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Zweckverbände dürfen ihre Mittel nur zugunsten des Zweckes verwenden, für den sie gegründet wurden. Spenden- oder Sponsoringtätigkeit gehören eindeutig nicht dazu. Dies hat das Sächsische OVG in einem am Freitag bekannt gegebenem Beschluss von Mitte Dezember 2012 entschieden. ...
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