Liebe Forenmitglieder,
gestern habe ich ein schreiben von den Stadtwerken bekommen, das sie mit dem gestrigen Tag wegen Kündigung des Netztzugangs der FlexGas GmbH den Netzzugang gesperrt haben.
Nachdem ich mich hier durchgelesen hatte, habe ich den Stadtwerken geantwortet, dass sie aufgrund der Insolvenzanmeldung nach ihrem Lieferanten-Rahmenvertrag nicht fristlos kündigen können, zumal noch gar kein Insolvenzverwalter bestimmt ist, der also auch nicht aufgefordert werden und eine Erklärung abgeben konnte. Etc. mit Verweis auf das Urteil vom BGH, Urt. v. 15.11.12 Az. IX ZR 169/11.
Nun bekam ich die Antwort, dass
"entscheidend für die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags und damit des Netzzugangs für die Flexgas GmbH ist die Beendigung des Bilanzkreises bzw. der Subbilanzkonten für die Flexgas GmbH durch den Marktgebietsverantwortlichen NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) zum 25.04.2013, 06:00 Uhr. Damit ist eine Gaslieferung durch die Flexgas GmbH im Marktgebiet der NCG (zu dem auch das Gasnetz der Stadtwerke ... GmbH gehört) seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Gemäß § 14 Abs. 2 Punkt d des Lieferantenrahmenvertrags mit der Flexgas GmbH liegt somit ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags vor, da die Zuordnung sämtlicher Ausspeisepunkte der Flexgas GmbH zu einem Bilanzkreis entgegen § 2 Ziffer 2 Abs. 1 Satz 1 des Lieferantenrahmenvertrags nicht mehr sichergestellt ist. ..."
Nun ist meine Frage, ob es da noch Möglichkeiten zum Widerspruch gibt. Hier im Forum hatte 'Energiefachmann' am 17.4. geschrieben, dass
"im Zuge der Diskriminierungsfreiheit darf ein VNB nur alle Lieferanten gleich behandeln. Wenn er also von einem noch nicht insolventen Lieferanten, der diese Bonitätskriterien auch nicht erfüllt, wie z.B. der Energiegenossenschaft NordWest eG EGNW, keine Sicherheiten verlangt, darf er das auch nicht bei Flexstrom tun."
Gilt das in der Situation auch? Und wie kann man herausfinden, ob andere Lieferanten die Sicherheiten nicht erbringen mussten (falls es solche gibt)? Und auf welche Paragraphen müsste ich mich dann berufen (KoV V?)?
Welche Chancen bestehen überhaupt noch, wenn man im Vorraus gezahlt hat und sich wehren will?
Kennt sich da jemand von Euch genauer aus?
Merci,
Almare