Das Problem, das durch das Scheincontracting verursacht wird, liegt doch klar auf der Hand: mk-energy wird durch den Vertrag mit care-energy bevollmächtigt, den Stromanschluss, also den Zähler, auf die mk-group bzw. eine der vielen Firmen innerhalb der "Gruppe" umzumelden. Das haben viele Netzbetreiber zwar in jüngster Vergangenheit verweigert, weil sie nicht geglaubt haben, dass die Kunden die daraus entstehenden Konsequenzen überblicken, aber es ist ja auch schon vielfach vollzogen worden und die Vollmacht besteht weiterhin.
So sehen es die AGB von care-energy vor:
"2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen."
Alles klar? Alle Rechte bei der mk-group, alle Kosten beim Kunden! So wird's gemacht!
Wenn nun der Anschluss bei der mk-group landet, ist der Kunde zwangsläufig nicht mehr Anschlussinhaber. Er ist damit auf Gedeih und Verderb dem ja ach so wohltätigen Martin Kristek (mk) ausgeliefert! Wenn der Kunde aus irgendwelchen Gründen einen "normalen" Lieferantenwechsel anstrebt und dafür, wie es üblich ist, einfach bei seinem Wunschlieferanten einen Antrag mit Vollmacht zur Kündigung bei dem bisherigen Lieferanten (also care-energy) abgibt, versucht der neue Lieferant ganz normal im elektronischen Verfahren per UTILMD (das ist ein elektronisches Nachrichtenformat, dass die GPKE verbindlich vorschreibt) zu kündigen. Der Netzbetreiber, der die UTILMD erhält, hat aber unter dem Anschluss mit dieser Zählernummer nicht den Kunden, auch nicht care-energy, sondern "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG" als Anschlussinhaber gemeldet. damit läuft die Kündigung ins Leere, wird also abgelehnt wegen "unbekanntem Vertragsverhältnis", wie es offiziell heißt. Ein Lieferantenwechsel bedingt also eine Anschlussrückübertragung an den Kunden und ist somit vom Wohlwollen des freundlichen Martin Kristek abhängig.....
Was nun, wenn der günstige Preis ein Lockangebor à la Flexstrom oder Löwenzahn ist und anschließend schießen die Preise wie bei den eben benannten Unternehmen nach oben? Sonderkündigungsrecht? Lieferantenwechsel? Pustekuchen!
Oder was ist, wenn die mk-group mit ihrem Preismodell, das ja ganz klar defizitär ist, Schiffbruch erleidet? Die Minderungen an Abgaben und Netzentgelten funktionieren voraussichtlich ohnehin nicht.... Dann geht die Gruppe mit Pauken und Trompeten unter und es gibt noch nicht einmal eine Ersatzversorgung, denn Anschlussinhaber ist ja nicht der jeweilige Kunden sondern die "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG"
Uups, ganz schön dunkel.....