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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 809446 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1365 am: 05. November 2013, 17:44:52 »
Und hoffentlich realisieren die CE-Kunden das auch und stellen ihre Zahlungen an mk-power wg. Unmöglichkeit
der Erfüllung vertraglicher Leistungen unverzüglich ein!?

November wäre heute fällig (3. Werktag laut AGB).

Da Care aber wohl in seiner Kundenkorrespondenz stets von Zahlung zum 1. spricht, dürften viele Leipziger Kunden schon überwiesen haben.


Immerhin:

Bisher wurde offenbar noch kein Betroffener vom Grundversorger mit einer Lieferbestätigung angeschrieben. Die Schreiben des Netzes haben für den Verbraucher ja eher informellen, aber keinen vertraglich bindenen Charakter.

Könnte aber darauf hinauslaufen, daß das jetzt unumgänglich ist, wenn die UPG jetzt in Leipzig definitiv Lieferantenrahmenvertrags-los ist.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1366 am: 05. November 2013, 17:54:56 »
[...]
Praktisch sieht es aber wohl so aus, daß die mk-power die Einleitung eines Standard-GPKE-Versorgerwechsels als Kündigung des Energiedienstleistungsvertrages wertet, wonach gemäß den AGB-Regelungen zu selbigem auch alle davon abhängigen Verträge erlöschen.

Spätestens wenn die Entnahmestellen VNB-seitig bilanziell auf den Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung übertragen wurden, ist insoweit für den betroffenen Kunden eigentlich das Kapitel Care Energy beendet. Sicherheitshalber kann er alle Verträge kündigen, um nicht noch irgendwo vertraglich "hängen" zu bleiben (Energiedienstleistung, Nutzenergie..).
[...]

"Praktisch sieht es wohl so aus, ..." steht aber wohl nirgendwo in den Vertragsunterlagen. Als CE-Kunde würde ich daher nicht nur "sicherheitshalber kann ..." sondern spätestens bei Zugang der Ersatzversorgungsbestätigung durch den Grundversorger gegenüber mk-power fristlos und hilfsweise fristgemäß kündigen.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1367 am: 05. November 2013, 18:05:00 »
"Praktisch sieht es wohl so aus, ..." steht aber wohl nirgendwo in den Vertragsunterlagen. Als CE-Kunde würde ich daher nicht nur "sicherheitshalber kann ..." sondern spätestens bei Zugang der Ersatzversorgungsbestätigung durch den Grundversorger gegenüber mk-power fristlos und hilfsweise fristgemäß kündigen.

Ja, das wäre sicherlich empfehlenswert, wenn man sich final von Care Energy lösen möchte. Schaden kann es keinesfalls, kostet nicht viel Arbeit und erspart möglicherweise zukünftigen Ärger.

Wo bleibt eigentlich die Berichterstattung der Verbraucherzentralen und des Bundes der Energieverbraucher? Naja..


Interessant wäre ja noch, ob das von Care u.a. in Pressemitteilungen geäußerte Versprechen, die Mehrkosten einer eventuellen notwendigen Ersatzversorgung zu übernehmen, noch gilt (mal unabhängig davon, was die daraus entstehende Forderung noch "wert" ist).


Ein findiger Jurist könnte den möglichen Standpunkt "solange die mk-power nicht ihrerseits den Nutzenergielieferungs- und Energiedienstleistungsvertrag wegen Unmöglichkeit gegenüber dem Kunden kündigt, gelte dieser - trotz Ersatzversorgung auf der Ebene der Stromlieferung, die gedanklich unabhängig von der Nutzenergiebereitstellung ist - fort" sogar im Interesse des Kunden nutzen.

Da mit der mk-power seinerzeit Nutzenergiebereitstellung zu einem All-Inclusive-Preis (über die Erfüllungsgehilfen UPG / mk-energy und mk-grid) vereinbart war, könnte er auf die Idee kommen, die Mehrkosten der für den Verbraucher nicht abwendbaren Ersatzversorgung auch juristisch geltend zu machen ;), was auch 1:1 dem diesbezüglichen Versprechen von Care entsprechen würde.

Immerhin tritt der Kunde ja den gelieferten Strom (und zwar gleichgültig von wem geliefert, da dazu um Energiedienstleistungs-Vertrag keine Feststellungen und Vereinbarungen enthalten sind) theoretisch weiterhin an die mk-grid als Erfüllungsgehilfin seiner Vertragspartnerin mk-power zwecks Nutzenergiebereitstellung ab, solange der EDL-Vertrag weiter besteht. Er selbst kann den vom Ersatzversorger gelieferten Strom ja gar nicht verbrauchen, solange die Erfüllungsgehilfin der mk-power gemäß laufendem Vertrag die Herrschaft über seine elektrischen Anlagen zwecks Nutzenergieherstellung hat :). Da die Stromentnahme an der Entnahmestelle des Kunden seitens der Erfüllungsgehilfin der mk-power notwendige Voraussetzung für die Nutzenergielieferung durch diese ist, müssten Aufwendungen gegenüber einem Strom-Ersatzversorger in diesem Zusammenhang voll der mk-power zuzurechnen sein, da ursprünglich eine All-Inclusive-Nutzenergielieferung (inklusive Strombeschaffung zu diesem Zweck durch die Erfüllungsgehilfen der mk-power) vereinbart wurde.

Wie gesagt, bräuchte einen findigen Juristen, wäre natürlich ganz und gar nicht ohne Verlustrisiko und ist auch eher als Gedankenspiel gedacht. Wäre jedenfalls mal interessant, wie Care darauf reagieren würde.


Sollte Care die Leipziger Entnahmestellen nun allerdings tatsächlich auf eigene Rechnung und Kosten seitens eines anderen Stromlieferanten (mit gültigem Lieferantenrahmenvertrag) als Erfüllungsgehilfen anmelden lassen, was eher unwahrscheinlich ist, liefe die Nutzenergieversorgung vertraglich wohl in jedem Fall weiter.

Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit seitens des Kunden (Monatsende mit 6 Wochen Vorlauf meine ich) besteht natürlich immer.

Möchte man diese wahrnehmen, gemäß khh's Rat sicherheitshalber nicht nur Versorgerwechsel einleiten, sondern auch explizit den gesamten Energiedienstleistungs-Vertrag ("EDL-Vertrag") gegenüber der mk-power kündigen. Damit wären gemäß AGB EDL defintiv sämtliche davon abhängigen Unterverträge auch erloschen.



PS:

Wie üblich - eine individuelle Rechtsberatung können nur dazu berechtigte Stellen erteilen (Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen..).
« Letzte Änderung: 05. November 2013, 18:27:52 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1369 am: 06. November 2013, 11:26:21 »
Dieser Artikel muss nun wirklich nicht auch noch verlinkt werden,
die CE-PM vom 1.11. ist doch längst bekannt und ein alter Hut !
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1370 am: 06. November 2013, 11:29:05 »
Aber wieso recherchiert man bei myimmo (witzigerweise auch in Leipzig ansässig) so schlecht und wählt einen so irreführenden Titel für die Meldung?

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1371 am: 06. November 2013, 11:40:04 »
Aber wieso recherchiert man bei myimmo (witzigerweise auch in Leipzig ansässig) so schlecht ...

Weil die mit der Aktualität hinterher hinken? Wenn Sie es genau wissen wollen, fragen Sie dort doch mal an ;).

Im Übrigen sollten wir diesen Thread auch nicht total überfrachten, sonst liest das hier kein Mensch mehr !!
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1372 am: 06. November 2013, 11:42:09 »
Haben Sie auch wieder Recht..

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1373 am: 06. November 2013, 12:52:19 »
Veröffentlichung von Care Energy in der Sache Mitnetz (Auszug):


Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz) und "Care-Energy" erzielen Einigung [..]

"Wir freuen uns über das positive Ergebnis intensiver Gespräche mit der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz). Das Ergebnis ist eine sehr gute Nachricht für unsere mehr als 50.000 versorgten Kunden im Mitnetz-Gebiet [..] Unsere Kunden im Mitnetz-Gebiet waren und sind bei uns in der Versorgung. [..]" kommentierte Martin Kristek den Abschluss eines neuen Lieferantenrahmenvertrags zwischen der Mitnetz und United Power & Gas GmbH & Co. KG.

"[..] Die Verständigung mit Mitnetz zeigt, was möglich ist, wenn Geschäftsleute gemeinsam vernünftig nach Lösungen im Interesse der Verbraucher suchen. Im Fall verschiedener Stadtwerke wäre den Verbrauchern bereits geholfen, wenn ein normales geschäftliches Miteinander wie mit Mitnetz möglich wäre."



Pressemitteilung von Mitnetz dazu:

MITNETZ STROM hebt Einstellung der Netznutzung für UPG auf


Auszug:

MITNETZ STROM hat rückwirkend zum 8. Oktober 2013, 00:00 Uhr, die Einstellung der Netznutzung für die United Power & Gas GmbH & Co. KG (UPG) [..] aufgehoben. Damit steht dem Unternehmen der Netzzugang zum Verteilnetz der MITNETZ STROM wieder zur Verfügung. Für die Kunden ist im Ergebnis keine Ersatzversorgung [..] zustande gekommen. Da UPG zwischenzeitlich die Konten des Netzbetreibers ausgeglichen hat, konnten beide Unternehmen eine neue vertragliche Vereinbarung zur Netznutzung abschließen.[..]
« Letzte Änderung: 06. November 2013, 12:58:39 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1374 am: 06. November 2013, 13:13:16 »
Care lobt in der Folge die Mitnetz (Auszug):


[..] Fakt ist am Ende hat sich Mitnetz toll verhalten und hat mit uns eine Einigung gefunden - das ist gut so und für uns und die Verbraucher der gewünschte Weg. [..] da ist Lob angebracht! Mitnetz geht dabei mit gutem Beispiel voran und zeigt, dass eine Einigung zwischen Kaufleuten jeder Gerichtsverhandlung vorzuziehen ist. Danke Mitnetz an dieser Stelle!


Eine Einigung kommt zu Stande, wenn sich zwei vernünftige Personen an einen Tisch setzen [..] - das hat mit der Geschäftsführung beider Häuser sehr gut funktioniert und zeigt, dass es wichtig ist, sich bei "Problemen und Auseinandersetzungen" nicht nur auf Recht und Gericht zu verlassen, sondern sich persönlich kennenzulernen und alles zu besprechen [..]

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1375 am: 06. November 2013, 13:19:34 »
Da hat die UPG (vormals mk-energy) wohl noch eine allerletzte Chance bekommen.

Und MK musste wohl 'ganz kleine Brötchen backen', daher jetzt die Lobeshymne.

Mal abwarten, wie lange das wirklich gut geht !   :-\
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1376 am: 06. November 2013, 13:21:58 »
Die Führung der Mitnetz besteht aus ein mündigen Geschäftsleuten - deren Entscheidung..

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1377 am: 06. November 2013, 13:51:23 »
Die Führung der Mitnetz besteht augenscheinlich aus sehr cleveren Geschäftsleuten !

Aufschlussreich in deren heutiger PM ist die Aussage: "Da UPG zwischenzeitlich die Konten des Netzbetreibers ausgeglichen hat ..." In der Mitnetz-PM am 14.10.2013 hieß es dazu: "... belaufen sich die offenen Forderungen der MITNETZ STROM gegenüber mk-energy aktuell auf mehrere Hunderttausend Euro."

Ich hätte auch erst einmal dafür gesorgt (bevor es zu spät ist), dass in dieser Größenordnung geschuldete Beträge schnellstmöglich herein kommen. Rausschmeißen kann man CE immer noch bei der nächsten Verletzung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen (wobei es jetzt sicherlich nur noch Vorkasse und evtl. noch mehr geben dürfte).
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Offline El Zorro

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1378 am: 06. November 2013, 16:50:07 »
Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlung gegen MK Energy (care) wegen Insolvenzverschleppung AZ 5512 Js 287 / 13

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1379 am: 06. November 2013, 17:31:10 »
Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlung gegen MK Energy wegen Insolvenzverschleppung AZ 5512 Js 287/13

Quelle dieser Information ?  (womöglich auch ein Grund für die Sitzverlegung der jetzigen UPG nach Berlin ;) ?)   
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