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Autor Thema: Der alljährliche Mahnbescheid  (Gelesen 5985 mal)

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Offline acki

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Der alljährliche Mahnbescheid
« am: 05. Januar 2013, 11:58:59 »
Hallo Zusammen,
seit 2006 verweigere ich mich der Gaspreiserhöhung. Seit 2008 drohen mir von den SWN eingesetzte Anwälte mit Gerichtsverfahren. Seit 2010 erhalte ich stets zu Beginn des neuen Jahres einen Mahnbescheid, dem ich regelmäßig widerspreche. Die ursprüngliche Forderung des 1. Mahnbescheids aus 2010 betraf das Jahr 2006, die aus 2011 betraf die Jahre 2006 - 2010 und fiel entsprechend hoch aus, der aus 2012 bezieht sich jetzt nur noch das Jahr 2009 und ist dementsprechend relativ geringfügig. Auch diesem Mahnverfahren wird natürlich widersprochen.
Ich frage mich jetzt was das soll. Den Zeitraum 2006-2008 und das Jahr 2010 habe die SWN scheinbar abgeschrieben. Woher nur beziehen die SWN den Optimismus, ausgerechnet für 2009 Geld eintreiben zu können? Gibt es hierfür einen nachvollziehbaren Grund?

Ciao, Acki

Offline khh

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Re: Der alljährliche Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 05. Januar 2013, 12:41:43 »
Gibt es hierfür einen nachvollziehbaren Grund?

Hallo @acki,

ja, den gibt es. Für die Forderungen der Jahre vor 2009 können Sie bei Geltendmachung die "Einrede der Verjährung" einlegen, daher hat Ihr Versorger diese Forderungen endgültig "abgeschrieben".  :)

Die Forderung aus dem Jahr 2009 wäre mit Ablauf des Jahres 2012 ebenfalls verjährt, die Verjährung ist aber durch den Ende 2012 beantragten gerichtlichen Mahnbescheid gehemmt. Wenn Ihr Versorger bis Mitte 2013 keine gerichtliche Klage erhebt, dann hat sich diese Forderung ebenfalls erledigt.  ;)

Die behauptete Forderung aus 2010 verjährt erst mit Ablauf des Jahres 2013 ...... usw. !
« Letzte Änderung: 05. Januar 2013, 14:35:27 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline acki

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Re: Der alljährliche Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 06. Januar 2013, 10:46:02 »
Hallo KHH,
danke für die prompte Antwort! Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Das mit der Verjährung ist mir schon klar, was mich interessiert ist, weshalb die SWN weiterhin einen finanziellen Aufwand  für Drohgebärden und Mahnungen betreibt, obwohl ihnen bei einigermaßen vernunftbegabten Verstand inzwischen klar sein sollte, dass hier nichts zu holen ist. Klagen drohen sie ja nur an, letztendlich schießen sie sich nicht selbst ein zweites mal ins Knie. Das ganze generiert für die SWN doch nur noch mehr Kosten, die von den verbleibenden Kunden getragen werden müssen. Ich geh mal davon aus, dass die Energieunternehmen hier fleißig mitlesen. Evtl. erklärt ja mal ein SWN Vertreter was das ganze soll.

Offline bolli

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Re: Der alljährliche Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 09. Januar 2013, 20:02:11 »
Ich geh mal davon aus, dass die Energieunternehmen hier fleißig mitlesen. Evtl. erklärt ja mal ein SWN Vertreter was das ganze soll.
Aus welcher Tüte haben Sie denn genascht ? Will ich auch haben.  ;)

Mal im Ernst, bis auf ein oder zwei Ausnahmen in anderen Bereichen (und das waren auch nur kleinere Unternehmen) haben sich hier wissentlich noch nie Energieversorger geoutet und schon gar nicht zu ihrer Geschäftspolitik Stellung genommen. Ich würde mich auch sehr wundern und 3 x hinter die Tür schauen, wenn das passieren würde. Da würde was nicht stimmen. Und ob das Handeln einiger Personen der EVU nun ein paar Euro mehr oder weniger Kosten verursacht, was meinen Sie, wen das bei denen kratzt. In den meisten Fällen wird es aus den Bilanzen noch nicht mal groß hervorgehen, um was für Summen es sich im Einzelnen handelt. Das verschwindet in der Masse der 6- und 7-stelligen Zahlen. Und der Dumme ist eh immer der Verbraucher, egal wohin man geht, die Verfahrensweise ist bei JEDEM Versorger gleich, glauben Sie es mir. hab schon einige durch.  ;D
Also einfach nur ruhig Blut und die Zeit abwarten. Viele Dinge erledigen sich einfach durch Zeitablauf (quasi) von selbst.

 

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