Guten Tag!
Bitte um Hilfe:
Ich bin (leider offenbar immernoch) e.on KonstantStrom Kunde. Am 12.11.12 teilte mir e.on Westfalen Weser eine Preiserhöhung per 01.01.2013 mit.
In diesem Schreiben hieß es: Zitat: "Ihr gutes Recht - Sollten Sie mit den neuen Preisen oder mit der Änderung der Vertragsbedingungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 31. Dezember 2012 kündigen."
Toll dachte ich, dann kannst Du ja in Ruhe mal nach einem anderen Anbieter suchen.
Am 22.12.12 schickte ich e.on dann meine Kündigung - per FAX und im Original per Post - und habe einen Anbieterwechsel via Check24 eingeleitet.
Nun kam am 08.01.13 eine Ablehnung meiner Kündigung, dort hieß es nun plötzlich: Zitat: "Die Frist Ihres Sonderkündigungsrechtes auf Grund der Strompreiserhöhung war am 12. Dezember 2012 abgeleaufen."
Ich war entsetzt. Was soll diese widersprüchliche Aussage, warum gibt es nun plötzlich doch eine Frist???
Ein Anruf bei der angegebenen Kundenbetreuung brachte auch keine Lösung. Das wäre dort eine interne Anweisung. Eine rechtliche Grundlage konnte man mir nicht nennen. Ich sollte mich schriftlich an das Unternehmen wenden.
Letzteres habe ich getan, eine Antwort steht aus.
Meine Fragen hierzu sind nun:
- Handelt es sich hier um Willkür, oder was könnte e.on veranlassen, solch widersprüchliche Aussagen zu machen?
- Wie soll ich mit dem künftigen Anbieter (eprimo GmbH) verfahren?
Besteht nun die Gefahr, dass ich doppelt zahlen muss?
Vielen Dank und viele Grüße!