Hallo,
seit drei Jahren weigert sich der Fernwärmelieferant ( privatrechtliche Stadtwerke) die vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel bei Preiserhöhungen anzuwenden, sondern verändert die Preise " nach Gutsherrenart". Bei Anwendung der Änderungsklausel käme ein wesentlich niedriger Preis zur Anwendung. Der von mir daraufhin reduzierte Preis wird offensichtlich zähneknirschend akzeptiert, nachdem eine angedrohte Sperre vom Amtsgericht verhindert wurde. Langfristig führt dies m.E. jedoch zu einem heillosen Datendurcheinander, bei dem sich letztendlich niemand mehr auskennt. Langsam verliere ich die Lust und denke darüber nach, ob hier nicht ein Tatbestand vorliegt. Irrtum, Täuschung, Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Rechtswidrigkeit --alles gegeben. Nachdem dieses Verhalten auch über mehrere Jahre ausgeübt wird, könnte man auch von " na wenn schon" sprechen?