch hatten Sie als Mieter immer einen gewissen Vorteil, weil im Rahmen des Eichgesetzes von Messgeräten, diese Art der Technik Gültigkeit hatte.
Es wurden somit über die Jahre geringere Wärmeverbrauchswerte in Rechnung gestellt als sie hätten erfaßt bzw. gemessen werden können.
Im Rahmen dieser Vorgaben und technischer Weiterentwicklung hatten auch wir als ihr Wärmelieferant uns dazu entschieden, in unserem Heizwerk eine Umrüstung der Maßeinrichtung vorzunehmen.
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Insgesamt ergibt sich für unsere Liegenschaft ein Mehrverbrauch in Höhe von ca. 600 MWh (Kleinstmenge!!!!!)
Ein Mitmieter zahlte für seine ca. 65 m2 große Wohnung im Vorjahr ca. 860,00 € reine Heizkosten, durch die Erfassung der Kleinstmengen durch Ultraschall soll dieser Mieter für die Heizperiode 2011/2012 ca. 1.690,00 € bezahlen.
Die Nachzahlungen für Wärme belaufen sich bei vielen Mietern zwischen 250,00 € bis 1.400,00 €.
Meine Frage ist, ob durch den Wechsel vom Volumenwärmezähler auf Ultraschallzähler so große Meßunterschiede und dadurch natürlich die gewaltig gestiegenen Heizkosten entstehen können.