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Autor Thema: Anwendung der Preisänderungsklausel bei Fernwärme  (Gelesen 3711 mal)

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Offline jogie56

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Anwendung der Preisänderungsklausel bei Fernwärme
« am: 18. August 2012, 20:27:52 »
Hallo,
seit drei Jahren weigert sich der Fernwärmelieferant ( privatrechtliche Stadtwerke) die vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel bei Preiserhöhungen anzuwenden, sondern verändert die Preise " nach Gutsherrenart". Bei Anwendung der Änderungsklausel käme ein wesentlich niedriger Preis zur Anwendung. Der von mir daraufhin reduzierte Preis wird offensichtlich zähneknirschend akzeptiert, nachdem eine angedrohte Sperre vom Amtsgericht verhindert wurde. Langfristig führt dies m.E. jedoch zu einem heillosen Datendurcheinander, bei dem sich letztendlich niemand mehr auskennt. Langsam verliere ich die Lust und denke darüber nach, ob hier nicht ein Tatbestand vorliegt. Irrtum, Täuschung, Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Rechtswidrigkeit --alles gegeben. Nachdem dieses Verhalten auch über mehrere Jahre ausgeübt wird, könnte man auch von " na wenn schon"  sprechen?

Offline RR-E-ft

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Re: Anwendung der Preisänderungsklausel bei Fernwärme
« Antwort #1 am: 21. August 2012, 09:36:49 »
Möglicherweise ist es so, dass die Preisänderungsklausel selbst unwirksam ist,
so dass der Versorger keinerlei Preisänderungen darauf stützen kann,
die Preisänderungen deshalb per se unwirksam sind.

Möglicherweise würde der BGH bei einer unwirksamen Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag
die gleichen Grundsätze heranziehen, wie bei unwirksamen Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertrag (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.12 Az. VIII ZR 113/11 und VIII ZR 93/11).

Offline tangocharly

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Re: Anwendung der Preisänderungsklausel bei Fernwärme
« Antwort #2 am: 21. August 2012, 15:31:33 »
Hallo,
seit drei Jahren weigert sich der Fernwärmelieferant ( privatrechtliche Stadtwerke) die vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel bei Preiserhöhungen anzuwenden, sondern verändert die Preise " nach Gutsherrenart". Bei Anwendung der Änderungsklausel käme ein wesentlich niedriger Preis zur Anwendung. Der von mir daraufhin reduzierte Preis wird offensichtlich zähneknirschend akzeptiert, nachdem eine angedrohte Sperre vom Amtsgericht verhindert wurde. Langfristig führt dies m.E. jedoch zu einem heillosen Datendurcheinander, bei dem sich letztendlich niemand mehr auskennt. Langsam verliere ich die Lust und denke darüber nach, ob hier nicht ein Tatbestand vorliegt. Irrtum, Täuschung, Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Rechtswidrigkeit --alles gegeben. Nachdem dieses Verhalten auch über mehrere Jahre ausgeübt wird, könnte man auch von " na wenn schon"  sprechen?

Es stellen sich zwei (forumneutrale) Fragen:

1. Warum Sie sich so klausuliert ausdrücken ?
2. Was Sie davon abhält, das, was Sie offensichtlich veranlassen wollen, zu veranlassen ?

Bei der Polizei werden Sie nicht zensiert. Und allenfalls erhalten Sie eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft. Kost alles nix.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline jogie56

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Re: Anwendung der Preisänderungsklausel bei Fernwärme
« Antwort #3 am: 21. August 2012, 16:48:48 »
Hallo,danke für Ihre Antwort.
1. Was heißt denn hier verklausuliert-- als Jurist würden sie den Straftatbestand, den ich meine, sehr schnell erkennen, um den es mir geht.

2. Es könnte ja sein, dass sich schon jemand aus dem Forum fachmännisch mit diesem Tatbestand und den daraus resultierenden Maßnahmen beschäftigt hat und mir das Ergebnis seiner Mühen mitteilen könnte.

3. Zwar bin ich erst drei Jahre dabei, habe aber manchmal doch den Eindruck, dass manchmal im Forum viel Pulverdampf aufsteigt; ich stell mir dann die Frage, auf welches Ziel hat man eigentlich geschossen.

Nichts für ungut
joogie56

 

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