Aus meiner Sicht macht eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Sondervertrages keinen Sinn. Denn wenn diesem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen Ihr Versorger mit Sicherheit unmittelbar nach dem Verfahrten kündigen. Falls ihm nicht stattgegeben wird, kündigen Sie sofort, was Sie ja auch jetzt in Betracht ziehen. Geld (Rückerstattung) bekommen Sie aus dem Verfahren direkt auch keines.
Problem bei der Feststellungsklage ist, dass SIE Beweispflichtig sind, während bei einer Zahlungsklage der Versorger in der Bringpflicht ist. Und in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass \"Bringen\" meist schwieriger als \"Verweigern\" ist. In den meisten Fällen ist die Vertragssituation bei den Sonderverträgen relativ eindeutig, da lohnt keine Feststellungsklage. Und wenn sie wirklich unklar ist, würde ich auch eher wechseln und einen günstigen Anbieter suchen.