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Autor Thema: Stromio / Vorkasse  (Gelesen 10672 mal)

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Offline Mandalka

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Stromio / Vorkasse
« am: 16. Januar 2013, 18:40:46 »
Achtung  unseriöse GAS u. STROM Anbieter!

Liebe Freunde,

wenn ihr einen günstigen Gas- oder Stromlieferanten per Suchmaschine sucht, dann ist
Vorsicht geboten. Es gibt Suchmaschinen, die bieten trotz Harken bei „nicht Vorkasse“
Anbieter an, die monatliche Abschlagzahlungen im Voraus verlangen. Dieses ist natürlich
nicht rechtens. Durch setzen dieses Harkens ist nach § 305b BGB eine Individualabrede erfolgt
diese hat Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aktuell versucht die Firma Grünwelt (Stromio GmbH od. gas.de GmbH) durch die Hintertür ihrer
AGBs Vorkasse zu verlangen.

Hier die Definition, wann eine Abschlagzahlung zur Vorauszahlung wird.

Eine Abschlagszahlung ist eine Vorauszahlung, wenn sie zu Beginn eines Abrechnungsintervalls vor
Leistung erfolgt. Strom- oder Gasrechnungen werden normalerweise am Ende der Abrechnungsintervalle
abgebucht.

Die Abschlagszahlung ist eine Zahlung in mehreren Kaufpreisraten, z. B. eine vorweg genommene
Teilerfüllung bei Werkverträgen stellt regelmäßig eine Abschlagszahlung dar, denn ihr ist eine bereits
geleistete, aber noch nicht abgerechnete Leistung vorausgegangen. So wird etwa in § 632a BGB
vorausgesetzt, dass diesen Abschlagszahlungen ein Wertzuwachs gegenüber steht, der durch erbrachte
Bauleistungen entstanden ist. Die Abschlagszahlung ist Gegenleistung für Leistungen des anderen
Vertragspartners und nicht Vorschuss auf künftig fällig werdende Leistungen, wie die Übereignung eines
Kaufgegenstandes, so dass die Vorschriften über Darlehen keine Anwendung finden.
Solche Angebote mit Vorauszahlung sind mit Vorsicht zu genießen, bei einer Insolvenz des Anbieters ist
die Vorauszahlung weg, auch wenn es nur ein Monatsvorausabschlag war.
Lasst euch auch nicht mit der Begründung  „aus Buchhaltungsgründen nicht anders möglich“
hinhalten. Natürlich ist es einer guten Buchhaltung möglich, ein Zahlungsintervall zu ändern.
Bei seriösen Strom- oder Gasabanbietern werden Abschlagszahlungen  normalerweise am Ende der
Abrechnungsintervalle abgebucht. Hier zum Ende eines Monats oder am Anfang des Folgemonats für den
Abgelaufenen Monat.

Sollte jemand Interesse an weiteren Einzelheiten haben, darf er mich gerne kontaktieren.
...

[Edit DieAdmin: Veröffentlichte Email-Adresse gelöscht]
« Letzte Änderung: 16. Januar 2020, 12:16:23 von DieAdmin »

Offline bolli

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Re: Stromio / Vorkasse
« Antwort #1 am: 17. Januar 2013, 15:22:38 »
Achtung  unseriöse GAS u. STROM Anbieter!
Bei seriösen Strom- oder Gasabanbietern werden Abschlagszahlungen  normalerweise am Ende der
Abrechnungsintervalle abgebucht. Hier zum Ende eines Monats oder am Anfang des Folgemonats für den
Abgelaufenen Monat.
Das halte ich für ein Gerücht. Meines Wissens verlangen alle Anbieter einen Abschlag ZU BEGINN einer Vertragslaufzeit und somit im voraus und dann geht's im vereinbarten Intervall weiter. So war's bei meinem "Gebietsversorger" und so ist's bei allen EVU's, zu denen ich danach gewechselt bin.

Offline Didakt

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Re: Stromio / Vorkasse
« Antwort #2 am: 17. Januar 2013, 18:30:57 »
Das halte ich für ein Gerücht. Meines Wissens verlangen alle Anbieter einen Abschlag ZU BEGINN einer Vertragslaufzeit und somit im voraus...

Nein, es gibt Ausnahmen von dieser allgemein üblichen Zahlungsweise. Mein Versorger zieht den Monatsabschlag am 2. des Monats für den Vormonat ein!

Offline DieterMichael

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Re: Stromio / Vorkasse
« Antwort #3 am: 18. Januar 2013, 22:36:59 »
Liebe Forumfreunde,
es ist der Sache nicht dienlich, wenn immer nur Panik verbreitet wird.
Ich bin seit 1.1.2013 bei dem genannten Verein und war deshalb schon gespannt, ob das, was hier im Forum steht auch tatsächlich so schlimm ist.
Tatsache: so sieht meine erste Buchung aus:

Einzugsservice von  STROMIO GMBH
.....
ABSCHLAG STROM 01/13   GRUENSTROM CLASSIC

mit exakt dem angekündigen Abschlag, der sich aus meinem angegebenen Verbrauch exakt berechnet - mit den zusätzlichen 0,15 ct für die Leitungsgeschichte, die vorher nach Angebot eben nachvollziehbar nicht enthalten war.

Wir sollten den Ärger über die zusätzlichen Kosten nicht bei den Stromlieferanten abliefern: wir wollen die Energiewende und wir werden sie bezahlen müssen. Und wir werden noch viel mehr bezahlen müssen - auch wenn gerade Strom an der Börse billiger sein soll: das führt nämlich sehr schnell zur Anpassung der Kapazitäten - oder wir müssen die auch noch subventionieren. Schon gehört? OK....

Also bitte, wenn Warnhinweiise gegeben werden, genaue Unterlagen und Nachweise beilegen. Ansonsten: Wer beim Vertragsabschluss nicht lesen kann oder sich dafür keine Zeit nehmen will, sollte für seinen Fehler auch bitte selbst einstehen.

Ich berichte weiter, wenn´s was gibt.



Offline bolli

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Re: Stromio / Vorkasse
« Antwort #4 am: 24. Januar 2013, 20:38:39 »
@DieterMichael
Das Thema hier war, ob die monatlichen Zahlungen Abschläge oder Vorauskasse im rechtlichen Sinne sind. Da Sie erst seit 01.01.2013 bei Stromio sind und Ihre erste Zahlung den Text "Abschlag 01/13" beinhaltet, handelt es sich eben um Vorauskasse.
Wie ich schon sagte, sehe ich da zunächst kein Problem drin und habe rechtlicherseits auch noch von keinen Problematisierungen vor Gericht darüber gehört, obwohl nach meiner Kenntnis die weit überwiegende Zahl der Anbieter auf Basis von Vorauszahlungen arbeitet. Aber Mandalka wollte auf diesen rechtlichen Unterschied aufmerksam machen. Natürlich könnte er seinen Beitrag auch bei fast jedem anderen Anbieter einstellen. Es gibt wohl, wie Didakt berichtet, einige rühmliche Ausnahmen, aber es bleiben wohl Ausnahmen.

Offline DieterMichael

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Re: Stromio / Vorkasse
« Antwort #5 am: 27. Januar 2013, 15:17:31 »
Hallo Forum,
ich habe meinen Stromliefervertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, das ist der 31.12.2013, bei Stromio GmbH/Grünwelt Energie per Einschreiben gekündigt. In knapp 14 Tagen kam die schriftliche Bestätigung. Das ist in Ordnung!

Vielleicht ist mein Beitrag hier nicht ganz richtig, aber ein eigenes Thema ist das wohl auch nicht wert.



Offline wechselprofi

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Re: Stromio / Vorkasse
« Antwort #6 am: 01. Februar 2013, 17:28:31 »
Durch den initialen Beitrag wird der Eindruck erweckt, als ob stromio ein spezielles Abschlagsverfahren zum Nachteil des Kunden anwendet. Meines Wissens ist dieses Verfahren branchenüblich. Es ist auch dem Umstand geschuldet, wann im Rahmen des Bankeinzugsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kontendeckung beim Kunden zu erwarten ist! Ich kenne nur ein Unternehmen, das bis etwa Mitte 2011 am Ende des Monats eingezogen und dann aber wegen Wettbewerbsnachteilen (Liquidität) dieses Verfahren auf Monatsanfang korrigiert hat.

 

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