Auf welcher Seite steht der GA Canty ?
Hier auf Seiten der Verbraucher, aber das ist marginal, so gut wie unerheblich.
Man muss da schon in die Tiefen des deutschen Steuerrechts hinabsteigen und da wird es selbst vor Expertenaugen duster. Ein Fehler war, dass das Gerechte und dem Grundgesetz entsprechende Anrechnungsverfahren aufgegeben wurde. Die vom eigenen Unternehmen bezahlte Körperschaftsteuer wurde beim Eigentümer als eine Vorauszahlung auf seine Einkommensteuer angerechnet und der ausgeschüttete Ertrag so individuell versteuert. So sieht das heute eigentlich immer noch unser Grundgesetz zwingend vor. Besteuert werden muss nach dem Leistungsfähigkeits- und nach dem Gleichheitsprinzip. Da sind wir nach meiner Meinung weit davon entfernt. Wer wehrt sich dagegen? Was entspricht denn noch unserer Grundordnung wenn man sich die Entwicklungen ansieht. EEG, GEZ, Steuern, Abgaben ...? Es wird nur noch dem vermeintlichen Sachzwang (Kassenlage) anpassend interpretiert. Gefühlt machen selbst Richter da selten noch eine Ausnahme.
Die Besteuerung ist nun wie sie ist. Wer kann aber schon zu seiner Bank gehen und eine Verzinsung seiner Anlage unter Berücksichtigung der Steuerbelastung verlangen?
Verbindliche Zinsen und Renditen lassen sich nicht nur von Kreditinstituten nur vor Steuern festmachen. Es ist schon ein Fehler, dass hier Einkommens- oder Körperschaftssteuern überhaupt berücksichtigt werden. Der entscheidende Fehler ist aber die völlig überzogene, an ungeeigneten Referenzen fixierte Eigenkapitalverzinsung. Warum wohl will jedes Dorf seine eigenen Stadtwerke mit Strom- und Gasnetz. Strom- und Gasnetze sind heute lukrative und garantierte Goldgruben.
Am 7.7.2008 gab die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung bekannt, den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzanlagen auf einheitlich 9,29 % festzulegen
Erstmals wirksam wird dieser Zinssatz mit Beginn der Anreizregulierung am 1.1.2009. Er gilt für die Dauer einer Regulierungsperiode (5 Jahre für Stromnetze und 4 Jahre für Gasnetze) und bildet die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der Ermittlung der zulässigen Erlösobergrenzen während der Regulierungsperiode. Entsprechend § 7 Abs. 4, 5 StromNEV setzt sich der Eigenkapitalzinssatz zusammen aus dem Zehnjahresdurchschnitt der jährlichen Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten und einem Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse (der sogenannte „Wagniszuschlag“).
Die Grundlage sollten die jeweiligen Zinsen für Kommunalkredite sein. Die oben als Referenz genommene Umlaufrendite liegt heute bei noch knapp einem Prozent (vor Steuern !). Nach Steuern braucht man nicht mehr rechnen. Berücksichtigt man als privater Anleger die Inflationsrate, sieht man, dass man zu Gunsten der Staatskasse schleichend enteignet wird. Manchmal werden Anleger auch direkt und unter Mitwirkung der deutschen Regierung gleich ganz
"freiwillig" enteignet. Siehe die quasi mündelsicheren Eurostaatsanleihen des Euromitgliedstaates Griechenland. Zypern war für Sparer, Anleger und Kreditgeber nicht der erste Sündenfall!
Also, wo gibt es eine riskoärmere und gleichzeitig so lukrative Anlage wie ein Strom- und Gasnetz in Deutschland. Da kommt vielleicht nur noch eine PV-Anlage mit.
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Aber ja, die und die Renditen, bezahlen ja auch per Zwang die nicht privilegierten Verbraucher.
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