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Autor Thema: Dem EEG den Kampf ansagen  (Gelesen 97876 mal)

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Offline Black

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #30 am: 15. Februar 2013, 18:46:38 »

Ach ja, "kaum Kenntnisse", das mag ja ihre Meinung sein, es gibt dazu andere, untermauert mit fundierten Kenntnissen.

Nicht nur was das EEG angeht. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Gerrit Manssen ist nicht alleine der Auffassung, dass das EEG verfassungswidrig ist und das EEG in seiner heutigen Ausprägung hat ja mehrere Bruchstellen. Es gibt dazu genügend bekannte Argumente. Die von Prof. Dr. Manssen reihen sich jetzt dazu.

Er verstieg sich vor dem Fachpublikum in mehrere Behauptungen welche Aussagen angeblich im EEG zu finden seien und war dann nicht in der Lage diese angeblich Stellen zu benennen bzw. im Gesetz zu finden (weil es sie nicht gab). Manssen hält auch nicht "das EEG" für verfassungswidrig, sondern nur die Kostenwälzung zu Lasten der Industrieunternehmen, für die er das Gutachten geschrieben hat.

Es gibt IMMER irgendwo einen Staatsrechtler, der alles für verfassungswidrig hält. Die Tatsache allein beeindruckt also nicht. Und selbst wenn es so wäre, gäbe es keine rückwirkende Nichtigkeit des EEG. Für die (teuren) Bestandsanlagen würde dann Bestandschutz gelten.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #31 am: 15. Februar 2013, 19:43:31 »
Er verstieg sich vor dem Fachpublikum in mehrere Behauptungen welche Aussagen angeblich im EEG zu finden seien und war dann nicht in der Lage diese angeblich Stellen zu benennen bzw. im Gesetz zu finden (weil es sie nicht gab). Manssen hält auch nicht "das EEG" für verfassungswidrig, sondern nur die Kostenwälzung zu Lasten der Industrieunternehmen, für die er das Gutachten geschrieben hat.

Sorry, das ist billig und trifft nicht zu. Ich glaube Ihnen kein Wort! "Hochmut kommt vor dem Fall" sagt ein Bibelspruch; Sie kennen sich doch damit offensichtlich aus.

Zitat
Aus dem Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage und der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011, BGBl. I, S. 1634 ff. Erstattet von: Prof. Dr. Gerrit Manssen Fakultät für Rechtswissenschaft Universität Regensburg zitiert:

Zulässigkeit der EEG-Umlage als Sonderabgabe

Prüft man die EEG-Umlage an den Voraussetzungen für Sonderabgaben, ist ihre finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit aus den gleichen Gründen wie bei der Entscheidung zum Kohlepfennig zu verneinen. Es handelt sich um eine Finanzierungssonderabgabe. Es fehlt an Gruppenhomogenität und Gruppenverantwortung für den verfolgten Zweck.

Die EEG-Umlage betrifft die Allgemeinheit von Stromverbrauchern, sie werden durch die Abgabe materiell belastet (wurde bereits mehrfach ausgeführt, siehe BVerfGE 91, 186/203). Bei den Stromversorgern und Netzbetreibern ist die EEG-Umlage ein durchlaufender Posten (BVerfGE 91, 186/205).

Die Stromverbraucher bilden eine den Trägern von Verbrauchssteuern ähnliche Allgemeinheit von Betroffenen, die als solche keine besondere Finanzierungsverantwortung für die Förderung erneuerbarer Energien trifft (BVerfGE 91, 186/205).

Die Sicherung einer umweltfreundlichen Stromerzeugung ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlamentes, das Finanzierungsinstrument hierfür die Steuer (BVerfGE 91, 186/206). Das Finanzverfassungsrecht zwingt deshalb dazu, dass der Haushaltsgesetzgeber die finanziellen Wirkungen der Förderung erneuerbarer Energien verantworten muss. Der vom EEG gewählte Weg über eine Sonderabgabe ist verfassungswidrig.

Es gibt IMMER irgendwo einen Staatsrechtler, der alles für verfassungswidrig hält. Die Tatsache allein beeindruckt also nicht. Und selbst wenn es so wäre, gäbe es keine rückwirkende Nichtigkeit des EEG. Für die (teuren) Bestandsanlagen würde dann Bestandschutz gelten.

Ich erspare mir die Aufzählung von Beispielen, wo sich der "Bestandschutz" sofort oder per Saldo in Luft aufgelöst hat. Aber seis drumm, das ist nicht die entscheidende Frage wie Sie oben lesen können. Die Antwort wird auch dann spannend, wenn es nur darum geht, wer die Zeche der garantierten Abnahme und der fixen Preise dann mindestens noch in den nächsten zwanzig Jahren bezahlt. Das sowieso auch ohne Richterspruch, wenn sich jetzt bald die gesamte Mittelschicht und alle Reihenausbesitzer mit Sonnenstrom selbst versorgen. ;)  .... und die EU nicht vergessen (s.o).

Offline Black

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #32 am: 18. Februar 2013, 10:39:49 »
Er verstieg sich vor dem Fachpublikum in mehrere Behauptungen welche Aussagen angeblich im EEG zu finden seien und war dann nicht in der Lage diese angeblich Stellen zu benennen bzw. im Gesetz zu finden (weil es sie nicht gab). Manssen hält auch nicht "das EEG" für verfassungswidrig, sondern nur die Kostenwälzung zu Lasten der Industrieunternehmen, für die er das Gutachten geschrieben hat.

Sorry, das ist billig und trifft nicht zu. Ich glaube Ihnen kein Wort!

Ich erspare mir die Aufzählung von Beispielen, wo sich der "Bestandschutz" sofort oder per Saldo in Luft aufgelöst hat.

Sie kennen kein Beispiel.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #33 am: 18. Februar 2013, 11:53:44 »
Sie kennen kein Beispiel.
Na, dann sehen Sie sich mal die deutsche Steuer- und Abgabenpolitik an.  Bestandsschutz Fehlanzeige: Heute so, morgen so. Es herrscht das Chaos und die Willkür:

Nur ein Beispiel, das hunderttausende Bürger dieses Landes betrifft. Von bestehenden Verträgen aus dem Bereich der Altersvorsorge wird ein Drittel und mehr durch Gesetzesänderung abkassiert.     

Z.B. Die nachträgliche Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalleistungen betrieblich geschlossener Lebensversicherungsverträge ist nur in bestimmten Fällen verfassungswidrig:

Nur eine der zahlreichen Meinungen dazu

Selbst wenn die Beiträge aus sozialversicherungsfreiem Einkommen bedient wurden, spielt das keine Rolle. Wären diese Bedingungen beim Abschluss bekannt gewesen, wären diese Altersvorsorgeverträge nicht abgeschlossen worden. Bestandschutz?

@Black, Sie müssen nicht den Provokateur spielen und ich lasse mich von Ihnen nicht provozieren. Beispiele gibt es gerade aus dem genannten Steuer- und Abgabenbereich genügend. Die Internetsuchmaschinen dürften auch ihren Rechner füttern.  Wenn so etwas in unserem Staate möglich ist, warum sollte das gerade bei Solaristen ausgeschlossen sein?

Damit kein Missverständnis aufkommt, ich halte rückwirkende Änderungen für grundrechtswidrig. Das sehen viele Juristen so.  Das Recht eines Solaristen, seine vom Staat zwanzig Jahre lang garantierte extreme Einspeisevergütung zu kassieren, kann aber nicht zur Folge haben, dass daraus das Unrecht entsteht, dass  Dritte (die Stromverbraucher) diese Zeche grenzenlos bezahlen müssen.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2013, 12:06:58 von PLUS »

Offline superhaase

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #34 am: 19. Februar 2013, 12:25:50 »
@PLUS:
So schlimm steht es um uns und unser Deutschland?
An Ihrer Stelle würde ich Auswandern.
8) solar power rules

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #35 am: 19. Februar 2013, 14:06:47 »
@PLUS:
So schlimm steht es um uns und unser Deutschland?
An Ihrer Stelle würde ich Auswandern.
Ja, es ist schlimm, so schlimm wie Ihre dümmlichen Sprüche!
Liest sich wie der alte (blöde) Spruch: "Dann geh doch nach Drüben!"

Aber was kann man von Ihnen schon erwarten, Hauptsache Ihre eigene Kasse stimmt. Ihr Eigennutz und der Ihrer Solaristengemeinde ist unübersehbar. Gerade in Bayern glänzt der Eigennutz besonders deutlich in der Landschaft und von den Dächern. Wie vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dieser Tage veröffentlicht, gehört der Freistaat zu den Profiteuren der den Stromverbrauchern abgenommenen EEG-Umlage. Während die Verbraucher in Bayern 2,3 Milliarden Euro Ökostrom-Einspeisevergütung zahlten, nahmen die dortigen Betreiber 3,5 Milliarden ein. Dies entspricht einem Plus von 1,2 Milliarden Euro, was von den Stromverbrauchern anderer Bundesländer bezahlt wurde. So wurden in Nordrhein-Westfalen 1,8 Milliarden Euro mehr gezahlt als eingenommen. Insgesamt lag das Volumen der EEG-Abgabe 2012 bei 18 Milliarden Euro. Das Volumen des Länderfinanzausgleichs dagegen knapp 8 Milliarden Euro. @Superhaase, wo bleibt die Klage Bayerns in Karlsruhe? Wann fordern Sie und die bayerischen Solaristen Ihren Ministerpräsidenten Seehofer dazu auf?
PS
Dazu DER TAGESSPIEGEL: Bayern streicht ein, Berlin zahlt drauf: Nur einen Tag nachdem Bayern Klage gegen den Länderfinanzausgleich eingereicht hat, kommt heraus: Kein Land streicht mehr Geld über die Ökostromumlage ein als der Freistaat. Berlins Stromkunden zahlen so für die Solardächer im Süden

Dresdner Stimme aus dem Bundestag zu Solar und EEG
« Letzte Änderung: 19. Februar 2013, 14:32:31 von PLUS »

Offline superhaase

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #36 am: 19. Februar 2013, 15:03:28 »
Aber was kann man von Ihnen schon erwarten, Hauptsache Ihre eigene Kasse stimmt. Ihr Eigennutz und der Ihrer Solaristengemeinde ist unübersehbar.
Da müssen gerade Sie mit dem Finger auf andere zeigen, wo Sie nicht bereit sind, einen zusätzlichen Cent für den Umbau zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu zahlen und die Probleme lieber den nachfolgenden Generationen überlassen wollen, oder hier sogar dauernd auf deren Kosten nach möglichst billiger Energie hier und jetzt für Sie selbst schreien.
Eigennutz steht doch ganz groß auf Ihrer Fahne.

Zitat
Gerade in Bayern glänzt der Eigennutz besonders deutlich in der Landschaft und von den Dächern.Gerade in Bayern glänzt der Eigennutz besonders deutlich in der Landschaft und von den Dächern.
Immerhin opfern wir in Bayern unser Landschaftsbild und auch die Ästhetik unserer Dörfer und Städte!
Ebenso wie die nordischen Bundesländer dies mit ihren Windkraftanlagen tun.
Jeder leistet halt das, was er kann. ;)

Zitat
Wie vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dieser Tage veröffentlicht, gehört der Freistaat zu den Profiteuren der den Stromverbrauchern abgenommenen EEG-Umlage. Während die Verbraucher in Bayern 2,3 Milliarden Euro Ökostrom-Einspeisevergütung zahlten, nahmen die dortigen Betreiber 3,5 Milliarden ein. Dies entspricht einem Plus von 1,2 Milliarden Euro, was von den Stromverbrauchern anderer Bundesländer bezahlt wurde.
Wie jetzt: sonst sagen Sie doch immer, das Geld der PV-Förderung landet sowieso nur bei den Chinesen?
Wat denn nu?  ;)
Bleibt es also doch im Land und werden davon womöglich sogar Steuern bezahlt, wie z.B. Einkommensteuer?
Wer hat das Geld für die PV-Module von den PV-ANlagenbetreibern aus Bayern kassiert?
Irgendwelche Betriebe in Norddeutschland (siehe z.B.Solarworld)?

Wie man sieht, ist auch dieses billige Neidargument völliger Quatsch.
Aber wir wissen schon, dass Sie auf Neidargumente besonders gerne anspringen, seien sie auch noch so unbegründet und oberflächlich.
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Offline hko

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #37 am: 20. Februar 2013, 08:08:47 »
...
Da müssen gerade Sie mit dem Finger auf andere zeigen, wo Sie nicht bereit sind, einen zusätzlichen Cent für den Umbau zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu zahlen ...

@superhaase,
Sie müssen in Bayern nur einen zusätzlichen Cent EEG-Umlage bezahlen??? Ich jedenfalls muss jetzt über fünf Cent EEG-Umlage bezahlen >:(

Gruß hko

Offline superhaase

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #38 am: 20. Februar 2013, 08:50:04 »
@superhaase,
Sie müssen in Bayern nur einen zusätzlichen Cent EEG-Umlage bezahlen??? Ich jedenfalls muss jetzt über fünf Cent EEG-Umlage bezahlen >:(
Das habe ich nicht gesagt.
Lesen Sie es ohne Emotionen nochmal in Ruhe durch, dann klappt das auch mit dem Leseverständnis. ;).
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Offline DieAdmin

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #39 am: 20. Februar 2013, 14:11:38 »
Zum Titel dieses Threads passt der Artikel:

Klagen gegen die EEG-Umlage: Energie ist mehr als Strom und Kosten
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egg-umlage-oekostrom-verfassungswidrig-erneuerbare-energien/

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #40 am: 20. Februar 2013, 17:32:05 »
@superhaase,
Sie müssen in Bayern nur einen zusätzlichen Cent EEG-Umlage bezahlen??? Ich jedenfalls muss jetzt über fünf Cent EEG-Umlage bezahlen >:(
Das habe ich nicht gesagt.
Ja @superhaase, was haben Sie denn sonst schon so gesagt? Zur Erinnerung - aus der Märchenwelt von @superhaase - einfach märchenhaft: 2013 = 1,4 ct/kWh, 2017= 1,1ct/kWh, 2020=0,6 ct/kWh

... und die Realität, die EEG-Umlage hat sich vervielfacht und es gibt dazu noch weitere Umlagen:
Zum 1. Januar 2013 stiegen die Strompreise weiter. Dies betraf in erster Linie die EEG-Umlage, die § 19-StromNEV-Umlage (mit dieser Umlage wird die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzentgelten finanziert), die Netznutzungsentgelte, den KWK-Aufschlag und die neue sogenannte Offshore-Haftungsumlage.

Die nicht privilegierte Stromrechnung für den Durchschnittshaushalt (3500 kWh/a) betrug im Jahr 2000 rund 480 €, im Jahr 2013 wird sich sich bei 960 € einfinden.
... und wie geht das weiter?

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #41 am: 20. Februar 2013, 17:39:41 »
Möglicherweise entscheidet das LG Chemnitz über die Klage nicht anders als das LG Bochum, Urt. v. 06.11.12 Az. I 12 O 138/12:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/lg_bochum/j2012/I_12_O_138_12_Urteil_20121106.html
Der Vollständigkeit halber, die Klägerin hat aber Berufung gegen das Urteil eingelegt, so dass die Frage  der Vorlage an das BVerfG weiterhin offen ist.
Wie gehabt und wie erwartet, so auch in Stuttgart ;)

"Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil sich die Klägerin in dem Stromlieferungsvertrag der Parteien zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet hatte", teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Zudem sei das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit überzeugt gewesen. Bloße Zweifel reichten nicht aus. Mit der EEG-Umlage sollen die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien auf alle Verbraucher verteilt werden.

Der Geschäftsführer der Spinnweberei Uhingen, Dieter Dörrmann, kündigte an, Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen. Ziel sei es, die Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
(Aktenzeichen: 38 O 55/12 KfH)
PS
Ist die Justiz blind?  Die römische Göttin Justitia wird mit Augenbinde, Waagschale und Richtschwert dargestellt, wobei ersteres Symbol dafür sein soll, dass Recht ohne Ansehen der Person gesprochen wird. Ist das heute noch gültig oder ist das ein Ausdruck von wirklicher Blindheit?

Alleine die Ausgestaltung der Entlastung der Industrie zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen sollte als casus knaxus trotz Binde ins Auge springen. Mit der Entlastung werden alle übrigen Stromverbraucher belastet. Hier haben wir sie wieder, die Quasi-Enteignung zu Gunsten Dritter.  Was steht im GG dazu?!
    Nach Ansicht des LG ist die EEG-Umlage schon keine Sonderabgabe im finanzverfassungsrechtlichen Sinne, weil es an der für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben charakteristischen Aufkommenswirkung fehlt. Eine solche sei nach der Rechtsprechung des BVerfG dann gegeben, wenn die Einnahmen – auch ohne Zufluss zu einem öffentlichen Haushalt oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen endgültig zufallen oder zumindest in dessen Verfügungsgewalt gelangen und von diesem jedenfalls in den Grenzen, die für Zwecksteuern gelten, frei verwendet werden können.
Das haben die Winkelschreiber ja mit Absicht so ausgestaltet um das GG zu umgehen. Wo ist der Unterschied in der Auswirkung im finanziellen Sinne beim Bürger als Stromverbraucher? Finanzverfassungsrechtlich wirklich zweifelsfrei?! Wie lautet die Argumentation dann beim GEZ-Beitrag. Man weiß es nicht, im Dunkeln .... , es fehlt die Transparenz, vielleicht landen die Milliarden dort ja gar nicht in den Kassen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. ;)
Ein Gericht mit Verstand erkennt den Umgehungstatbestand!

Durchgefallen
Zahlen des Monats = 46,3 % der bei der Handelsblatt-Jahrestagung Energie anwesenden 1200 Experten geben dem Management der Energiewende die Schulnote mangelhaft, 30,2 % sogar eine Sechs.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2013, 18:17:12 von PLUS »

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Auf den Punkt "Die große Verteile" ....
« Antwort #42 am: 26. Februar 2013, 11:51:41 »
.... das ist nicht der Länderfinanzausgleich gegen den Bayern und Hessen in Karlsruhe klagen. Die größte Umverteilung findet mit dem Gesetz der sogenannten erneuerbaren Energien statt!  Welche und wie viele Winkelschreiber waren daran beteiligt um dieses Gesetz von Karlsruhe fernzuhalten und das Grundgesetz auszuhebeln (Keine Steuer, keine Abgabe, kein Beitrag, keine Gebühr ... was ist das nur für eine Missgeburt).  Ob es der einschlägigen Politik und den Gerichten dauerhaft gelingt, die Prüfung in Karlsruhe zu verhindern, ist noch nicht ausgemacht. Es ist noch nicht aller Tage Abend. Dieses Gesetz ist ein Bumerang, der sein Ziel weit verfehlt und auf die Werfer juristisch, ökonomisch oder politisch früher oder später zurückkommen wird.

Zitat
.... Die Profiteure des Solarstroms wohnen meist im Süden, wo sie die Solarstadl oder Solarparks betreiben, und im Eigenheim auf dem Land. Draufzahler sind alle Stromverbraucher und Kleingewerbetreibende, denn sie müssen über Aufschläge auf ihre Stromrechnung die 680 Milliarden finanzieren. Sie zahlen auch jene 100 bis 200 Milliarden Euro für neue Stromleitungen, die für den Solar- und Windstrom gebraucht werden. Damit findet eine gewaltige Umverteilung von den städtischen Regionen aufs Land und an die Küste statt; von Mietern, die Zuschläge aufgebrummt kriegen zugunsten von Hausbesitzern mit Sonnenkollektoren auf dem Dach. Von den Bundesländern ist es so vor allem Nordrhein-Westfalen, das ausblutet: An Rhein und Ruhr erstreckt sich die größte Stadtregion Europas. Die Reste der Montanindustrie – Stromkonzerne, Kraftwerke, Zulieferer – verlieren ihre Existenz. ....

WIWO -CHEFSACHE Roland Tichy

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Re: Auf den Punkt "Die große Verteile" ....
« Antwort #43 am: 27. Februar 2013, 15:47:53 »
.... das ist nicht der Länderfinanzausgleich gegen den Bayern und Hessen in Karlsruhe klagen. Die größte Umverteilung findet mit dem Gesetz der sogenannten erneuerbaren Energien statt!  Welche und wie viele Winkelschreiber waren daran beteiligt um dieses Gesetz von Karlsruhe fernzuhalten und das Grundgesetz auszuhebeln (Keine Steuer, keine Abgabe, kein Beitrag, keine Gebühr ... was ist das nur für eine Missgeburt).  Ob es der einschlägigen Politik und den Gerichten dauerhaft gelingt, die Prüfung in Karlsruhe zu verhindern, ist noch nicht ausgemacht. Es ist noch nicht aller Tage Abend. Dieses Gesetz ist ein Bumerang, der sein Ziel weit verfehlt und auf die Werfer juristisch, ökonomisch oder politisch früher oder später zurückkommen wird.

Zitat
.... Die Profiteure des Solarstroms wohnen meist im Süden, wo sie die Solarstadl oder Solarparks betreiben, und im Eigenheim auf dem Land. Draufzahler sind alle Stromverbraucher und Kleingewerbetreibende, denn sie müssen über Aufschläge auf ihre Stromrechnung die 680 Milliarden finanzieren. Sie zahlen auch jene 100 bis 200 Milliarden Euro für neue Stromleitungen, die für den Solar- und Windstrom gebraucht werden. Damit findet eine gewaltige Umverteilung von den städtischen Regionen aufs Land und an die Küste statt; von Mietern, die Zuschläge aufgebrummt kriegen zugunsten von Hausbesitzern mit Sonnenkollektoren auf dem Dach. Von den Bundesländern ist es so vor allem Nordrhein-Westfalen, das ausblutet: An Rhein und Ruhr erstreckt sich die größte Stadtregion Europas. Die Reste der Montanindustrie – Stromkonzerne, Kraftwerke, Zulieferer – verlieren ihre Existenz. ....

WIWO -CHEFSACHE Roland Tichy

MannOMann, dieses Gesabble.
Sie sabbeln bloß das nach, was in Ihr Weltbild passt.
Oder aber die Konzernzentrale gerade vorgibt oder vorschreibt.
Gerne schaltet man dann große Anzeigen und behauptet heute schon Strom speichern zu können.
Lach und weg.
Nur 680Milliarden? Hat nich einer aus Bährlien vor kurzen 1Billion in den Raum geworfen...
Schon ziehmlich wirre Köpfe, diese EE Hasser.
Hat nich einer dieser Wirrköpfe im Mai 2010 behauptet, mit PV lässt sich am Niederrhein nicht
mal n iPad laden?!? Und nu 2,5Jahre später wird gelogen geschwindelt das sich die Balken biegen
um zu retten was nicht mehr zu retten ist.

Ist schon schade, das unsere Stromkonzerne mit Verbrennen von Kohle und dem Betrieb
der "sichersten Kernkraftwerke der Welt" keine Milliarden mehr scheffeln (werden).

Im stillen Gedenken an die hoffentlich sterbenden Dinos werde ich heute abend eine kleine Kerze anzünden. Vielleicht bleibt meiner Heimat nun doch die Vernichtung der Umwelt durch den Kohletagebau erspart...... Es ist stark zu hoffen.

Offline Didakt

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Re: Dem EEG den Kampf ansagen
« Antwort #44 am: 27. Februar 2013, 16:44:32 »
„Kaum Sonne in diesem Winter“, titeln gerade die Medien. Nicht gut fürs Geschäft, oder? Wie viel konnten Sie denn zusammenraffen? ;D

 

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