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Autor Thema: Dem EEG den Kampf ansagen  (Gelesen 97881 mal)

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Offline tangocharly

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Dem EEG den Kampf ansagen
« am: 13. April 2012, 16:18:52 »
Zitat
Textilfirmen rebellieren Branche strebt Verfassungsklage gegen Erneuerbare-Energien-Umlage an
Uhingen/Berlin ,
Freitag, 13. April 2012  
von HELMUT SCHNEIDER
 
....
Grundlage seines Optimismus ist ein Gutachten von Staatsrechtler Prof. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. Das kommt zu dem Schluss, dass die EEG-Umlage heute genau das ist, was der Kohlepfennig früher war: eine unzulässige Sonderabgabe. Über den Kohlepfennig hatten Deutschlands Stromverbraucher jahrelang die deutsche Steinkohleförderung subventioniert. 1994 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Form der Unterstützung als verfassungswidrig.  Im Kern läuft die juristische Begründung aus Karlsruhe darauf hinaus, dass eine Subvention nicht dem Verbraucher aufgebürdet und am Bundeshaushalt vorbei den Begünstigten zugeleitet werden dürfe. Die Energieversorgung sei eine Gemeinwohlaufgabe und müsse deshalb aus Steuermitteln finanziert werden. Was für den Kohlepfennig galt, gelte jetzt genauso für die EEG-Umlage, stellt der Gutachter fest.
....

Quelle Südwestpresse/ZAK
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Offline superhaase

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Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #1 am: 13. April 2012, 16:34:31 »
Zitat
Original von tangocharly
Für seine Spinnweberei Uhingen macht Dieter Dörrmann grob diese Rechnung auf. Von den jährlichen Stromkosten von 1,5 Mio. EUR entfallen 500 000 EUR auf die EEG-Umlage. Sollte diese wie in der Vergangenheit weiter steigen oder die Befreiung gekippt werden, wären es 800 000 EUR.
Was zahlt der Betrieb denn für den Strom?
Nach diesen Zahlen offenbar ohne EEG-Umlage nur 4,5 cent/kWh?
Erstaunlich!
8) solar power rules

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Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #2 am: 13. April 2012, 17:07:33 »
@tangocharly, dazu der Kommentar aus der Südwestpresse:

Zugegeben, der Schreiber hinterlässt einen verwirrten Eindruck. Ist es die Sorge um die eigenen PV-Einspeisevergütungen, ist es die komplexe Materie oder gar pure Lust und Absicht? Man wird es nicht erfahren:  

Zitat
Das Signal, welches die neuen Stromrebellen der Textilbranche hier setzen, ist politisch ernst zu nehmen. Wer es als Interessensarbeit für die Wirtschaft abtut, gleichzeitig aber jede Klage von Gaskunden gegen ihre Stromrechnung als verbrieftes Recht des kleinen Mannes gegen die Energiekonzerne beklatscht, misst mit zweierlei Maß.
Er hat dann auch noch übersehen, dass gerade der Endverbraucher als \"kleiner Mann\" die Zeche bezahlt und keine Privilegien genießt. Der \"kleine Manne\" bezahlt in der Zwischenzeit die höchsten Strompreise in Europa und die Preise steigen weiter. Der \"kleine Mann\", sprich seine Vertreter, unternehmen bis jetzt leider nichts gegen diese unsoziale und rechtswidrige Umlage. Da gibt es bis jetzt nichts zu beklatschen, trotz zweierlei Maß.

PS:  Das BVerfG entschied 1994, dass der sogenannte Kohlepfennig rechtswidrig sei, da er Stromkunden belastet, die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für die Steinkohleförderung hätten. Seither wurde die Steinkohle aus dem Staatshaushalt subventioniert. Das müsste logischerweise auch für die EEG-Umlage gelten, die ja mit dem Klima- und Umweltschutz, der Sicherstellung der Energieversorgung der Zukunft und jetzt dazu mit dem Atomausstieg (Energiewende) begründet wird. Das ist alles  mindestens ebenso eine allgemeine Aufgaben wie die Förderung des Steinkohleabbaus in Deutschland! Gerade die weit mehr belasteten nicht privilegierten Haushaltsstromverbraucher hätten zuerst Grund genug, die Zahlung der Umlage zu verweigern. Sie werden immer mehr mit der EE-Förderung und den Folgekosten belastet. Andere beteiligen sich nicht an der Finanzierung oder verabschieden sich zunehmend davon. Verbrauchervertreter sollten eine Beteiligung prüfen.

Die Umlage als eine solche unzulässige Sonderabgabe, analog dem Kohlepfennig, war bisher wohl noch nicht Gegenstand einer Klage oder Entscheidung des BVerfG:

1 BvQ 28/10 - 1 BvR 3299/08 1 BvR 3369/08 1 BvR 3076/08 2 BvR 443/02 2 BvR 1827/01

Offline superhaase

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Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #3 am: 13. April 2012, 19:17:55 »
Warten wir einfach ab, ob und wie das BVG entscheidet.

Bisher wurde meines Wissens das EEG als solches als verfassungskonform eingestuft und eben nicht mit dem Kohlepfennig gleichgesetzt.

Inwieweit es zu einer Entscheidung über die Ausgestaltung der EEG-Umlage kommt, und ob diese mit den ganzen Ausnahmeregelungen noch verfassungskonform ist, oder aber von anderen Gerichten (läuft da nicht eine Beschwerde auf EU-Ebene?) als unerlaubte Beihilfe eingestuft wird, steht auch offen.

Jedenfalls ist zu hoffen, dass es bald zu Entscheidungen kommt. Es geht schließlich jeden weiteren Monat um viel Geld für viele Leute.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline tangocharly

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Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #4 am: 14. April 2012, 15:11:52 »
Zitat
Original von PLUS
[...] Die Umlage als eine solche unzulässige Sonderabgabe, analog dem Kohlepfennig, war bisher wohl noch nicht Gegenstand einer Klage oder Entscheidung des BVerfG:

1 BvQ 28/10 - 1 BvR 3299/08 1 BvR 3369/08 1 BvR 3076/08 2 BvR 443/02 2 BvR 1827/01

Die zitierten BVG-Entscheidungen lassen die Kernfrage, welche den Textil-Verband beschäftigt, unberührt. Die Genannten haben überwiegend den § 19 EEG im Auge, d.h. Zugangsfragen. Die Entscheidung Az.: 2 BvR 443/02 ist im Übrigen auch grundsätzlich sachlich nicht einschlägig.

Der Vergleich mit dem Kohlepfennig erscheint von vorneherein sicher nicht fernliegend. Allerdings war beim Kohlepfennig niemand verpflichtet, das Subventionsobjekt anzukaufen, z.B. um Strom zu erzeugen.

Bei der EEG-Umlage kannte man (die Damen und Herren in Berlin) ja wohl schon die \"Kohlepfennig\"-Entscheidung des BVG in Karlsruhe (wenn nicht, dann war\'s wohl reine Dummheit - aber das kennen wir von den Damen und Herren in Berlin ja auch schon länger).

Und wenn man das erkannte Problem umgehen möchte (insbesondere so, dass der Subventionscharakter ausgeschaltet werden soll), dann mussten findige Geister einen anderen Weg wählen. Schließlich ging es den Damen und Herren in Berlin augenscheinlich darum, den Steuerfiskus zu verschonen (sil.: das Land hat andere Probleme, als die Verschonung der Geknechteten und Geknebelten im Bereich der Daseinsvorsorge).

Die \"Sheriffs von Nottingham\" haben sich sodann zu einem Weg entschlossen, auf welchem man dann Leistungen beaufschlagen kann, um sodann den Aufschlag \"1:1\" auf die (letztendlich) Dummen weiter berechnen zu lassen (und wenn dann noch die gesetzliche MWSt oben drauf kommt ....).

Das Schweigen der Lämmer - und alles in Butter - wat isses doch juut !?!
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Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #5 am: 14. April 2012, 19:49:48 »
Zitat
Original von tangocharly
Die zitierten BVG-Entscheidungen lassen die Kernfrage, welche den Textil-Verband beschäftigt, unberührt. Die Genannten haben überwiegend den § 19 EEG im Auge, d.h. Zugangsfragen. Die Entscheidung Az.: 2 BvR 443/02 ist im Übrigen auch grundsätzlich sachlich nicht einschlägig.
    @tangocharly, so sehe ich das auch. Sorry, klar, 443/02 hat hier nichts zu suchen, das ist mir versehentlich dazwischen geraten.
Zitat
Original von tangocharly
Der Vergleich mit dem Kohlepfennig erscheint von vorneherein sicher nicht fernliegend. Allerdings war beim Kohlepfennig niemand verpflichtet, das Subventionsobjekt anzukaufen, z.B. um Strom zu erzeugen.
    Der Kohlepfennig war eine Steuerabgabe, die zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes vom Staat kassiert wurde. Heute wird ja der Stromverbraucher weit extremer gezwungen, selbst die teuerste EE-Stromerzeugung über eine sogenannte Umlage zu finanzieren.
Zitat
Original von tangocharly
Und wenn man das erkannte Problem umgehen möchte (insbesondere so, dass der Subventionscharakter ausgeschaltet werden soll), dann mussten findige Geister einen anderen Weg wählen. Schließlich ging es den Damen und Herren in Berlin augenscheinlich darum, den Steuerfiskus zu verschonen (sil.: das Land hat andere Probleme, als die Verschonung der Geknechteten und Geknebelten im Bereich der Daseinsvorsorge).
    @tangocharly, die \"Ausgestalter\" hatten wohl die kreative Vorgabe, etwas Neues zu schaffen, das weder direkt zu den Subventionen noch zu den Steuern- und Abgaben zugeordnet werden konnte und sich dazu noch außerhalb der Staatssäckel abspielen sollte.

    Aber genau da könnten die falschen Nieten verbaut sein.  Der Gesetzgeber kann mit Steuergesetzen  auch Lenkungsziele verfolgen wenn die Gesetze gleichheitsgerecht ausgestaltet sind. Grundsätzlich hat die steuerliche Belastung nach der Leistungsfähigkeit zu erfolge. Durch Höherbelastungen bei steuerlicher Verbrauchstatbestände darf ein gewünschtes Verhalten gefördert werden. Art. 3 Abs. 1 GG gestattet auch noch, besonders problematischen Wettbewerbssituationen durch Entlastung Rechnung zu tragen.  Die Stromsteuer und Mineralölsteuer sollen u.a. dem sparsamen Umgang mit wertvollen Ressourcen und der Schonung der Umwelt Rechnung tragen. Sie entsprechen einer grundsätzlich gleichmäßigen Belastung bei gleicher Umweltschädlichkeit des Verbrauchs.

    Das EEG, seine Folgen und die Ausgestaltung (z.B. Netzentgelte) haben ganz andere Wirkungen. Befreiungen und Entlastungen dieser \"Nichtsteuern\" bewirken gleichzeitig eine automatisch zunehmende Belastung der nicht privilegierten Verbraucher zu Gunsten Dritter. Die Umlage ist keine Steuer, sie landet nicht zu Gunsten der Allgemeinheit beim Fiskus! Diese Umverteilung nimmt keinerlei Rücksicht auf die bereits genannten, bei Steuern und Abgaben, gebotenen Vorgaben.  Die Belastung nach der Leistungsfähigkeit wird dabei geradezu auf den Kopf gestellt und von einer gleichmäßigen Belastung bei gleicher Umweltschädlichkeit kann auch keine Rede sein. Je höher der Verbrauch, je höher die Entlastung ... Der nicht privilegierte Stromverbraucher zahlt die Zeche. Der Eigenverbraucher verabschiedet sich fast vollkommen von der Finanzierung von Aufgaben, die von der Allgemeinheit über die Haushalte zu tragen sind.

Offline superhaase

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« Antwort #6 am: 14. April 2012, 20:44:42 »
Zitat
Original von PLUS
Das EEG, seine Folgen und die Ausgestaltung (z.B. Netzentgelte) haben ganz andere Wirkungen. Befreiungen und Entlastungen dieser \"Nichtsteuern\" bewirken gleichzeitig eine automatisch zunehmende Belastung der nicht privilegierten Verbraucher zu Gunsten Dritter. Die Umlage ist keine Steuer, sie landet nicht zu Gunsten der Allgemeinheit beim Fiskus! Diese Umverteilung nimmt keinerlei Rücksicht auf die bereits genannten, bei Steuern und Abgaben, gebotenen Vorgaben.  Die Belastung nach der Leistungsfähigkeit wird dabei geradezu auf den Kopf gestellt und von einer gleichmäßigen Belastung bei gleicher Umweltschädlichkeit kann auch keine Rede sein. Je höher der Verbrauch, je höher die Entlastung ...
Richtig.
Hier liegt inzwischen einiges im Argen.
Die umfangreichen Befreiungen von EEG-Umlage und Netzentgelten für Teile der Industrie zu Lasten des restlichen Gewerbes und der Privathaushalte verstoßen offenbar gegen einige gebotene Vorgaben.

Zitat
Der nicht privilegierte Stromverbraucher zahlt die Zeche. Der Eigenverbraucher verabschiedet sich fast vollkommen von der Finanzierung von Aufgaben, die von der Allgemeinheit über die Haushalte zu tragen sind.
Die Eigenerzeuger und -verbraucher sind offenbar nicht das Problem, denn sie verbrauchen ja auch keinen öffentlich bereitgestellten Strom und beanspruchen daher auch nicht die zugehörige Infrastruktur.
Es geht hier auch nicht um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte.

Beides hat bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit (z.B. Verfassungkonformität) des EEG und seiner Ausgestaltung (EEG-Umlage) nichts zu tun.

ciao,
sh
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« Antwort #7 am: 15. April 2012, 19:43:36 »
Zitat
Original von superhaase
Die Eigenerzeuger und -verbraucher sind offenbar nicht das Problem, denn sie verbrauchen ja auch keinen öffentlich bereitgestellten Strom und beanspruchen daher auch nicht die zugehörige Infrastruktur. Es geht hier auch nicht um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte.
Beides hat bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit (z.B. Verfassungkonformität) des EEG und seiner Ausgestaltung (EEG-Umlage) nichts zu tun.
    @superhaase wieder nichts verstanden. Das hat damit auch nichts zu tun, da es darum nicht geht.
    Es geht um die  Belastung der Bürger für die Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben nach dem Rechtsstaatprinzip der Gleichheit und Leistungsfähigkeit. Zu den allgemeinen staatlichen Aufgaben zählen auch der Umwelt- und der Klimaschutz, und die nachhaltige Energieversorgung.

    Verfassungswidrig ist, wenn die Belastungen mit diverser gesetz- und verordungsgeberischer Salamitaktik einer einzelnen Gruppe, z.B. den nicht privilegierten Haushaltsstromverbrauchern, zugeschanzt wird und wenn darüber hinaus auch noch übbige Renditen für Dritte finanziert werden. Das entspricht einer schleichenden Enteignung. Enteignungen sind nach dem Grundgesetz nur im absoluten Ausnahmefall und nur zu Gunsten der Allgemeinheit zulässig.

Offline superhaase

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« Antwort #8 am: 15. April 2012, 21:04:36 »
Sie können aber niemanden zwingen, eine bestimmte Mindestmenge an Strom im Monat über das Netz einzukaufen.
Wenn die allgemein staatlichen Aufgaben möglichst breit zu finanzieren sind, dann eben nicht über Aufschläge auf den Netzstrompreis.

Die Finanzierung der Stromversorgung und des Stromnetzes sind hingegen keine allgemein staatlichen Aufgaben. Diese sind also durchaus in angebrachter Weise über den Strompreis, Anschlusspreise und zugehörige Zuschläge/Umlagen zu finanzieren.

Dass dabei möglichst eine Gleichbehandlung der Stromverbraucher geboten ist und die durch die aktuellen Befreiungsregeln bei EEG-Umlage und Netzentgelt unangemessen verletzt wird, darüber sind wir uns ja offenbar einig.

ciao,
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« Antwort #9 am: 16. April 2012, 10:40:20 »
Zitat
Original von superhaase
Sie können aber niemanden zwingen, eine bestimmte Mindestmenge an Strom im Monat über das Netz einzukaufen.
    @superhaase, erstaunlich Ihre Argumentation. Wo haben Sie denn diese Forderung gelesen? Aber die Zwangsabnahme zu Wucherpreisen, wann immer es dem Solarstromlieferanten recht ist und er kann, das ist in Ordnung?!
Zitat
Original von superhaase
Wenn die allgemein staatlichen Aufgaben möglichst breit zu finanzieren sind, dann eben nicht über Aufschläge auf den Netzstrompreis.
Die Finanzierung der Stromversorgung und des Stromnetzes sind hingegen keine allgemein staatlichen Aufgaben. ..
    Ist die Stromversorgung eine allgemeine staatliche Aufgabe? @superhaase, Sie schlagen wieder bemerkenswerte Haken mit Ihren kruden Ansichten. Es geht um die Finanzierung von Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in der Zukunft; - so lautet die EEG-Begründung.  Das sind allgemeine Aufgaben, die nichts mit dem aktuellen Stromverbrauch des einzelnen Privathaushalts oder anderer Verbraucher  zu tun hat. Die Finanzierung ist ganz sicher nicht die vorrangige Aufgabe der nicht privilegierten Stromverbraucher!

Offline superhaase

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« Antwort #10 am: 16. April 2012, 11:45:55 »
Zitat
Original von PLUS
Die Finanzierung ist ganz sicher nicht die vorrangige Aufgabe der nicht privilegierten Stromverbraucher!
Die Finanzierung einer nachhaltigen Stromversorgung, und somit die Finanzierung des Umbaus der bestehenden Stromversorgung ist ganz sicher die vorrangige Aufgabe der Stromverbraucher.

Wer viel Strom aus dem öffentlichen Netz verbraucht, soll auch viel für Sicherstellung einer nachhaltigen öffentlichen Stromversorgung bezahlen.
Etwas Gerechteres ist wohl kaum vorstellbar.
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« Antwort #11 am: 16. April 2012, 14:39:01 »
Zitat
Original von superhaase
Wer viel Strom aus dem öffentlichen Netz verbraucht, soll auch viel für Sicherstellung einer nachhaltigen öffentlichen Stromversorgung bezahlen.
Etwas Gerechteres ist wohl kaum vorstellbar.
    @superhaase, wieder beim Hakenschlagen. Wer das Zick-Zack kennt, weiß was der Haase denkt!  ;)

    Sicherstellung der nachhaltigen Rendite für mich und
solche \"Sonnengötter\" wie diesen hier.

Außerdem @superhaase, es zahlen nicht nur die, die viel Strom verbrauchen. Die zahlen oft nicht mehr viel. Menschen die wenig verbrauchen, weil sie sparen müssen oder das aus Überzeugung tun, die zahlen überproportional und sichtbar nachhaltig öffentlich an dieser \"nachhaltigen öffentlichen Stromversorgung\". Etwas Gerechteres ist wohl vorstellbar.[/list]

Offline superhaase

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Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #12 am: 16. April 2012, 16:28:40 »
Zitat
Original von PLUS
Außerdem @superhaase, es zahlen nicht nur die, die viel Strom verbrauchen. Die zahlen oft nicht mehr viel. Menschen die wenig verbrauchen, weil sie sparen müssen oder das aus Überzeugung tun, die zahlen überproportional und sichtbar nachhaltig öffentlich an dieser \"nachhaltigen öffentlichen Stromversorgung\". Etwas Gerechteres ist wohl vorstellbar.
Da rennen Sie bei mir offene Türen ein.
Dass die Ausgestaltung der EEG-Umlage und der Netzentgelte inzwischen durch die Befreiungsregeln für die Großindustrie in diesem Umfang ungerecht und auch wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen ist, ist hier im Forum wohl Konsens.

ciao,
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Offline PLUS

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EEG-Förderung eine staatliche Beihilfe
« Antwort #13 am: 09. Januar 2013, 14:38:06 »
Die EU-Kommission hat das EEG laut Handelsblatt jetzt als staatliche Beihilfe benannt und erwägt eine Neueinordnung.

Nicht nur der EU, den deutschen nicht privilegierten Stromverbraucher ist das EEG schon lange ein Dorn im Auge.

Sollte die EU das Gesetz einem Beihilfenotifizierungsverfahren unterwerfen, können das die nicht privilegierten Verbraucher nur begrüssen. Selbst eine Abschaffung des EEG nach europarechtlichen Vorgaben ist dann nicht mehr ausgeschlossen. Das Gesetz ist ohnehin mehr als fragwürdig, es widerspricht wesentlichen Vorgaben unseres Grundgesetzes.

Offline Cremer

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #14 am: 13. Januar 2013, 13:48:47 »
@Plus

sehr gute Thesen zur Verfassungswidrigkeit des EEG
Wann passiert mal endlich was von unseren Volksvertretern?
Ich hoffe die EU greift dasThema auf und bringt das EEG in seiner jetzigen Form zu Fall.

MFG
Gerd Cremer
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