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Autor Thema: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler  (Gelesen 29729 mal)

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Offline elad

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Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« am: 03. Januar 2013, 22:11:48 »
Hallo zusammen,

letztes Jahr habe ich ein Haus gebaut mit einer Wärmepumpe. Leider habe ich die Sache mit dem Zweitarifzähler nicht wirklich hinterfragt und habe jetzt das Problem, dass ich den Anbieter wechseln möchte.

Mein Grundversorgungstarif hat Preise, die auch im Nachttarif von anderen im Normaltarif deutlich unterboten werden, deswegen macht es für mich überhaupt keinen Sinn, in HT und NT zu splitten. Ich würde zB gern zu Grünwelt oder Löwenzahn gehen, beide beliefern aber keine Zweitarifzähler.

Jetzt wäre meine Idee, den Zweitarifzähler rauszuschmeißen und die WP an den Eintarifzähler zu hängen. Außerdem will ich nicht zweimal Grundgebühr bezahlen. Der Elektriker meinte dass der Netzbetreiber das genehmigen muss. Ist das so und habe ich einen Anspruch auf die Genehmigung? Kann es passieren dass mir diese Genehmigung verweigert wird?

Und was mache ich wenn das Jahre dauert? Ich habe meinen Stromanschluss letztes Jahr im April bekommen und immer noch keine Kundennummer bei meinem Grundversorger. Was bedeutet, dass ich dort noch nicht existiere und auch nicht wechseln kann.

Könnt ihr mir sagen wie ich das am besten angehe?

Danke
Elad

Offline wulfus

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #1 am: 04. Januar 2013, 11:16:38 »
@ elad

Ohne Werbeabsicht - guck mal unter enqu.de!
Die bieten HT und NT an, haben allerdings ebenfalls heftig ihre Preise erhöht.

Offline Christian Guhl

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #2 am: 04. Januar 2013, 12:34:46 »
Und was mache ich wenn das Jahre dauert?
Der Netzbetreiber darf den Anbieterwechsel nicht behindern. Deshalb würde ich mir erst einmal keine Sorgen machen. Einfach mal eine Anfrage starten, dann weiss man mehr.
Ich habe meinen Stromanschluss letztes Jahr im April bekommen und immer noch keine Kundennummer bei meinem Grundversorger. Was bedeutet, dass ich dort noch nicht existiere und auch nicht wechseln kann.
Seit April 2012 werden keine Abschläge gezahlt ? Da kommt dann aber eine dicke Rechnung ! Falls doch Abschläge abgebucht werden, ist da dann auch die Kundenummer vermerkt.

Offline superhaase

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #3 am: 04. Januar 2013, 12:45:06 »
Bitte beachten:

Viele Lieferanten haben in ihren AGB stehen, dass sie nur Haushaltsstrom liefern, und schließen Heizstrom ausdrücklich aus (egal ob Ein- oder Zweitarifzähler).
Das muss man vorher klären und den Lieferanten darauf hinweisen, dass man mit dem Strom heizen möchte.
8) solar power rules

Offline elad

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #4 am: 04. Januar 2013, 13:14:21 »
@ Christian Guhl: ja man hat mir von sich aus schon Ratenzahlungen angeboten. schuld ist natürlich wieder keiner... Aber damit kann ich leben. Hatte halt bisher keine Möglichkeit zu wechseln, das find ich ärgerlicher.

@ superhaase: woher weiß denn der Stromlieferant dass ich mit Strom heize? Danke für den Tipp, da schaue ich mal nach.

Offline superhaase

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #5 am: 04. Januar 2013, 14:14:22 »
@ superhaase: woher weiß denn der Stromlieferant dass ich mit Strom heize? Danke für den Tipp, da schaue ich mal nach.
Vielleicht vom Netzbetreiber?
Eine Wärmepumpe darf oft nur mit Zustimmung des Netzbetreibers angeschlossen werden und muss somit angemeldet werden.
Oft wird auch vom Netzbetreiber gefordert, dass die WP über die Rundsteueranlage abschaltbar sein muss, und dass der Strom getrennt vom Haushaltsstrom erfasst werden muss.
8) solar power rules

Offline elad

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #6 am: 04. Januar 2013, 16:39:13 »
Tatsächlich: Grünwelt lässt keine Wärmepumpen zu...!!!??? Das ist ja echt n Ding.

Dafür habe ich Tchibo Strom entdeckt, die beliefern mir sogar den Zweitarifzähler, zwar zum gleichen Preis und ich muss dafür auch nochmal Grundgebühr bezahlen. Aber immerhin geht es.

Tchibo ist zwar nicht der günstigste Anbieter aber dafür 100% Öko und das finde ich gut. Löwenzahn hatte leider extremst schlechte publicity im Internet von Usern.

Was meint ihr, gibt es irgendeinen Grund, den Zweitarifzähler zu behalten? Eon macht den kostenlos raus und mein Elektriker sagt dass das Umklemmen ganz schnell geht, wird also auch nicht viel kosten.

Also raus damit, oder?

Offline ktown

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #7 am: 11. April 2013, 21:20:10 »
Schade das hier keiner eine Antwort weis. :'(
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline wechselprofi

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #8 am: 12. Juni 2013, 13:46:32 »
Tipp: Bitte etwas gedulden. Es gibt Tendenzen am Markt, auch diesen weißen Fleck zui erschließen.

Offline Stromfraß

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #9 am: 15. August 2013, 15:57:35 »
Vor etwa 14 Tagen erhielt ich aufgrund einer Nachfrage ein Angebot von Verivox.
Hier der diesbezügliche Link für eine Anbietersuche:
https://www.verivox.de/heizstrom/?utm_content=heizstrom&utm_medium=emailmarketing&utm_campaign=Heizstrom_nachtspeicher20130730&utm_source=newsletter

Man kann auswählen Nachtspeicher oder Wärmepumpe und nach Angabe der PLZ und des Verbrauchs werden die Anbieter genannt.

Vielleicht hilft das weiter?

Offline khh

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #10 am: 15. August 2013, 18:43:51 »
Wenn es sich um einen ‚Zweitarifzähler’ bzw. ‚Doppeltarifzähler’ (= gemeinsame Messung!) handelt, dann heißt es dazu bei Verivox:

Zitat
Getrennte oder gemeinsame Messung von Heizstrom?
[...]
... wird Haushaltsstrom und Heizstrom noch gemeinsam gemessen, es gibt also nur einen Stromzähler für beide Arten von Verbräuchen. In diesem Fall ist ein Anbieterwechsel leider nach wie vor kaum möglich, da diese Abrechnungsart einen hohen Aufwand auf Seiten der Energieversorger erfordert und die alternativen Angebote noch sehr begrenzt sind.

Stromzähler für Heizstrom: ... Doppeltarif
Der Stromzähler ... besitzt zwei Zählwerke (Doppeltarifzähler). Vor allem bei Nachtspeicherheizungen gibt es diese Doppeltarifzähler, die den Stromverbrauch zeitabhängig messen. Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts wird zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. ...
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #11 am: 15. August 2013, 19:49:35 »
Zitat
Getrennte oder gemeinsame Messung von Heizstrom?
[...]
... wird Haushaltsstrom und Heizstrom noch gemeinsam gemessen, es gibt also nur einen Stromzähler für beide Arten von Verbräuchen. In diesem Fall ist ein Anbieterwechsel leider nach wie vor kaum möglich, da diese Abrechnungsart einen hohen Aufwand auf Seiten der Energieversorger erfordert und die alternativen Angebote noch sehr begrenzt sind.

Das stimmt insoweit.
In aller Regel sollte aber ein zusätzlicher Einbau eines zweiten Zählers möglich sein.
Natürlich wäre dann für jeden Zähler der Grundpreis fällig.
Aber bei angenommenen Arbeitspreisen von z.B. 25 Ct. bzw 19 Ct./kWh ist das im nu wieder rein.

Offline Christian Guhl

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #12 am: 16. August 2013, 09:00:53 »
Die gemeinsame Messung (der Zähler schaltet sich durch einen Impuls des Netzbetreibers ab einer bestimmten Uhrzeit auf NT um) dürfte der Regelfall sein.
Daher nach wie vor keine alternativen Wechselmöglichkeiten. Das Umrüsten auf getrennte Messung ist aus Kostengründen (mehrere hundert Euro) uninteressant.

Offline ktown

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #13 am: 16. August 2013, 14:27:07 »
Also hier in unseren Kreisen muß es immer einen zweiten Zähler für die Wärmepumpe geben. Haushalts- bzw. Heizungsstrom laufen immer getrennt.
In unserem Neubaugebiet (derzeit ca. 36 Häuser) sind alle Wärmpumpen mit Doppeltarifzähler ausgestattet.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline wechselprofi

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Re: Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
« Antwort #14 am: 16. August 2013, 15:13:09 »
Die Primärfrage lautet eigentlich: Worauf beruht eine Endpreisreuzierung im Nachtstrom?
1. auf der reduzierten Konzessionsabgabe auf den NT-Verbrauch (ca. 0,5 ct/kW)
2. auf einem reduzierten Netzentgelt für den NT-Verbrauch, der jedoch nur für unterbrechbare Versorgung für Heizstrom/ Wärmepumpen gewährt werden kann
3. auf einem Einkaufsvorteil von strom für die Schwachlastzeiten

Für 2. und auch indirekt für 1.(über die  Festlegung der Schwachlastzeiten) haben die Netzbetreiber einen weitgehenden Entscheidungsspielraum. Es ist bei den NB inzwischen üblich, keine reduzierten Netzentgelte für die unterbrechbare Versorgung im NT-Zeitraum anzubieten, eine ähnliche Tendenz zeichnet sich für die Schwachlastzeiten ab.
Der Einkaufsvorteil für Nachtstrom wird durch die Eigenheiten der erneuerbaren Energien, vorrangig bei Tageslicht eingespeist zu werden, zunehmend obsolet.

Fazit: Wer mt den Vorteilen einer Ersparnis im Schwachlastbereich liebäugelt und in getrennte Messung investieren will, muss zuerst die "Schwachlastpolitik" seines Netzbetreibers anhand der Preisblätter analysieren.       

 

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