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Autor Thema: Nach 2 Jahren erst die Rechnung geschickt  (Gelesen 9579 mal)

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Offline Barbara2609

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Nach 2 Jahren erst die Rechnung geschickt
« am: 03. April 2013, 18:48:59 »
 >:(  Ich bin dafür, dass der Strom bezahlbar bleiben muss. Der Strom dürfte auch trotzdem nicht gesperrt werden, da auch viele Lebensmittel im Tiefkühlschrank kaputt gehen usw. Außerdem finde ich es auch unmöglich, wenn man nach 2 Jahren eine dicke Rechnung über knapp  € 6.700,00  bekommt und diesen Betrag auf einen Schlag bezahlen muss. Ratenzahlung werden abgelehnt das geht bei einem Abschlag nicht. Dabei bekomme ich nicht soviel Rente um € 6.700,00  auf einen Schlag zu bezahlen. Meines Erachtens sollten die Rechnungen was Strom, Wasser und Gas betrifft nach einem halben Jahr verjähren. Nach 2 Jahren dürften die Anbieter das Geld nicht mehr bekommen. Ich bin nämlich im März 2010 nach Wesseling gezogen. Das Gesetzt müsste dringendst geändert werden. Inzwischen zahle ich die Raten und auch den normalen Abschlag trotzdem wollen RheinEnergie mir den Strom sperren und fristlos kündigen.  Sie verlangen von mir, daß ich den vollen Betrag  bezahle.                           

Offline corsair

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Re: Nach 2 Jahren erst die Rechnung geschickt
« Antwort #1 am: 03. April 2013, 19:37:49 »

Ich finde das auch ziemlich ungerecht.
Gerade hat man sich daran gewöhnt, das Geld für den verbrauchten Strom anderweitig zu verwenden und dann kommt völlig unerwartet doch noch eine Rechnung.

Also ich würde mich an Ihrer Stelle nach einem neuen Stromanbieter umsehen.
FlexStrom ist z.B. viel günstiger.
Da dauert die Rechnungstellung auch nicht zwei Jahre, man kann sogar im Voraus bezahlen !

Offline khh

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Re: Nach 2 Jahren erst die Rechnung geschickt
« Antwort #2 am: 03. April 2013, 20:05:02 »
Also ich würde mich an Ihrer Stelle nach einem neuen Stromanbieter umsehen.
FlexStrom ist z.B. viel günstiger.
Da dauert die Rechnungstellung auch nicht zwei Jahre, man kann sogar im Voraus bezahlen !

Genau, FlexStrom, das ist es! Oder sollte man das Geld stattdessen besser gleich aus dem Fenster werfen?  :o

@corsair, haben Sie noch mehr derartig "tolle" Tips ??  ;D
« Letzte Änderung: 03. April 2013, 20:11:07 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline corsair

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Re: Nach 2 Jahren erst die Rechnung geschickt
« Antwort #3 am: 03. April 2013, 20:41:56 »

Mehr Tips ?  Na klar !!

Wer sich richtig die Kante geben will, könnte z.B. Mitglied irgendeiner "Energie-Genossenschaft" werden.....dann zahlt man auch kaum noch etwas....
Und die Rechnungsstellung ist da auch kein Problem.....mancheiner soll sogar mehrere Rechnungen bekommen haben.


Offline khh

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Re: Nach 2 Jahren erst die Rechnung geschickt
« Antwort #4 am: 03. April 2013, 21:15:43 »
 ;D   ;D   ;D
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: Nach 2 Jahren erst die Rechnung geschickt
« Antwort #5 am: 04. April 2013, 07:58:21 »
@corsair
Setzen Sie besser den einen oder anderen Smiley, sonst verstehen einige Ihre Aussagen falsch.

@Barbara2609
Es wird von uns Verbrauchern schon verlangt, dass wir das, was wir verbrauchen, auch bezahlen. Und wenn Sie Strom verbraucht haben und den Zähler abgelesen haben, war Ihnen klar, dass da was kommen wird. Dafür muss jeder, egal ob Rentner, Arbeitsloser oder wer auch immer, stetig was zurücklegen. Und wenn es der Versorger mit seiner Rechnungsstellung nicht so eilig hat, seien Sie froh und legen das Geld auf's Festgeldkonto und gehen von den Zinsen schön Essen oder gönnen sich sonst was. Wo ist das Problem ? 8)

Offline Stromfraß

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Re: Nach 2 Jahren erst die Rechnung geschickt
« Antwort #6 am: 04. April 2013, 08:42:33 »
Die Ausführungen von Barbara2609 sind mir nicht nachvollziehbar.

1. Welchser Rentnerhaushalt hat denn einen dermaßen hohen Stromverbrauch, dass er 6.700,00 Euro nachzahlen muss? Dafür bräuchte ich mit einem relativ hohen Verbrauch (6000 - 7000 kWj) ganze 4 Jahre!

2. Eine Rechnungslegung nach 2 Jahren ist sehr ungewöhnlich. Nach Gesetzeslage hat die innerhalb von 6 Wochen zu erfolgen! Allerdings gilt dieses Gesetz erst seit Herbst 2011. Außerdem ist es zwar eine Gesetzesfestlegung, die Praxis sieht es aber mehr als Empfehlung.
Wie bolli schon schreibt, das Geld für Strom muss ich zurücklegen, damit es entsprechend verfpgbar ist.

 

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