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Autor Thema: Strommarkt und E-HA muss der Anschlussnehmer bezahlen  (Gelesen 5631 mal)

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Anonymous

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Strommarkt und E-HA muss der Anschlussnehmer bezahlen
« am: 07. Februar 2004, 21:17:02 »
Hi!

ich habe gerade die Beiträge über den Wettbewerb im Strommarkt gelesen und bin doch über die Naivität der Verbraucherschützer verwundert. Die Liberalisierung des Strommarktes hat vor allem zu einer verstärkten Konzentration der Stromanbieter und somit des Energiemarktes geführt. Das was Sie für den Endkunden verlangen nämlich auch noch den Netzanbieter selbst wählen zu können, wäre für einen Netzbetreiber dann auch zu verlangen. Fakt ist doch das es quasi nur noch zwei große Stromanbieter in Deutschland gibt, die zu allem Übel auch noch Stromerzeuger, Netzbetreiber und Stromlieferant sind. Diese bestimmen den Erzeugerpreis den sie dann über ihre verschiedenen Beteilungen an Übertragungsnetzstrukturen, wie auch an regionalen Übertragungs- und Verteilernetzen weiter in die Höhe treiben. Die komunalen wie regionalen Netzbetreiber haben dann einen Einkaufspreis zu zahlen der von den ganz Großen bestimmt wird und hat keine Chance sich einen anderen günstigeren Anbieter zu suchen. Von Wettbwerb keine Spur.
Die Netzbetreiber die den Strom an die sogenannten Letztverbraucher abgeben, haben im allgemeinen auch die unwirtschaftlichsten Netzstrukturen, da sie per Gesetz verpflichtet sind jeden der es wünscht an sein Netz an zu schliessen.
Stromerzeugung und Verteilung folgt nun mal leider nicht ökonomischen oder gesetzgebenden Richtungen,  sondern physikalischen Gesetzmäßigkeiten.
Die Crux für die Behinderung des Wettbewerbs liegt also in der Natur der Dinge. Dies können Sie erst ändern, wenn es gelingt, Strom wie Brötchen in der Tüte zu verkaufen und zwar nicht hypotetisch per Rechnung, wie es jetzt geschieht, sonder physikalisch korrekt, also netzunabhängig.
Zur Frage warum der Anschlussnehmer den Stromanschluss bezahlt ohne Eigentümer zu werden ist ganz einfach zu beantworten. Er bezahlt dem Netzbetreiber den Aufwand der für die Herstellung des Hausanschlusses notwendig ist. Der Netzbetreiber wiederum betreibt diesen Hausanschluss solange wie er vom Anschlussnehmer benötigt wird. Betreiben heisst in diesem Fall, dass der Netzbetreiber für die gesamte Zeit der Nutzung für sämtliche Kosten die hierbei entstehen können aufkommt. Man stelle sich vor der Anschlussnehmer besitzt den HA und dummerweise geht dieser zur Fussballweltmeisterschaft kaputt. Ja nix mehr mit anrufen beim Störungsdienst des Netzbeteibers und mal schnell eine Reparatur verlangen ohne an die Kosten zu denken. Und der Hauseigentümer ist zu allem Überfluss gerade in Spanien, tummelt sich am Meer und ist nicht erreichbar.
Eine tolle Vorstellung.  
Dann wird der Störungsdienst den Anschluss freilegen und vom Netz abtrennen, da ja sonst weitere Anschlussnehmer betroffen wären.
Also erst einmal richtig überlegen und recherchieren bevor man die Arbeit anderer Leute schlecht macht. Jede Medaillie hat zwei Seiten, dass sollte man immer bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Ron

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Strommarkt und E-HA muss der Anschlussnehmer bezahlen
« Antwort #1 am: 07. Februar 2004, 22:46:58 »
Wenn der Kunde den von ihm bezahlten Hausanschluss besitzt, dann kann er dessen Bau auch ausschreiben und spart durch den Wettbewerb sicher gut die Hälfte der Kosten. Das ist mehrfach mehr, als die Wartung oder die Reparatur ausmacht. Denn was geht denn an einem Erdkabel kaputt?

Anderen die Sachkunden absprechen, um den eigenen Vorteil zu sichern, das haben wir nun lange genug gehabt. Eine andere Melodie ist angesagt.

 

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