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Autor Thema: e.on lehnt Kündigung ab / Widersprüchliche Rechtsbelehrung  (Gelesen 9014 mal)

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Offline mbrinster

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Guten Tag!
Bitte um Hilfe:
Ich bin (leider offenbar immernoch) e.on KonstantStrom Kunde. Am 12.11.12 teilte mir e.on Westfalen Weser eine Preiserhöhung per 01.01.2013 mit.
In diesem Schreiben hieß es: Zitat: "Ihr gutes Recht - Sollten Sie mit den neuen Preisen oder mit der Änderung der Vertragsbedingungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 31. Dezember 2012 kündigen."
Toll dachte ich, dann kannst Du ja in Ruhe mal nach einem anderen Anbieter suchen.
Am 22.12.12 schickte ich e.on dann meine Kündigung - per FAX und im Original per Post - und habe einen Anbieterwechsel via Check24 eingeleitet.
Nun kam am 08.01.13 eine Ablehnung meiner Kündigung, dort hieß es nun plötzlich: Zitat: "Die Frist Ihres Sonderkündigungsrechtes auf Grund der Strompreiserhöhung war am 12. Dezember 2012 abgeleaufen."
Ich war entsetzt. Was soll diese widersprüchliche Aussage, warum gibt es nun plötzlich doch eine Frist???
Ein Anruf bei der angegebenen Kundenbetreuung brachte auch keine Lösung. Das wäre dort eine interne Anweisung. Eine rechtliche Grundlage konnte man mir nicht nennen. Ich sollte mich schriftlich an das Unternehmen wenden.
Letzteres habe ich getan, eine Antwort steht aus.

Meine Fragen hierzu sind nun:
- Handelt es sich hier um Willkür, oder was könnte e.on veranlassen, solch widersprüchliche Aussagen zu machen?
- Wie soll ich mit dem künftigen Anbieter (eprimo GmbH) verfahren?
Besteht nun die Gefahr, dass ich doppelt zahlen muss?

Vielen Dank und viele Grüße!

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Re: e.on lehnt Kündigung ab / Widersprüchliche Rechtsbelehrung
« Antwort #1 am: 24. Januar 2013, 18:19:49 »
@mbrinster, auch Sonderkunden haben ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG. Allerdings verwenden einige Stromanbieter Preiserhöhungsklauseln, die bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder speziell bei Erhöhung der EEG-Umlage das Kündigungsrecht ausschließen. Ob solche Klauseln Bestand haben ist umstritten und noch nicht geklärt. Wieder mal ein vermeidbarer Mangel des Gesetz- und Verordnungsgebers.

Hier mal lesen was die Schlichtungsstelle in einem Fall dazu gesagt hat:

Zitat
..... Wenn § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG jedoch eine fristloses Kündigungsrecht des Letztverbrauchers für den Fall einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen vorsieht, so muss dies nicht nur für wirksame Änderungen gelten, sondern erst recht auch für unberechtigt vorgenommene Änderungen der Vertragsbedingungen, die eine Vertragsverletzung durch den   Lieferanten darstellen.
                     
Unter die in § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG genannten Vertragsbedingungen fallen zudem entgegen  der Ansicht der Beschwerdegegnerin insbesondere auch Preisänderungen. Denn der vereinbarte Preis bestimmt das Maß der Hauptleistungspflichten des Letztverbrauchers und stellt damit die wichtigste Vertragsbedingung für den Verbraucher dar. Es gibt keinerlei plausible  Anzeichen dafür, dass der Gesetzgeber ausgerechnet diese für den Verbraucher wichtigste  Vertragsbedingung nicht unter § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG fassen wollte.  Da die Beschwerdegegnerin vorliegend wie dargestellt unberechtigterweise einseitig die Vertragsbedingungen  geändert hat, besaß der Beschwerdeführer in diesem Fall auch ein Kündigungsrecht,  welches er mit der Kündigung vom 21. Dezember wahrgenommen hat. Diese  Kündigung geschah auch fristgemäß. Denn der Beschwerdeführer hat hier innerhalb von 5  Wochen gekündigt. Dem Wortlaut nach sieht § 41 Absatz 3 Satz 2 EnWG sogar ein fristloses  Kündigungsrecht vor. .....
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Offline mbrinster

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Re: e.on lehnt Kündigung ab / Widersprüchliche Rechtsbelehrung
« Antwort #2 am: 24. Januar 2013, 18:56:29 »
Hi!
Ein interessanter Fall. Was mich an meinem Problemchen eigentlich am meisten stört ist die Tatsache, dass schriftliche Zusagen einfach nicht eingehalten werden. Das ist schon echt dreist. Selbst wenn die Rechtsbelehrung "ohne Kündigungsfrist" von e.on ein Fehlinformation war, sollte sich ein Konzern zur Vermeidung eines Imageschadens m.E. auch an seine Aussagen halten - auch wenn diese irrtümlich ggf. falsch waren.

Ich hatte kurz bei eprimo angerufen. Der Wechsel findet nur statt, wenn e.on die Freigabe erteilt. Was wohl nicht passiert. Den Wechsel sehe ich für dieses Jahr jedenfalls als geplatzt an.


Hat jemand mit dem KonstantStrom Tarif dieses Schreiben eigentlich auch bekommen?

Gruß und Dank!

Offline Netznutzer

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Re: e.on lehnt Kündigung ab / Widersprüchliche Rechtsbelehrung
« Antwort #3 am: 25. Januar 2013, 17:04:47 »
Zitat
- Handelt es sich hier um Willkür, oder was könnte e.on veranlassen, solch widersprüchliche Aussagen zu machen?

Hallo,

vermutlich meinen die folgendes: Fristgerechte Kündigung, 1 Monat vor Vertragslaufzeitende, also der 30.11.2012. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, bedeutet für die, dass du auch im Dezember kündigen kannst, obwohl dies durch o.a. Frist ausgeschlossen wäre. Lies nochmals nach, ob nicht im Anschreiben irgendwo erwähnt wird, dass du innerhalb von 4 Wochen nach Zugang aufgrund der Preiserhöhung kündigen kannst.

Nur eine Vermutung.

Gruß

NN

Offline mbrinster

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Re: e.on lehnt Kündigung ab / Widersprüchliche Rechtsbelehrung
« Antwort #4 am: 27. Januar 2013, 15:47:40 »
Hallo,
leider nicht, auf eine Frist wird nirgends hingewiesen. Weder im Text, noch im Anhang. Auch kein Hinweis auf irgendwelche AGB oder ähnliches.
Ich werde mal berichten, wenn es eine Antwort von e.on geben sollte.

 

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