Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Entgültige Insovenz Energen  (Gelesen 108607 mal)

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Offline Didakt

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #60 am: 23. Oktober 2012, 16:11:23 »
...zu § 433 (2) BGB: WIE wurde WELCHER Kaufpreis "vereinbart"?  -  Eine AGB, ein Preisblatt oder etwas Anderes der EnS hab ich NIE gesehen !   ;) 

Ich habe nicht von einem "vereinbarten" Preis gesprochen, sondern von einem vorher bereits ausgelobten/feststehenden Preis, nämlich aus dem Preisblatt der EGNW für den Strombezug, das Grundlage für den antragenden Antrag für den Strombezug an die EGNW war. Diesen Preis hat die EnerGen Süd ausdrücklich in Ihren Verbrauchsabrechnungen zur Abrechnung gestellt. Zudem habe ich wegen der gegebenen Umstände von analoger Anwendung des § 433 (2) gesprochen.

Übrigens habe ich meine Kündigung unter Bezug auf die dafür geltenden Regularien der EGNW (Satzung u.s.w.) wirksam vorgenommen.

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #61 am: 23. Oktober 2012, 20:43:16 »
@Didakt,
Ihre "rein persönliche Auslegung" habe ich schon verstanden und Ihre persönliche Schlussfolgerung "Zahlung" kann ich rational nachvollziehen.

Die Formulierung "vereinbarter" Kaufpreis hab ich aus § 433 (2) BGB übernommen und mit meiner Anmerkung "eine AGB, ein Preisblatt ... der EnS ... nie gesehen" wollte ich folgenden Sachverhalt ansprechen:

Die seinerzeitige Lieferbestätigung durch EnS soll ja nicht die Annahme meines Lieferauftrags an EGNW durch deren Erfüllungsgehilfe sein, wie ich das ursprünglich verstanden hatte. Das würde dann allerdings bedeuten
Zitat
§ 150 BGB Verspätete und abändernde Annahme
(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
dass a) mein Antrag (Lieferauftrag an EGNW, in dem auf AGB und Preisblatt verwiesen wird) als abgelehnt u. damit hinfällig zu gelten hat und b) dem neuen Antrag der EnS (Lieferbestätigung) keine Vertragsbedingungen (AGB, Preisblatt etc.) beigefügt waren u. solche damit auch nicht Bestandteil des behaupteten Vertragsverhältnisses sein können.

Zwar ist das rein hypothetisch, da ich den neuen Antrag der EnS durch "Schweigen" nicht angenommen habe, aber trotzdem würde mich interessieren, welche Bedingungen welchen Inhalts den von der EnS geltend gemachten Zahlungsanspruch begründen sollen?   ???

Edit:
Übrigens, meinen angeblichen Stromvertrag mit EnS hat diese mir gegenüber zum 31.12.11 NICHT gekündigt! Also einfach einstellen, obwohl die Belieferungen erst am 29.02.12 vom Insolvenzverwalter gestoppt wurden - passt das zu einer Belieferung auf eigene Rechnung?   ???
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2012, 09:20:34 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Endgültige Insolvenz der EnerGen Süd
« Antwort #62 am: 24. Oktober 2012, 18:40:09 »
@ khh,

Ihre Schlussfolgerung stimmt mit meiner überein. Weil es durch Stillschweigen in juristischer Hinsicht zu keiner Vertragsannahme gekommen ist, liegt zunächst auch mit der EnerGen Süd kein zwischen den Parteien „schriftlich“ vereinbarter, rechtsgültiger Vertragsschluss vor. Rechtlich einforderbare Verträge kommen aber durchaus auch ohne schriftliche Vereinbarung durch verschiedenes Verhalten zustande, u. a. durch schlüssiges Verhalten. Das hatten wir ja schon, nur greift es hier aus den genannten Gründen nicht hundertprozentig.

Deswegen habe ich doch auch ausgeführt, dass ich mich wegen des „vertragsähnlichen Zustands“ ‒ oder besser gesagt, wegen eines „lückenhaft“ geschlossenen Vertrags vom Typ „Kaufvertrag“ ‒ der EnerGen Süd gegenüber zur Bezahlung für die von ihr gelieferte Energie verpflichtet sah. Frei nach dem Motto: „Wer die Musik bestellt und geliefert bekommt, muss sie auch bezahlen“, vorliegend gemäß § 433 (2) BGB aus einem Dauerschuldverhältnis heraus, in dem ich mich aus meiner Sicht sah.

Bei solchen lückenhaft geschlossenen Verträgen stellt sich die Frage nach den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Bei Nichtvereinbarung eines spezifischen Punktes helfen oft einschlägige Bestimmungen des BGB, im Übrigen der ergänzenden Rechtsprechung, notfalls auch ein Gerichtsurteil.

Im Zuge der Bestellung und Lieferung wirkten hier den fakto nicht zwei Parteien wie üblich mit, sondern „drei“: Ein Besteller, ein Vermittler und ein Lieferer. Wenn in vorliegender Sache zwischen Vermittler und Lieferer, den Sie als „Erfüllungsgehilfen“ bezeichnen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten jeder Partei vertraglich sanktioniert worden wären, u. a. das Recht zur Annahme des Vertragsangebots des Antragenden und dies auch für den Antragenden aus den Antragsunterlagen ersichtlich gewesen wäre, dann läge uns höchstwahrscheinlich ein rechtsgültiger Vertragsabschluss vor. Juristen mögen die Sachlage abweichend sehen. Das Gericht kennt das Recht und wird ggf. und zu ggb. Zeit das „richtige“ Urteil im Namen des Volkes verkünden.

Es liegt doch auf der Hand, dass dieses Kuddelmuddel einer in rechtlich fragwürdiger Art und Weise zustande gekommenen Kungelei zwischen der EGNW und der EnerGen Süd geschuldet ist. Die haben in vielerlei Hinsicht aus Unkenntnis gehandelt und die Folgen ihrer Handschlagsvereinbarung überhaupt nicht einschätzen können. Wenn man keine Ahnung vom Vertragsrecht hat, sollte man doch wohl zweckmäßigerweise einen Juristen bei der Durchführung solcher Maßnahmen mitwirken lassen.

Unstreitig ist m. E., dass die EGNW bei der Abwicklung des unterstellten „Kaufvertrages„ zwischen Verbraucher und Lieferant der Energie in keiner Weise mitgewirkt hat. Die hatten, wenn ich es richtig sehe, für das Zuschustern von Kunden an die EnS eine Provisionszahlung vereinbart. Um es zusammenfassend zu sagen: Die Energielieferung und das Inkasso mit allem Drum und Dran oblag ausschließlich der EnS. Wenn die EGNW und auch betroffene Verbraucher meinen, im Nachhinein daran noch etwas ändern zu können, befinden sie sich auf dem Holzweg! Wie soll das denn allein technisch ablaufen? ::)

Nun noch nebenbei eine Anmerkung: Eine Begebenheit im August 2011 veranlasste mich, diese fragwürdige Vertragslage kritisch zu hinterfragen. Ich beabsichtigte, ab 01.10.2011 Gaskunde bei der EGNW zu werden, die sich von diesem Zeitpunkt an in das Gasgeschäft einklinken wollte. Ein erstmaliges, grausiges Telefonat mit dem damaligen Vorstand, Herrn R., reichte aus, um von dieser Absicht Abstand zu nehmen. Mir wurde schnell klar, mit welch Geistes Kind ich es da zu tun hatte.

Danach nahm ich die mir vorliegenden „sogenannten Vertragsunterlagen“ sowie Satzung, AGB und Geschäftsordnung unter die Lupe. Was ich feststellte, war nicht erbaulich und führte zu meinem Entschluss, schnellstmöglich aus der Lieferbeziehung und Genossenschaft auszusteigen.
Die zu Tage getretenen Fragwürdigkeiten sind hier im Forum ausgiebig diskutiert worden. Nur scheinbar Wenige haben damals daraus ihre Schlussfolgerungen gezogen. Die Kündigung der Stromlieferung zum 31.12.2011 habe ich seinerzeit sicherheitshalber beiden „Institutionen“ zukommen lassen. Der Wechsel zum neuen Anbieter hat anstandslos geklappt. Danach wurde ich zwar noch mit einigen von der dösigen EGNW ausgelösten unangenehmen Dingen ‒ wie z. B. jetzt mit der Zahlungsaufforderung zu einer Abschlagszahlung für 1/2012 ‒ konfrontiert. Diese Sachen sind inzwischen erledigt.

Übrigens zu Ihrem „angeblichen Stromvertrag“ mit der EnS. Warum sollten die den denn kündigen? Der gegenwärtige Zustand schadet ihnen doch nicht. Die Kanzlei Pluta wird die Rechtslage schon aus eigenem Interesse und aus eigener Sicht interpretieren, wenn sie dies im Einzelfall für erforderlich hält. Dessen können sich die Beteiligten ganz gewiss sein. Das wird noch einigen „Spaß“ mit sich bringen.

« Letzte Änderung: 24. Oktober 2012, 20:18:48 von Didakt »

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #63 am: 24. Oktober 2012, 19:28:37 »
@ Didakt,

mit meinen Verträgen hab ich überhaupt kein Problem und bin längst bei seriösen, preisgünstigen Versorgern mit längerfristiger Preisgarantie.

Ich hatte aber seinerzeit die EGNW im Bekanntenkreis mehrmals empfohlen und konnte mich aus persönlichen Gründen leider nicht immer "kümmern".   :(

Jetzt "helfe" ich erstmal dem Insolvenzverwalter "auf's Pferd" (scheinbar hat man dort vom Chaos kaum eine Ahnung?) und u.a. für die Schlichtungsstelle Energie e.V. wird das in Kürze auch ein Thema.   >:(
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2012, 23:09:14 von khh »
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Offline khh

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Re: Endgültige Insolvenz der EnerGen Süd
« Antwort #64 am: 24. Oktober 2012, 19:48:52 »
@ khh,
... Übrigens zu Ihrem „angeblichen Stromvertrag“ mit der EnS. Warum sollten die den denn kündigen? ...

Ist doch bemerkenswert, EnS beendet einfach so die Strom-Belieferung zum 31.12.2011, ohne den "angeblichen" Kunden vorher gekündigt zu haben (der Insolvenzverwalter hat die Geschäftstätigkeit erst zum 29.02.2012 gestoppt) und stellt jetzt Forderungen aus "behaupteten" Vertragsverhältnissen !?

Edit: So GANZ einig sind wir uns zum Kauf-/Vertragsrecht wohl doch nicht (aber dieses Chaos überfordert womöglich auch manche Juristen).   ;)
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2012, 20:08:26 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #65 am: 24. Oktober 2012, 20:15:54 »
@ khh
Zitat
Edit:
Übrigens, meinen angeblichen Stromvertrag mit EnS hat diese mir gegenüber zum 31.12.11 NICHT gekündigt! Also einfach einstellen, obwohl die Belieferungen erst am 29.02.12 vom Insolvenzverwalter gestoppt wurden - passt das zu einer Belieferung auf eigene Rechnung?

Pardon, habe ich falsch interpretiert. Meine Aussage dazu lösche ich deshalb.

Zitat
Ist doch bemerkenswert, EnS beendet einfach so die Strom-Belieferung zum 31.12.2011, ohne den "angeblichen" Kunden vorher gekündigt zu haben (der Insolvenzverwalter hat die Geschäftstätigkeit erst zum 29.02.2012 gestoppt) und stellt jetzt Forderungen aus "behaupteten" Vertragsverhältnissen !?

Der wird als Rechtsanwalt schon wissen,weshalb er Forderungen stellen kann und muss! Nur die EnS-Strategen bewegten sich wahrscheinlich - wie die bisherigen EGNW-Freunde auch -  im juristischen Niemandsland. " Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!" Oder, "Nach mir die Sintflut!":)

Zitat
Edit: So GANZ einig sind wir uns zum Kauf-/Vertragsrecht wohl doch nicht (aber dieses Chaos überfordert womöglich auch manche Juristen).

Auch gut! Wie sollte das unter Nichtjuristen auch anders sein. Schließen wir also unsere an sich unergiebige und damit überflüssige Diskussion und überlassen das Feld den Fachleuten und erfreuen uns vielleicht darüber, wenn zwei Juristen drei verschiedene Rechtsauslegungen präsentieren. Ich darauf schon gespannt wie ein Flitzebogen! ;)
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2012, 20:36:33 von Didakt »

Offline khh

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Re: Endgültige Insolvenz der EnerGen Süd
« Antwort #66 am: 24. Oktober 2012, 22:54:10 »
@Didakt, zu Ihrem vorletzten Beitrag möchte ich noch anmerken:

... Um es zusammenfassend zu sagen: Die Energielieferung und das Inkasso mit allem Drum und Dran oblag ausschließlich der EnS.

Spätestens ab Jahresbeginn 2011 haben Neumitglieder mit der Mitgliedsbestätigung und vor der Lieferbestätigung durch EnS nachstehende schriftliche Erklärung des EGNW-Vorstandes erhalten – Zitat „Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.“

Das ist für mich eindeutig eine "Außenerklärung" über die Erteilung einer Inkasso- und Abrechnungsvollmacht !

§ 167 BGB Erteilung der Vollmacht
(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.
§ 170 BGB Wirkungsdauer der Vollmacht
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.

Das Erlöschen dieser Vollmacht wurde den Mitgliedern bis heute nicht angezeigt. Und eine solche Vollmacht macht logischerweise nur Sinn, wenn EnS die Belieferung ebenfalls im Namen der EGNW = "nur" als Erfüllungsgehilfe vornehmen sollte (dafür spricht auch die nicht erfolgten Kündigungen der "Verträge" Ende 2011 seitens EnS gegenüber den "Kunden"!) – zumindest durften die Mitglieder/Kunden davon doch wohl "guten Glaubens" ausgehen. Auch dürfte es sowohl der EGNW als auch der EnS eher schwerfallen, etwas anderes zu belegen (Handschlagvertrag  ;D ).

Zitat
Wenn die EGNW und auch betroffene Verbraucher meinen, im Nachhinein daran noch etwas ändern zu können, befinden sie sich auf dem Holzweg! Wie soll das denn allein technisch ablaufen? ...

EGNW wohl eher nicht. Und ob auf dem Holzweg?  -  "Wie soll das ..." ist doch wohl allein das Problem der Verursacher. Ich bin wirklich schon mehr als gespannt, wie demnächst die Schlichtungsstelle Energie e.V. und womöglich auch Gerichte das sehen werden, insbesondere im Hinblick auf Schadensersatz durch EGNW !
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2012, 23:33:27 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Endgültige Insolvenz der Energen Süd
« Antwort #67 am: 25. Oktober 2012, 11:36:48 »
@ khh,

nur noch eine letzte Antwort, weil ich den Dialog mit Ihnen als beendet betrachte. Er bringt uns in der Sache nicht weiter!

Sie schrieben:

Zitat
…haben Neumitglieder mit der Mitgliedsbestätigung und vor der Lieferbestätigung durch EnS…

Wenn wir schon bei der Wortklauberei sind: Ich habe von der EnS eine „Vertragsbestätigung zur Stromlieferung“ erhalten!

Weiterhin betrachten Sie nachfolgenden Text als eindeutige Bevollmächtigung:

Zitat
„Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.“

Na denn gute Nacht, Marie! Diese Formulierung kann nur aus der Tastatur eines Ahnungslosen stammen. Sie ist nichtssagend, eben total ungenau abgefasst. Sie sagt alles und gar nichts aus, je nach eigener Auslegung. In juristischer/rechtlicher Hinsicht ist sie ein Flop und der Ansatz für mein ursprüngliches Nachdenken und meine Kritik an dem ganzen unsäglichen Machwerk, dem ich leider aufgesessen bin.

Geht daraus etwa hervor, wer gegenüber den Kunden den Lieferantenstatus hat? Ist aus „Verrechnung jedes unserer Mitglieder abwickeln“ das Inkasso für die Energielieferung, ‒ und wenn ja, von welcher Stelle ‒ zu verstehen, oder die Verrechnung von „Mitgliedsbeiträgen“ , oder was sonst? Die Lächerlichkeit dieser abwegigen, dilettantischen, absurden usw. Aussage kommt zum Ausdruck, wenn Sie sich mal die Synonyme für die Vokabel „Verrechnung“ zu Gemüte ziehen.

Schluss jetzt! Ich habe genug von diesem ganzen Schwachsinn, der uns da aufgetischt wurde. >:(

Zu guter Letzt noch eine Frage: Warum haben Sie denn Ihr altes Pseudonym abgelegt und schreiben jetzt unter einem neuen?
Hat es etwas mit Ihrer Tätigkeit als „Undercover-Äetschent“ bzw. „Erfüllungsgehülfe“ für Pluta zu tun? Sie erwähnten ja: „Jetzt "helfe" ich erstmal dem Insolvenzverwalter "auf's Pferd". Viel Vergnügen dabei. ;D

PS: Ergänzend hier noch als Beispiel einige Synonyme für "Verrechnung jedes unserer Mitglieder": Ausgleich, Kompensation, Milchmädchenrechnung, Angleichung, Aufwiegung, Abfindung, Abgeltung, Entschädigung, Erstattung, Wiedergutmachung, Abhilfe, Ersatz, Vergütung, Kompensation, Fehler, Fehlschluss, Irrtum.
Was ist mit dieser sogenannten "Verrechnung" nun tatsächlich gemeint? 
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2012, 20:49:49 von Didakt »

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #68 am: 25. Oktober 2012, 13:16:58 »
@ Didakt,

jeder hat halt seine ganz eigene Betrachtungsweise und Meinung zu diesem uns aufgetischten Schwachsinn. Eine Fortsetzung des Dialogs bringt uns tatsächlich nicht voran, warten wir einfach mal die weitere Entwicklung ab.

Zu „Ins. Verw. auf’s Pferde helfen“: Ihre hier schon mal geäußerte Einschätzung „der wird als RA schon wissen, weshalb er Forderungen stellen kann und muss“, kann ich anhand mir vorliegender Antworten momentan gar nicht teilen.

Und zu Ihrer abschließenden Frage fällt mir nur ein: Sind Sie vielleicht mitunter etwas verwirrt uns sehen womöglich irgendwelche Gespenster?   ;)

Ergänzung:
Die Aussage „Verrechnung“ ist für mich nicht „abwegig ... usw.“ oder „nichtssagend“.
Zitat
WIKIPEDIA:
Die Verrechnung ist der Ausgleich gegenläufiger Forderungen; sie wird manchmal auch Abrechnung genannt. Mit der Verrechnung werden offene Forderungen ausgeglichen ...

Die Formulierung insgesamt stammt vermutlich nun mal aus der "Tastatur" des großen Ex-Vors. R.  -  Immerhin wurde damit doch wenigstens etwas zu Papier gebracht!   ;D
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2012, 20:19:09 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Endgültige Insolvenz der Energen Süd
« Antwort #69 am: 25. Oktober 2012, 16:52:07 »
@ Evitel2004,

eine Frage mit der Bitte um Beantwortung bzw. Klärung:

Im Zusammenhang mit den Beiträgen im vorliegenden Thread suche ich im Mitgliederverzeichnis vergeblich nach dem Benutzernamen „h′berger“. Ich möchte ihn kontakten, finde ihn aber leider nicht, obwohl Beiträge von ihm in etlichen Threads zu anderen Themen im Forum nachzulesen sind, allerdings ohne Anführung des Benutzernamens.

Können Sie weiterhelfen? Danke für Ihre Bemühungen.

Offline DieAdmin

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Re: Endgültige Insolvenz der Energen Süd
« Antwort #70 am: 25. Oktober 2012, 17:34:51 »
@ Evitel2004,

eine Frage mit der Bitte um Beantwortung bzw. Klärung:

Im Zusammenhang mit den Beiträgen im vorliegenden Thread suche ich im Mitgliederverzeichnis vergeblich nach dem Benutzernamen „h′berger“. Ich möchte ihn kontakten, finde ihn aber leider nicht, obwohl Beiträge von ihm in etlichen Threads zu anderen Themen im Forum nachzulesen sind, allerdings ohne Anführung des Benutzernamens.

Können Sie weiterhelfen? Danke für Ihre Bemühungen.

@Didakt,

dieser User hatte vor einigen Wochen um die Löschung aus dem Forum gebeten. Vielleicht liest er Ihren Kontaktwunsch mit und reagiert darauf.
Beiträge gelöschter User sind beim Nicknamen: "userD...." vorangestellt und unter dem Namen "Gelöschte User" gekennzeichnet.
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2012, 17:43:09 von Evitel2004 »

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #71 am: 01. November 2012, 17:06:52 »
Meine Anfragen vor fast vier Wochen beim Insolvenzverwalter PLUTA sowie bei der EnerGen Süd, welche Vertrags-/Rechtsgrundlagen einen Zahlungsanspruch für eigene Rechnung der EnS gegenüber einem EGNW-Mitglied begründen sollen, haben bisher leider nur wenig überzeugende Antworten ergeben.

Anfang nächster Woche (nach Ablauf der vierwöchigen Beantwortungsfrist) werde ich daher sämtliche Unterlagen zu diesem "Vertrags-Chaos" der Schlichtungsstelle Energie e.V. vorlegen und hier zu gegebener Zeit über das Ergebnis berichten.
« Letzte Änderung: 01. November 2012, 17:10:50 von khh »
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Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #72 am: 02. November 2012, 11:55:47 »
Hast du dir auch die AGB der Schlichtungsstelle durchgelesen? Die Gefahr, das Sie die Kosten des Verfahrens selbst tragen, ist hier durchaus gegeben!

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #73 am: 02. November 2012, 12:49:58 »
@ masterflok,

AGB lese ich immer und wenn Sie in Ihrem Beitrag die Verfahrens- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle meinen, ja, die hab ich nicht nur durchgelesen sondern auch verstanden !

Liegt Ihnen eigentlich etwas daran, dass das "Vertrags-Chaos" EGNW - EnS - EGNW-Mitglieder nicht von einer neutralen Stelle geprüft und bewertet wird ?  Wollen Sie deshalb "Geschädigte" verunsichern und möglichst von einer Beschwerde abhalten ?
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Offline jroettges

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #74 am: 02. November 2012, 13:19:41 »
@ masterflok,
......
Liegt Ihnen eigentlich etwas daran, dass das "Vertrags-Chaos" EGNW - EnS - EGNW-Mitglieder nicht von einer neutralen Stelle geprüft und bewertet wird ?  Wollen Sie deshalb "Geschädigte" verunsichern und möglichst von einer Beschwerde abhalten ?

Die Vertragskonstruktion EGNW - EnerGen Süd wird möglicherweise irgendwann vor Gericht landen.
Die letzte Generalversammlung hat ausdrücklich ein Vorgehen gegen den damals verantwortlichen Vorstand offen gelassen, sollte die EGNW in diesem Zusammenhang zum Schadenersatz verpflichtet sein. Der in der GV verlesene Prüfungsbericht des Prüfverbandes stellt fest: "die Belieferung der Kunden der Genossenschaft durch die Energiegenossenschaft Süd eG ohne schriftlichen Vertrag entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung."

Aber:

Die Kunden der EnerGen Süd unter den Mitgliedern der EGNW sind niemals im Unklaren darüber gewesen, wer die Belieferung durchführt, die Abschläge einzieht und die Abrechnungen durchführt: die EnerGen Süd.

Hätte es die bedauerliche Insovenz der EnerGen Süd nicht gegeben, würde kein Hahn mehr danach krähen.

Die EGNW ist selbst geschädigt, hat keinen Cent an Provisionen erhalten. Die EGNW kennt auch keinerlei Verbrauchsdaten der EnerGen Süd-Kunden, könnte also selbst keine Abrechnungen erstellen. Sie hat auch nie einen Cent der Abschläge gesehen, die die EnerGen Süd durch den Dienstleister Schwäbisch-Hall hat einziehen lassen.

Auch die Tatsache, dass sich die EnerGen Süd und danach die EGNW des selben Dinstleisters bedient haben, ändert daran nichts. Da besteht strikter Mandantenschutz!

 

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