Unabhängig von den Kosten käme es wohl auf den Preis an, zu dem die Stromerzeuger ihre erzeugten Strommengen im Großhandel anbieten.
In einer Marktwirtschaft hat jeder Erzeuger grundsätzlich auch die Möglichkeit, seine Erzeugnisse zu nicht kostendeckenden Preisen anzubieten, was für ihn kurzfristig besser sein kann, als zu kostendeckenden Preisen überhaupt nichts absetzen zu können.
Also stellt sich wohl die Frage, welche Preise die verschiedenen Erzeuger setzen (anbieten) würden, um ihre erzeugten Strommengen im Großhandel abzusetzen.
Wenn dabei die EE- Anlagenbetreiber ihre erzeugten Strommengen dabei günstiger anbieten als die Betreiber konventioneller Kraftwerke, dann kommen sie zum Zuge; sonst nicht.
Dieser Marktmechanismus funktioniert indes nur ohne den marktfremden gesetzlichen Einspeisevorrang und ohne die marktfremde gesetztlich garantierte (Mindest-)vergütungen für sog. EEG- Strom.
Ob bei einem solchen wirkenden Marktmechanismus die in EE-Anlagen erzeugten Strommengen tatsächlich zum Zuge kommen, erscheint doch sehr fraglich.
Während sich die konventionelle Stromerzeugung halbwegs planen lässt, lässt sich die Stromerzeugung aus Windkraft und PV wohl weniger im Voraus planen. Der bisher bestehende Einspeisevorrang bewirkt, dass sich die konventionelle Stromerzeugung immer weniger planen lässt.