Original von KPB
ich bin eigentlich auch dieser Meinung. Da ich jedoch kein Jurist bin,
interessiert mich die rechtliche Sicht sehr.
...
Freue mich auf eure Meinung und eventuelle Hilfe bei der rechtlichen Bewertung einer fristlosen Kündigung.
K.P. Beyer
Ich verfüge zwar nur über rudimentäre Grundkenntnisse, soweit ich aber weiß, ist die Insolvenz eines Lieferanten kein Kündigungsgrund. Das Wahlrecht zur Erfüllung oder Ablehnung bestehender Verträge liegt nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens alleine beim Insolvenzverwalter (vgl. § 103 InsO).
Noch gilt also der Grundsatz \"pacta sunt servanda\", d.h. wenn im Vertrag (hier in den AGB) nicht geregelt ist, dass die Insolvenz von EnS einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, ist man bis zum Eintritt der regulären Kündigungsfrist oder bis Abschluss des Verfahrens (in welcher Art auch immer) an den Vertrag gebunden.
@berthbe:
Um so besser, dann dürfte m.E. doch ein \"wichtiger Grund\" nach 6.3 der AGB (gilt für Strom, sollte aber eigentlich auch in den AGB für Gas drinstehen) vorliegen, so dass jede Vertragspartei (also auch Sie als Kunde) außerordentlich kündigen kann.
Ich mach mir jetzt keine Panik,
abwarten - im Zweifelsfall Grundversorgung (bei mir ca. 8 - 12 Euro mehr im Monat), anschließend gleich neuen Versorger suchen - fertig.