Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Entgültige Insovenz Energen  (Gelesen 108660 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Endgültige Insolvenz Energen
« Antwort #180 am: 13. November 2012, 11:37:40 »
Die Vertragskonstruktion EGNW - EnerGen Süd wird möglicherweise irgendwann vor Gericht landen.  ...
Der in der GV verlesene Prüfungsbericht des Prüfverbandes stellt fest: "die Belieferung der Kunden der Genossenschaft (!) durch die Energiegenossenschaft Süd eG ohne schriftlichen Vertrag entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung."

Aber: Die Kunden der EnerGen Süd unter den Mitgliedern der EGNW sind niemals im Unklaren darüber gewesen, wer die Belieferung durchführt, die Abschläge einzieht und die Abrechnungen durchführt: die EnerGen Süd. ...

Die EGNW ist selbst geschädigt, hat keinen Cent an Provisionen erhalten. Die EGNW kennt auch keinerlei Verbrauchsdaten der EnerGen Süd-Kunden, könnte also selbst keine Abrechnungen erstellen. Sie hat auch nie einen Cent der Abschläge gesehen, die die EnerGen Süd durch den Dienstleister Schwäbisch-Hall hat einziehen lassen. ...
(Anmerkung: Hervorhebung/Unterstreichung durch khh)

Konnte die EGNW für die Verbrauchszeiträume bis 30.09.2011 (für Gas) bzw. bis 31.12.2011 (für Strom) selbst keine Abrechnungen erstellen allein aufgrund eigener Versäumnisse ??

(Nicht nur) aus den eigenen Aussagen der EGNW noch im Nov./Dez. 2011 (zitiert in diesem Unterforum am 09.11.2012, Seite 12, Antwort # 165) und
dem entsprechend schlüssigen Handeln sowohl der EGNW als auch der EnS ist schlusszufolgern, dass zwischen den beiden Genossenschaften mit der "Handschlagvereinbarung" in 2010 lediglich ein "Dienstleistervertrag" über den Energieeinkauf und über die Verbrauchsabrechnungen durch die EnS
(und nicht ein Vertragsverhältnis der EGNW-Mitglieder mit EnS) vereinbart wurde!

Nachdem die EnS der Abrechnungspflicht spätestens 6 Wochen [vgl. § 40 (4) EnWG] nach jeweiliger Beendigung der Dienstleistervereinbarung nicht nachgekommen war, hätte die EGNW womöglich die Herausgabepflicht [vgl. § 667 BGB] für die Verbrauchsdaten und für die von EnS kassierten Abschläge geltend machen können. Spätestens hätte dies aber wohl unverzüglich nach der EnS-Insolvenzanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgen müssen (gemäß Urteil OLG Düsseldorf vom 27.09.12 - Az I-6 U 241/11 begründet § 667 BGB ein Aussonderungsrecht i.S. § 47 InsO !!!).

Vielleicht ist das ja noch nicht zu spät und die EGNW wacht endlich auf u. kommt ihren Pflichten gegenüber den eigenen Mitgliedern/Kunden nach !?

Ergänzung:  Eventuell hätte die EGNW mit einer rechtzeitigen Geltendmachung des Herausgabeanspruchs auch zu den sogen. "Provisionen" -  tatsächlich eher die Differenz zwischen den EGNW-Preisen und den EnS-Preisen  -  kommen können.  >:(
« Letzte Änderung: 13. November 2012, 17:03:39 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline buck-r

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 59
  • Karma: +0/-0
Re: Endgültige Insolvenz Energen
« Antwort #181 am: 09. Dezember 2012, 00:26:52 »
Nachdem die EnS der Abrechnungspflicht spätestens 6 Wochen [vgl. § 40 (4) EnWG] nach jeweiliger Beendigung der Dienstleistervereinbarung nicht nachgekommen war, hätte die EGNW womöglich die Herausgabepflicht [vgl. § 667 BGB] für die Verbrauchsdaten und für die von EnS kassierten Abschläge geltend machen können. Spätestens hätte dies aber wohl unverzüglich nach der EnS-Insolvenzanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgen müssen (gemäß Urteil OLG Düsseldorf vom 27.09.12 - Az I-6 U 241/11 begründet § 667 BGB ein Aussonderungsrecht i.S. § 47 InsO !!!).

Vielleicht ist das ja noch nicht zu spät und die EGNW wacht endlich auf u. kommt ihren Pflichten gegenüber den eigenen Mitgliedern/Kunden nach !?

haette, hat sie, kann sie noch?
das ist ja genau die frage die hier ja endlos diskutiert wurde. wenn man nun als "EGNW geschaedigter" der zahlungsaufforderung des RA pluta nachkommt und sich hinterher herausstellt, dass man doch vor dem 01.10.11 / 01.01.12 durch die EGNW beliefert worden ist, dann waere diese ja in der lage fuer diesen zeitraum auch nochmal "endabzurechnen".
zahlungen an ENS/pluta zurueck zu fordern kann man da sicher dann vergessen.
sind hier wirklich schon alle fristen verstrichen die zu einer herausgabe der abrechnungsdaten von EGS an EGNW fuehren koennten?

auf nachfrage bei RA pluta nach dem vertragsverhaeltniss (konkret hatte ich nach einem glaubhaften nachweis der abtretung gefragt, da ich bis dato auch den meinungsstand hatte, dass die ENS lediglich als erfuellungsgehilfe aggiert) kam ein brief zurueck mit dem hinweis, dass ich ja die EGNW mit einer Geschäftsbesorgung beauftragt haette, was ja nachweislich nicht stimmt.
nun stellt sich die frage, verwechselt hier die kanzlei die situationen EGNW/ENS und PE/ENS?

gibts schon was neues von den schlichtungen?

Offline Timohome

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #182 am: 11. Dezember 2012, 07:42:01 »
Auf jeden Fall gibts seit heute morgen eine Spitzenmäßige neue Email von dem Verein... Werbung sollen für machen für den Laden, dem Ganzen eine neue Chance geben...
Da arbeitet ein Haufen, das ist sensationell...

Ich habe es schon lange aufgegeben da noch eine Mail hin zu schreiben, Fragen werden da sowieso nicht beantwortet...

Und zu einem Vorredner hier von mir, Interessant wäre es in der Tat, wer der Truppe noch weiterhin sein Vertrauen schenkt!! GIbts schon neue Strompreise ab dem 1.1.13?

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #183 am: 11. Dezember 2012, 09:11:59 »
@Timohome
Von wem reden Sie ? EGNW oder Engergen Süd. Wir sind hier im Thread von letzterer. Und da die derzeit meines Wissens keinen Lieferantenstatus haben, können die wohl nicht liefern. Sollten Sie EGNW meinen, sollten Sie die Frage auch im dortigen Forumsbereich stellen.

Offline Timohome

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #184 am: 11. Dezember 2012, 12:09:59 »
Genau die meinte ich, ja. Sory, diese Art von Geschäftsmodell regt mich nur dermaßen auf dass ich gar nich geguckt hab, Süd oder Nord.. Oder Nordwest oder so :D

Aber habt echt gute Arbeit geleistet, interessante Beiträge sind dabei....

Offline Stromfraß

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 768
  • Karma: +2/-2
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #185 am: 12. Dezember 2012, 09:13:32 »
Vielleicht ist es ganz interessant, die Ausführungen von jroettges in einem anderen Thread hierzu zu lesen:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17555.msg96323/boardseen.html#new

Man muss ja nicht in allem mit ihm übereinstimmen, aber interessant dürfte schon sein, wie er die Vertragsbeziehungen EGNW - EnS - SW Schwäbisch-Hall - FirstCon sieht und welche Grundlagen dafür bestanden - oder auch nicht.

Wer mit dem dort genannten Begriff "Sherpa" nichts anfangen kann, wird hier fündig:

http://www.sherpa-strom.de/leistungen.html

Im Impressum stehen die Stadtwerke Schwäbisch-Hall.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Endgültige Insolvenz EnerGen Süd
« Antwort #186 am: 05. März 2013, 11:44:45 »
Durch die Insolvenz der EnerGen Süd ist bekanntlich und wie vorstehend nachzulesen auch die mit ihr einst durch einen ominösen Handschlagvertrag „Sherpa“ verbandelt gewesene Schwestergenossenschaft EGNW u. a. erheblich ins Strudeln geraten.

Während im einschlägigen Unterforum über die Folgen und dem daraus resultierenden unaufhaltsamen Niedergang der inzwischen ins Koma gefallenen und nur noch röchelnden EGNW und deren Wiederbelebungsversuche in unterhaltsamer Weise diskutiert wird, ist es um den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens der EnerGen Süd recht still geworden.
Wer kann zur Aktualisierung aus einem konkreten Wissensstand heraus über den Fortgang des Verfahrens und den sich daraus ergebenden folgenden Fragen ggf. Näheres berichten?

1. In welchem Stadium befindet sich das Verfahren?
2. Ist die Insolvenzquote bekannt bzw. festgelegt?
3. Hat der IV RA Pluta die dem Vernehmen nach von Mitgliedern der EGNW veranlassten Lastschriftrückgaben ohne Gegenwehr hingenommen?
4. Ist es inzwischen wegen seiner vermeintlichen Forderungen zu Zahlungsklagen gegenüber EGNW-Mitgliedern gekommen und wenn ja, mit welcher Begründung und ggf.   welchem Ausgang?
5. Welche Reaktionen hat es von der VOBA Ulm gegeben, die ja durch die Lastschriftrückgaben gebeutelt ist? Ist sie auch auf Forderungskurs oder hat sie ihre zwangsläufig eingefahrenen Verluste schon großzügig abgeschrieben?  ;)

Fragen über Fragen, die auf Antworten warten. Danke schon jetzt dafür. :)

Offline Stromfraß

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 768
  • Karma: +2/-2
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #187 am: 05. März 2013, 12:18:17 »
Zu den von Didakt angeschnittenen Sachverhalten nur soviel:
Die Gläubigerversammlung fand am 04.12.12 statt. Dazu gibt es eine Niederschrift sowie einen 12-seitigen Bericht. Auf eine Reihe der von Didakt aufgeworfenen Fragen ist der IV Pluta eingegangen. Für mich ist interessant, dass der Ausschüttungsbetrag unter 10% liegen wird und vor 2015 wohl nicht zur Zahlung kommen wird.
Wer Wert auf diese Dokumente legt, dem würde ich sie per Mail zukommen lassen.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #188 am: 05. März 2013, 18:06:10 »
Zu 3. und 5. :
RA Pluta wird nicht im Geringsten interessieren, ob irgendwelche Lastschriften zurückgegeben wurden. Das Konto der EGS ist gesperrt. Dort können die Rückgaben nicht belastet werden.
Die VB Ulm wird "dicke Backen" machen. Mehr aber auch nicht. Da sie gegen die EGS-Kunden keine Forderungen hat, kann sie die Summen nur zur Masse anmelden. So kann es kommen, wenn man einen Kunden zum Lastschriftverfahren zuläßt, ohne für die entsprechenden Sicherheiten zu sorgen.
Entschuldigung, das kann man ja garnicht wissen. Eventuell sind die Forderungen gegen die EGS ja vollständig durch Bürgschaften, Grundschulden usw. abgesichert.
Dann ist man natürlich fein raus.
« Letzte Änderung: 05. März 2013, 18:14:08 von Christian Guhl »

Offline Stromfraß

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 768
  • Karma: +2/-2
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #189 am: 06. März 2013, 09:26:18 »
Zitat
RA Pluta wird nicht im Geringsten interessieren, ob irgendwelche Lastschriften zurückgegeben wurden

Naja, ganz so ist es nicht.
Hier mal 2 Auszüge aus dem umfangreichen Bericht zur Gläubigerversammlung:

Zitat
Wir gehen davon aus, dass infolge der Belieferung der Kunden während des gesamten Monats Februar 2012 verhindert werden konnte, dass noch mehr Kunden von ihrem (teilweise auch vermeintlichen) Recht auf Lastschriftrückgabe Gebrauch gemacht haben, weil die Ratenzahlung für einen vollen Strom- und Gasbezugsmonat gerechtfertigt war.
Zitat
Nach Einstellung der Belieferung riefen über 5.000 Kunden ihre Lastschriften zurück. Diese ließ ich durch die Mitarbeiter der Schuldnerin auf Zulässigkeit nach dem Lastschriftverfahren untersuchen. In diesem Zusammenhang kam es zu vielen Rücksprachen durch die Mitarbeiter der Schuldnerin bei meiner Mitarbeiterin, Frau Hengartner, sowie zu einem enormen telefonischen Abstimmungsaufwand mit der Bank. Ich stellte fest, dass in 252 Fällen die Rückbuchung zu Unrecht erfolgte. Deshalb forderte ich von der Volksbank Ulm-Biberach die entsprechenden Beträge an. Mit Ausnahme eines Betrages von 10.496,61 € kam die Volksbank meinem Begehren nach.


Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #190 am: 06. März 2013, 09:51:39 »
Nach Einstellung der Belieferung riefen über 5.000 Kunden ihre Lastschriften zurück.
Das waren mit Sicherheit nicht alles "EGNW-Kunden". Auch "EGS-Kunden" werden Lastschriften zurückgegeben haben, wenn Überzahlungen geleistet waren. Da diese, im Gegensatz zu den "EGNW-Kunden", aber eine Einzugsermächtigung erteilt hatten, kann das nicht funktionieren.
Ich stellte fest, dass in 252 Fällen die Rückbuchung zu Unrecht erfolgte.
Das waren dann höchstwahrscheinlich die "EGS-Kunden" (oder Beträge, wo die Frist schon abgelaufen war). Mehr als 4748 Rückgaben waren demnach erfolgreich.

Offline Stromfraß

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 768
  • Karma: +2/-2
Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #191 am: 06. März 2013, 11:04:14 »
Es ist in der Tat so, dass eine Untergliederung der Kunden nicht vorgenommen wurde, so dass man nur mutmaßen kann.

Interessant sind aber folgende Zahlenwerte:

Zitat
Insgesamt sind in dem Verfahren ca. 45.000 Kunden, 850 Netzbetreiber und etliche weitere Gläubiger beteiligt.
Zitat
Seit Insolvenzeröffnung sind auf dem für den Forderungseinzug eingerichteten Bankkonto 2.860.162,53 € eingegangen. Die Gesamtsumme der offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug mit Insolvenzeröffnung 5.737.850,037 €.

Wäre alles auf dem Bankkonto verfügbare Geld für die Gläubiger gleichermaßen verfügbar, würde es annähernd eine Quote von 50% geben.
Aber aus dem Topf werden natürlich zunächst bevorrechtigte Forderungen befriedigt, u.a. auch das Honorar des IV.

Offline gillseed

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Ausschüttung beginnt für die ehm. Mitglieder
« Antwort #192 am: 09. März 2017, 16:38:27 »
Hallo!

Das Insolvenzverfahren scheint nun endgültig durch zu sein.

Wir haben heut ein Schreiben vom RA Pluta erhalten, in der er über die Verteilung informiert und nach den Kontodaten für die Erstattung des ausgeschütteten Betrags.

Online gibts wohl auch noch einen Beitrag hierzu.

Wir hatten mit dem Thema ja schon längst abgeschlossen und umso überraschter waren wir als das Schreiben heute eintraf.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz