Nach einem Gespräch mit meinem Gasversorger unter Zeugen, bei dem die unterschiedlichen Positionen umfassend ausgetauscht wurden, habe ich nach nunmehr 6 Jahren Preisprotest einen außergerichtlichen Vergleich (orientiert am Vergleich der Erdgas Schwaben) geschlossen -explizit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!
Ich habe auch erreicht, dass bereits verjährte Zeiträume vorher aus der Berechnung genommen wurden.
Man kann und wird darüber geteilter Meinung sein, aber im Süden der Republik gehen die Uhren anders. Nachdem ich hier in einigen Fällen äußerst unterschiedliche Verläufe mitverfolgt habe und Gerichtsverfahren ggf. über mehrere Instanzen - bei ungewissem Ausgang -auch trotz Rechtsschutzbewehrung Zeit und Nerven kosten, habe ich für mich keinen Sinn mehr gesehen, meinen Protest fortzusetzen.
Zum Jahresanfang habe ich den Gasversorger gewechselt und zahle jetzt den Preis, den ich ursprünglich vor über 6 Jahren auch akzeptiert hatte.
Ich denke, dass durch den langjährigen Preisprotest wesentliches erreicht worden ist, wie Änderungen in der Rechtsprechung oder ein einigermaßen vorhandener Wettbewerb.
mfg
DocTom