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Autor Thema: Auflösung der Genossenschaft ?  (Gelesen 8054 mal)

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Offline masterflok

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Auflösung der Genossenschaft ?
« am: 14. Juni 2012, 20:22:47 »
Hallo Genossen,

da wir ab 01.07. nicht mehr preiswert mit Energie versorgt werden, stellt sich die berechtigte Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist die Genossenschaft am Leben zu erhalten.

Was sagt ihr dazu? Sollten wir diesen Vorschlag auf der GV zur Abstimmung stellen? Ab dem 01.07. wird die EGNW nur noch als Vermittler für FirstCon fungieren, bei die Genossen keinen finanziellen Vorteil genießen, eher im Gegenteil!  

Näheres zur Auflösung ist unter folgendem Link nachzulesen
http://www.dgrv.de/de/genossenschaftswesen/dasgenossenschaftsgesetz/aufloesungdergenossenschaft.html

Offline userD0003

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #1 am: 14. Juni 2012, 20:34:52 »
Zitat
Original von masterflok
... Ab dem 01.07. wird die EGNW nur noch als Vermittler für FirstCon fungieren,...
Wieso sollte das so sein? - die Antwort finden Sie hier:

Zitat
Original von uwes
... Das Schreiben ist völliger Unfug und Nonsens. Niemand kann einen bestehenden Vertrag zwischen dem kunden und der EGNW kündigen. Das können die Vertragsbeteiligten nur selbst tun. Eine Kündigung durch die EGNW ist mit diesem ominösen Schreiben ja nicht erfolgt, zieht also keine rechtlichen konsequenzen nach sich - außer einer erneuten Verunsicherung der Kunden. ...

Offline masterflok

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #2 am: 14. Juni 2012, 20:38:43 »
... genauso gut kann auch die eMail ein Fake sein ...

Offline userD0003

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #3 am: 14. Juni 2012, 20:46:37 »
Zitat
Original von masterflok
... genauso gut kann auch die eMail ein Fake sein ...
Das interessiert doch alles gar nicht - einzig maßgeblicher Sachverhalt ist:
Die EGNW war/ist nicht autorisiert, die Verträge auf FirstCon zu übertragen und folglich ist FirstCon nicht berechtigt,
die zwischen den einzelnen Kunden und der EGNW bestehenden Verträge zu kündigen !

Offline masterflok

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #4 am: 14. Juni 2012, 20:55:29 »
Das heißt: Die Briefe am heutigen Tage gab es, weil FirstCon ab- und angemeldet hat?  8o

Offline userD0003

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #5 am: 14. Juni 2012, 21:17:30 »
Zitat
Original von masterflok
Das heißt: Die Briefe am heutigen Tage gab es, weil FirstCon ab- und angemeldet hat?  8o
Ob FirstCon beim Netzbetreiber ab- und angemeldet hat, weiß ich nicht.
Aber wenn ein (angeblich) neuer Versorger die Verträge mit der EGNW gekündigt hat, dann kann das wohl nur FirstCon gewesen sein.

Mit Spekulationen sollten wir jetzt aufhören, warten wir die morgige GV ab !

Offline Neu-Genosse

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #6 am: 14. Juni 2012, 21:23:24 »
Wenn Sie die Auflösung betreiben wollten, hätten Sie dafür sorgen müssen, dass dieser Antrag rechtzeitig auf die TO kommt. Eine Abstimmung morgen über dieses Thema ist nicht mehr möglich.

Entweder sie bringen das Thema auf die nächste GV und warten damit ab. Oder sie bringen die gesetzlich geforderte Anzahl an Befürwortern unter dem Nitgliedern zusammen und lassen den Vorstand eine GV auf dieser Grundlage einberufen. Ansonsten sind nur Vorstand oder AR berechtigt eine GV einzuberufen.
Der Neu-Genosse

Offline masterflok

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #7 am: 14. Juni 2012, 21:28:07 »
Welches Interesse kann denn der Vorstand überhaupt noch haben die Genossenschaft fortzuführen? Es gibt weder günstigen Strom noch Gas. Was treibt die Vorständler überhaupt noch an?

Was mich stört ist die Tatsache, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft wohl erst zum 31.12.2013 greift  X(

Offline Neu-Genosse

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #8 am: 14. Juni 2012, 21:34:41 »
ich denke sie sollten sich ein wenig mehr mit dem Genossenschaftswesen beschäftigen, dann wären die Fragen ein wenig sinnvoller und würden nicht zu einigen Stunden Nachhilfeunterricht herausfordern.

Was der Vorstand will ist vollkommen egal, es kommt darauf an was die Mitglieder wollen. Das Gesicht über die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft hätten sie ziehen sollen bevor sie ihre Unterschrift unter den Mitgliedschaftsantrag setzten. Damals hat es sie offenbar nicht gestört.
Der Neu-Genosse

Offline masterflok

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #9 am: 14. Juni 2012, 22:22:26 »
Ich bin der Genossenschaft beigetreten, mit dem Ziel, selbst als Energielieferant aufzutreten und somit Zugriff auf günstigen Strom und Gas zu haben.

Das in Zukunft nur noch an einen einzigen Lieferanten vermittelt wird, deren Geschäftsführer zufälligerweise auch noch im Vorstand ist, kann nicht im Interesse der Genossen sein. FirstCon ist nicht mal im Bereich der günstigen Lieferanten aufgestellt, so dass man sagen kann, die Genossenschaft verfolgt das Ziel für die Mitglieder den möglichst preiswertesten Anbieter zu wählen.  :rolleyes:

Offline Neu-Genosse

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #10 am: 15. Juni 2012, 08:19:57 »
Sie werfen hier aber auch alles durcheinander.

Von der FirstCon GmbH ist der alleinige Gesellschafter, der aber dort nicht Geschäftsführer ist und damit für die FirstCon nicht vertretungsberechtigt, im AR der EGNW.
Der Neu-Genosse

Offline masterflok

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #11 am: 15. Juni 2012, 12:43:02 »
Und das schließt Vetternwirtschaft aus? Also bitte ...  :rolleyes:

Wer steckt eigentlich hinter \"Neu-Genosse\"? Doch nicht etwa der Herr Kreje? Lassen Sie doch mal ihre Hose runter, oder fehlen Ihnen dazu die Eier in der hose?

Das Sie allwissend sind und die \"dummen\" Genossen doch gefälligst den Mund zu halten haben, hat doch inzwischen jeder verstanden!  :rolleyes:

Offline userD0003

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Auflösung der Genossenschaft ?
« Antwort #12 am: 15. Juni 2012, 15:50:04 »
Zitat
Original von masterflok
Wer steckt eigentlich hinter \"Neu-Genosse\"? Doch nicht etwa der Herr Kreje?
Nee, der Hr. Kreye ganz sicher nicht  :D ...... und was Sie \"allwissend\" nennen, könnten Sie auch wissen, Sie müssten dann hier im Forum nur etwas mehr lesen!  X(

 

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