An dieses Geld noch
vollständig dran zu kommen dürfte schwierig werden.
Ggf. haben Sie noch Chancen, an das 2008er und 2009er Geld ranzukommen, wenn die entsprechende Rechnungen erst 2009 bzw. 2010 gestellt und fällig wurden, da die Verjährungsfrist nach herrschender Meinung wohl 3 Jahre nach Fälligkeit der entsprechenden Rechnung läuft, und zwar jeweils bis zum Jahresende.
Also Rechnung für 2008, erstellt und fällig in 2009, Verjährungsfrist beginnt zu Jahresende 2009 (§ 199 Abs. 1 BGB) und läuft 3 Jahre (§ 195 BGB), läuft also Ende 2012 ab.
Denken Sie aber daran, dass die Prozessführung für Rückzahlungsansprüche in der Grundversorgung, falls Sie in einer solchen waren (ich kenne die EON-Tarife nicht so, aber "Classic" könnte darauf hindeuten) eher besonders schwierig ist, da IHNEN die Beweisführung obliegt, dass die Preise unbillig waren. Das ist meines Wissens bisher noch nicht geglückt. Die meisten behalten Geld ein und lassen sich vom Versorger verklagen. DANN muss dieser die Billigkeit seiner Preise nachweisen. Sie kommen aber in der Regel gar nicht an alle Infos vom Versorger, die Sie benötigen, um eine komplette Beweisführung zusammen zu bekommen, auch wenn Sie möglicherweise gewisse Auskunftsrechte haben. ALLES werden die Ihnen sicher nicht freiwillig mitteilen. Was Sie aber nicht wissen, können Sie nicht einfordern. Das wird mehr als schwierig.