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Danke für Deine Antwort.Und wenn die Wohnung nicht so weit auskühlt, dass die Heizung warm wird, kann dadurch bei einer relativ großen Wohnung (125 qm) ein Wärmeverbrauch entstehen, der sich übers Jahr betrachtet merklich in KWH, aber nicht in gemessenen Verbrauchseinheiten bemerkbar macht?
Wenn die Wohnung nicht so weit auskühlt, dass die Heizung warm wird, dann nicht.Die Verdunster registrieren ja, ob die Heizung warm wird, darauuf kommt es an.
Auch wenn man die Heizung nie aufdreht, muss man also seinen Anteil and midestens 30% der Heizkosten bezahlen. Das ist auch gerechtfertigt, denn allein schon die Bereitstellung, Wartung und Warmhaltung (Wärmeverluste) der Heizanlage kosten nicht wenig.
Zitat von: Wuschi am 02. November 2012, 17:40:40Ja, weil per Gesetz nur ein Teil (zwischen 50 und 70%) der Heizkosten über die Verbrauchsmessung abgerechnet wird, und der Rest auf die Teilnehmer per Aufschlüsselung (meist nach m² der Wohnung) umgelegt wird.Auch wenn man die Heizung nie aufdreht, muss man also seinen Anteil and midestens 30% der Heizkosten bezahlen. Das ist auch gerechtfertigt, denn allein schon die Bereitstellung, Wartung und Warmhaltung (Wärmeverluste) der Heizanlage kosten nicht wenig.In unserem Haus zahlt man einen Grundanteil der Heizkosten (nach m2) von 30%. Es handelt sich dabei um ein Mehrfamilienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von 375 m2. Zwei Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 125 m2 stehen leer. Kann in diesen beiden Wohnungen (bei geschlossener Heizung) ein Wärmeverbrauch enstehen, der in seinen Kosten die 30% Grundanteil um einiges übersteigt?Hintergrund ist dieser, dass in unserem Haus im Vergleich zum Vorjahr der Gasverbrauch in KWH insgesamt um 29 % gesunken ist. Die an den Heizkörpern gemessenen Verbrauchseinheiten nahmen im Vergleich dazu jedoch um 43,5 % ab. Was zur Folge hatte, dass sich der Umlagepreis (für jede verbrauchte Einheit) immens erhöht hat (von 8,99 € auf 12,77€ = 42%). Wie kommt diese Differenz zwischen dem realen Gasverbrauch und den gemessenen Verbrauchseinheiten zu Stande?
Ja, weil per Gesetz nur ein Teil (zwischen 50 und 70%) der Heizkosten über die Verbrauchsmessung abgerechnet wird, und der Rest auf die Teilnehmer per Aufschlüsselung (meist nach m² der Wohnung) umgelegt wird.Auch wenn man die Heizung nie aufdreht, muss man also seinen Anteil and midestens 30% der Heizkosten bezahlen. Das ist auch gerechtfertigt, denn allein schon die Bereitstellung, Wartung und Warmhaltung (Wärmeverluste) der Heizanlage kosten nicht wenig.
Hintergrund ist dieser, dass in unserem Haus im Vergleich zum Vorjahr der Gasverbrauch in KWH insgesamt um 29 % gesunken ist. Die an den Heizkörpern gemessenen Verbrauchseinheiten nahmen im Vergleich dazu jedoch um 43,5 % ab. Was zur Folge hatte, dass sich der Umlagepreis (für jede verbrauchte Einheit) immens erhöht hat (von 8,99 € auf 12,77€ = 42%). Wie kommt diese Differenz zwischen dem realen Gasverbrauch und den gemessenen Verbrauchseinheiten zu Stande?
ist so nicht ganz richtig. Die Verdunstung ist abhängig von der Temperatur am Röhrchen. Wenn der Heizkörper abgestellt ist, dann hat er immerhin noch Raumtemperatur und es findet Verdunstung statt!
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