Die Ausführungen von Barbara2609 sind mir nicht nachvollziehbar.
1. Welchser Rentnerhaushalt hat denn einen dermaßen hohen Stromverbrauch, dass er 6.700,00 Euro nachzahlen muss? Dafür bräuchte ich mit einem relativ hohen Verbrauch (6000 - 7000 kWj) ganze 4 Jahre!
2. Eine Rechnungslegung nach 2 Jahren ist sehr ungewöhnlich. Nach Gesetzeslage hat die innerhalb von 6 Wochen zu erfolgen! Allerdings gilt dieses Gesetz erst seit Herbst 2011. Außerdem ist es zwar eine Gesetzesfestlegung, die Praxis sieht es aber mehr als Empfehlung.
Wie bolli schon schreibt, das Geld für Strom muss ich zurücklegen, damit es entsprechend verfpgbar ist.