LG Frankfurt/ Oder, Urt. v. 22.03.12 Az. 31 O 33/11 Rückforderungsklage EWEDer Kläger, der seit 2002 von EWE als Sondervertragskunde beliefert wurde, forderte erfolgreich Überzahlungen für den Zeitraum 01.02.06 bis 30.11.10 zurück, die allein darauf beruhen, dass die Beklagte mit Zahlungen auf Rechnungen/ Abschläge einen höheren Arbeitspreis vereinnahmte, als denjenigen, der bis zum 01.09.2004 galt.
Ausführlich befasst sich das Landgericht u.a. mit der Frage der Verjährung von Rückforderungsansprüchen hinsichtlich in 2006 erfolgter Zahlungen.