Der besagte Ministererlaß, durch welchen die Vorbehalte der Kartellbehörde vom Tisch genommen wurde, hatte einen tieferen Grund.
1)Der damalige Wirtschaftsminister war Werner Müller, zuvor ein Veba Manager, der zunächst für die VEBA Vorstandsvorsitzenden von Bennigsen-Foerder und Piltz das Veba-Energiegeschäft gestaltet hat ehe er selbst Vorstandsvorsitzender der VEBA wurde.
2)Zudem war der Ruhrgas AG der Zutritt zum Rußland Gas verwehrt, weil die Gazprom mit BASF in dem Gemeinschaftsunternehmen Wintershall das Gasgeschäft in Deutschland betrieb und erbitterter Wettbewerber von der Ruhrgas war. Zu der Zeit war es Industriekunden für Gas (bedingt) noch möglich, diese Wettbewerbssituation für annehmbare Preisabschlüsse zu nutzen.
3) Diese Wettbewerbssituation war der damaligen Bundesregierung unter dem Wirtschaftsminister Müller nicht recht. Hier wurde aus nationalem Interesse entschieden, dass die E.ON ( in der ja die Energieaktivitäten der VEBA aufgegangen sind) Ruhrgas übernehmen sollte/mußte.
4)In einem weiterem Schritt beteiligte sich E.ON Ruhrgas kapitalmäßig an der Gazprom und hatte somit Zugang zu den russischen Gasvorkommen. Die ursprüngliche Wettbewerbssituation Wintershall (BASF/Gaazprom) gegen Ruhrgas war dahin.