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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 807812 mal)

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Offline bobby3301

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #390 am: 20. Mai 2013, 22:13:50 »
neue AGBs seitens Care Energy geändert sowie von der Verbraucherzentrale kritisiert.

http://www.care-energy-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=182&Itemid=658

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #391 am: 20. Mai 2013, 22:43:44 »
neue AGBs seitens Care Energy geändert sowie von der Verbraucherzentrale kritisiert.

http://www.care-energy-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=182&Itemid=658

Zitat

...Der Kunde betreibt in seiner Immobilie Licht-bzw. Beleuchtungs-, Kraft-, Wärme- und Kälteanlagen und das notwendige Verbrauchsnetz.

Die Vertragsparteien kommen überein, dass diese Anlagen inklusive des Netzes für die Herstellung und die Versorgung mit der von Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG nach diesem Vertrag geschuldeten Leistung genutzt werden sollen. ...
1.2. Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertrages seinen Nutzenergiebedarf ausschließlich aus den von Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG bereitgestellten Nutzenergien zu decken.

D.h. ich überlasse CE meine Leuchtmittel, meinen Heizkessel etc. zur Erzeugung von "Nutzenergie" und verpflichte mich Nutzenergie ausschließlich von CE zu beziehen.

Zitat
Der dafür notwendige Zukauf von Primär- und Sekundärenergieträgern, wie Strom, Öl, Gas, Holz oder sonstige Energieträger ist nicht an diesen Energiedienstleistungsvertrag gebunden, sondern bedarf einer gesonderten Angebotserstellung und Beauftragung.

Das verstehe ich nicht. Wenn CE mir Nutzenergie liefern will, braucht CE dafür Strom, Öl, Gas etc, aber nicht ich.

Es wird immer verwirrender!
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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #392 am: 21. Mai 2013, 11:36:19 »
Zur AGB-Änderung nachstehend ein Kommentar aus einem anderen Forum:

Zitat
Zitat
... hier gibt es die neuen AGBs, dort wird nochmals schriftlich festgestellt, wo die Berufspessimisten seit ewigen Zeiten das Gegenteil behaupten und immer die Beweise schuldig geblieben sind.
... ohne unerwartete Nachforderungen von vorher nicht vereinbarten Kosten.

Diese AGB-Änderung ist eher eine Bestätigung, dass die großen Bedenken der Skeptiker mehr als angebracht waren und nach wie vor angebracht sind!
Außerdem ist zu vermuten, dass CE mit der Änderung a) einer Klage der Verbraucherzentrale aus dem Wege gehen möchte und b) sich mit der Öffnung für andere Versorger bessere Chancen für das eigene "EEG-Umlage-Vermeidungsmodell" in dem laufenden Rechtsstreit mit den Übertragungs-Netzbetreibern erhofft.
Mit deren Nachforderungen in Millionenhöhe würde ansonsten CE wohl sofort in Rauch aufgehen.
Insofern dürfte das Thema "Nachforderungen" auch für die Kunden noch längst nicht ausgestanden sein!

Insgesamt ist m.E. das ganze Konstrukt von CE unverändert verwirrend, nicht im geringsten nachvollziehbar und für die Kunden (wie auch für die freischaffenden Vermittler) höchst brisant.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline stromer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #393 am: 21. Mai 2013, 11:41:56 »
Wenn hier immer von CE geschrieben wird, dann meinen wir sicher alle eine der Firmen von MRK.
Wie ja bekannt ist, CE ist nur eine Marke aber keine Firma.
Ich weis nicht was ein Kunde für eine Rechnung bekommt. Wenn da nicht Nutzenergie drauf steht, aufgeschlüsselt nach Licht,
Kraft, Wärme und Kälte würde ich die Rechnung zurückweisen.

Die Grundlage hierfür sind die AGB EDL Punkt 1.1.

Die AGB Strom wurden anscheinend entsorgt. Auf dem Auftragsformular wurde Strom gestrichen. (Hiermit bestätige/n ich/wir
die Kenntnis der AGB Strom und EDL,..... ) Die Worte- Strom und- wurden gestrichen  ohne natürlich das Datum vom Januar
2013 (Infopackage) zu ändern.

Offline DieAdmin

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #394 am: 21. Mai 2013, 11:53:34 »
Zur AGB-Änderung nachstehend ein Kommentar aus einem anderen Forum:

...

@khh,

wenn Sie von anderen Fundstellen im Netz zitieren, bitte auch die Quelle nennen und gegebenfalls verlinken.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #395 am: 21. Mai 2013, 12:05:12 »
Zur AGB-Änderung nachstehend ein Kommentar aus einem anderen Forum:
...

@khh,
wenn Sie von anderen Fundstellen im Netz zitieren, bitte auch die Quelle nennen und gegebenfalls verlinken.

Pardon, die Quelle ist das  www.strom-magazin.de/forum  !
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Offline khh

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Re: Energiedienstleister mk-power
« Antwort #396 am: 21. Mai 2013, 12:53:21 »
Ich weis nicht was ein Kunde für eine Rechnung bekommt. Wenn da nicht Nutzenergie drauf steht, aufgeschlüsselt nach Licht, Kraft, Wärme und Kälte würde ich die Rechnung zurückweisen.

So sehe ich das auch. Zur Abrechnung würde mich zudem interessieren, wie denn die Menge der (verschiedenen) Nutzenergie(n) ermittelt wird. Der mit dem Stromzähler gemessene Verbrauch kann es ja wohl nicht sein (Stichwort: Umwandlungsverluste).

Allmählich bekommt man den Eindruck, dass die mk-group ihre eigene Vertragskonstruktion mit sich regelmäßig ändernden Argumenten/Unterlagen und die sich daraus ergebenden Folgen nicht mehr so ganz überblickt!?  ???

Die AGB Strom wurden anscheinend entsorgt. Auf dem Auftragsformular wurde Strom gestrichen. (Hiermit bestätige/n ich/wir die Kenntnis der AGB Strom und EDL,..... ) Die Worte -Strom und- wurden gestrichen ...

Warum wurde nicht auch die „Generalvollmacht“ entsorgt oder zumindest die völlig überzogenen Teile der Vollmacht gestrichen  -  schließlich ist in der Präambel zur neuen AGB EDL jetzt festgelegt „Der diesen AGB unterliegende Energiedienstleistungsvertrag ist ausschließlich zwischen dem Kunden und der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG geschlossen. Sämtliche im Rahmen der Energiedienstleistung eingegangenen weiteren Verträge bedürfen der gesonderten Schriftform und ausdrücklichen Einwilligung des Kunden“ !?

Bezeichnend ist im Übrigen die Überschrift zur AGB-Anderung „Auf Wunsch des Bundesverband Verbraucherzentrale e.V., wurden die markierten Passagen der AGB geändert“. Erst mit dem Wettern über eine „Schmutzkübelkampagne“ sowie der „Warnung vor dem BdEV" einen 'auf dicke Hose machen' und jetzt plötzlich 'ganz kleine Brötchen backen’ !  ::)

Nachtrag:
Zur Strombelieferung durch mk-energy wird es wohl kurzfristig einen separaten Antrag und wieder eine AGB Strom geben müssen. Gespannt darf man allerdings sein, wie man ohne das anscheinend aufgegebene "EEG-Umlage-Vermeidungsmodell" den Brutto-Preis 19,9 ct/kWh halten will?
« Letzte Änderung: 21. Mai 2013, 13:11:42 von khh »
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Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #397 am: 21. Mai 2013, 12:54:36 »
Interessant ist, dass aus den 250.000 zufriedenen Kunden auf der Webseite - "nur zufriedene Kunden" geworden sind.. Die Zahl war wohl doch eher geraten?


Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #398 am: 21. Mai 2013, 13:59:17 »
Care Energy ändert nach Kritik Geschäftsbedingungen

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Care-Energy-aendert-nach-Kritik-Geschaeftsbedingungen-1589371927

Da brannte wohl die Hütte, dass man über die Pfingstfeiertage die AGBs umgeschrieben hat.

Wie ich oben schon schrieb, verpflichtet man sich, seine Nutzenergie ausschließlich von GE zu beziehen. Meine thermische Solaranlage dürfte ich also selbst nicht mehr nutzen. Auch mal den Kamin mit eigenem Holz befeuern oder den Grill mit selbst, nicht bei CE gekaufter Grillkohle auch nicht. 

Oder soll ich das was da steht nicht ernst nehmen? Mache ich ja aiuch nicht, nur falls ich den Vertrag eingehen wollte, sollte ich es wohl besser doch.
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Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #399 am: 21. Mai 2013, 14:00:42 »
Für mich unverständlich, warum die Netzagentur sich nicht zum Stichtag sämtliche Kundenlisten der MK-energy Gruppe von sämtlichen Netzbetreibern zukommen lässt, aus denen dann eindeutig hervorgeht, ob es sich um die Personen/Bewohner des Anschlusses handelt, die beliefert werden, oder um MK-irgendetwas als Contractor, die dann Dienstleistung liefern. Anschl. könnten die ÜNB's unter Mithilfe der BNetzA ihre Forderungen genau beziffern.

Gruß

NN

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #400 am: 21. Mai 2013, 14:29:46 »
aus den neuen AGB:
Zitat
4.1.1 Standardpaket EDL
Nutzenergielieferung plus die oben näher beschrieben Leistungen, jedoch exkl. Arbeit- und Materialaufwand, welcher gesondert angeboten und verrechnet wird. Der Kunde kann sich im Bedarfsfalle an die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG zu wenden, ist jedoch berechtigt, jede Firma seiner Wahl zu beauftragen. Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.
4.1.2 Effizienzpaket EDL
Wie Punkt 4.1.1, jedoch erweitert um die Dienstleistungen Energieeffizienzberatung, Energiecontrolling, welche im Preis inkludiert sind. Für dieses Effizienzpaket EDL, beträgt der Preis 3 Cent pro kWh elektrischer Energie.
4.1.3 Komfortpaket EDL
Wie Punkt 4.1.1 und 4.1.2, jedoch erweitert um die Übernahme sämtlicher daraus resultierenden Kosten aus Arbeitsaufwand seitens mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Für dieses Komfortpaket EDL, beträgt der Preis 6 Cent pro kWh elektrischer Energie.

Heißt das, dass zu dem "Strompreis" noch mindestens 1 ct/kWh dazukommt?

und jetzt kommt noch das:
Zitat
4.6 Netznutzungsentgelt / Vergütung

Für die hiermit vertraglich vereinbarte, entgeltliche Beistellung seiner Anlagen zur Erzeugung von Nutzenergie sowie seines Verbrauchsnetzes vergütet

Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dem Kunden
1 Cent pro kWh elektrischer Energie.

D.h. CE zahlt dem Kunden für die Nutzung der kundeneigenen Nutzenergieumwandler wie Leuchtmittle, Heizkessel, Kühlschrank, Ofen etc. 1 ct/kWh.

Hier muss es also zwei gegenläufige Zahlungströme geben. Es können beim Nutzenergieverbraucher also sogar steuerpflichtige Einnahmen enststehen.

schön ist auch:
Zitat
2.1. Betrieb

2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.

D.h. Die Steuerung meiner Nutzenergie produzierenden Energieumwandlungsanlagen darf ich nicht mehr durchführen, sondern CE übernimmt die Betriebsführung, d.h. schaltet mein Licht ein und aus, steuert meine Heizung und beschickt den Ofen.

« Letzte Änderung: 21. Mai 2013, 14:58:22 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #401 am: 21. Mai 2013, 15:16:42 »
Für mich unverständlich, warum die Netzagentur sich nicht zum Stichtag sämtliche Kundenlisten der MK-energy Gruppe von sämtlichen Netzbetreibern zukommen lässt, aus denen dann eindeutig hervorgeht, ob es sich um die Personen/Bewohner des Anschlusses handelt, die beliefert werden, oder um MK-irgendetwas als Contractor, die dann Dienstleistung liefern. Anschl. könnten die ÜNB's unter Mithilfe der BNetzA ihre Forderungen genau beziffern.

Gruß

NN

Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy. Diese sind lediglich normaler Lieferant. Ob sich dies noch ändert, muss man sehen, würde aber wohl vom Netzbetreiber abgelehnt werden.
Die BNetzA wird das, bei der Masse an sonstigem Infomationsaustauch, sicher nicht "einfach mal so anfragen"..

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #402 am: 21. Mai 2013, 15:23:42 »
Hat denn nun bobby3301 sein Solarmodul?
Und vor allem: ist er auch zufrieden damit?

Keine Antwort ist auch 'ne Antwort  -  oder:  Einem geschenkten Gaul schaut man nicht in's Maul.

Aber halt, die Platte ist ja nicht geschenkt, sondern leider nur geliehen !   ???   :(
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Offline khh

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Re: Energiedienstleister 'mk-power'
« Antwort #403 am: 21. Mai 2013, 15:34:37 »
Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein. 
So ganz genau weiß das aber womöglich keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group sowie deren Alleingesellschafter und angeblich "phG" Geschäftsführer/CEO Martin Kristek nicht.  :-\ 
Aber bei diesem verwirrenden "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  ;)
« Letzte Änderung: 21. Mai 2013, 16:08:23 von khh »
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Offline Energiesparer51

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Re: Energiedienstleister 'mk-power'
« Antwort #404 am: 21. Mai 2013, 16:08:02 »
Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein.  Aber so ganz genau weiß das wohl keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group nicht.  Aber bei diesem "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  :-\

das steht doch in den AGB noch unverändert:
Zitat
2.1. Betrieb

2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.
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