Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Insolvenz der EnergenSüd  (Gelesen 44148 mal)

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Offline berthbe

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #30 am: 29. Februar 2012, 10:50:18 »
Habe gerade ebenfalls Mitteilung meines Grundversorgers Strom erhalten. Bin ab heute in die Grundversorgung gefallen, werde mich jetzt sofort um neuen Anbieter kümmern. Von Gas habe ich noch nichtsgehört.

Offline Capo

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #31 am: 29. Februar 2012, 10:51:53 »
Zitat
Sachbearbeiter:RA vBp Michael PlutaDipl.-Kffr./StB Martina HengartnerDie Strombelieferung aller Kunden über EnerGen Süd endet zum 01.03.2012. Die Kunden erhalten jedoch die Grundversorgung weiter. Es erfolgen keine Abbuchungen mehr über die Genossenschaft für den Monat März.Grund:Die meisten Netzanbieter haben die Weiterarbeit von enormen Vorkasse-Leistungen abhängig gemacht. Solche Vorleistungen hätten auch einen gesunden Betrieb überfordert. Damit ist der Betrieb der Genossenschaft nicht mehr finanzierbar. Um Schaden von den Kunden abzuwenden, verzichte ich deshalb auf den Einzug der laufenden Monatsraten und stelle die Lieferungen ein.Die Endabrechnungen erfolgen in den nächsten Wochen und Monaten. Ebenso weitere Informationen zum Insolvenzverfahren.
hier

Bis dann..
Capo

Offline berthbe

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #32 am: 29. Februar 2012, 12:33:56 »
Alle reden vom Strom. Ist die energensüd nur halb pleite? Von Gaslieferung kein Wort, auch nicht vom Insolvenzverwalter. Wäre interessant, da Näheres zu erfahren.

Offline SabbelMR

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #33 am: 29. Februar 2012, 15:54:24 »
Laut telefonischer Auskunft vom Büro des Insolvenzverwalters wird die Gaslieferung ebenfalls per heute eingestellt.

Offline Netznutzer

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #34 am: 29. Februar 2012, 16:57:50 »
Zitat
Bin ab heute in die Grundversorgung gefallen, werde mich jetzt sofort um neuen Anbieter kümmern.

Denkt dran: Ihr Betroffenen seit alle in der ERSATZVERSORGUNG, erst durch aktives Handel mit dem Grundversorger wird man grundversorgter Kunde. Durch Ersatzversorgung ist ein sofortiger Lieferantenwechsel ohne besondere Fristeneinhaltung möglich, bei Grundversorgung gilt Fristenmonat usw.

Gruß

NN

Offline Stromfraß

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #35 am: 29. Februar 2012, 17:50:35 »
Netznutzer hat zwar Recht, aber für die meisten Kunden dürfte es ziemlich egal sein, ob Ersatz- oder Grundversorgung. Durch eine Gesetzesänderung ist eine kurzfristige Kündigung möglich.
Näheres z.B. hier:
http://strom.idealo.de/news/10210-energen-sued-pleite-stromversorgung-eingestellt-grundversorger-uebernehmen/

Für diejenigen, die den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen den beiden Versorgungsarten wissen wollen:

Zitat
Ersatzversorgung
Ersatzversorgung ist dann gegeben, wenn ein Kunde über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Energie wird in der Ersatzversorgung vom Grundversorger geliefert.Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz\" (Grundversorgungsverordnung-StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung.

Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung (Endverteilstufe Strom) sind öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden im Energiebereich (Stromgrundversorgungsverordnung) ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), das in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Elektrizität durchführt.

Offline ein_bayer

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #36 am: 29. Februar 2012, 18:52:11 »
Jetzt ist also passiert (Insolvenz), was ich schon seit Mitte November 2011 erwartet habe. Die Mitglieder wurden nicht informiert und die Vertreter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Und in der Südwestpresse wurden nur Halbwahrheiten verbreitet.

Wer einen Genossenschaftsanteil gezeichnet hat und zumindest seit Anfang 2011 Strom bezieht, kommt noch ohne Verlust davon, weil der verlorene Anteil und das Eintrittsgeld (zusammen € 120) durch den (falsch kalkulierten) Strompreis kompensiert werden.

Aber alle, die nach dem August 2011 noch Anteile gezeichnet haben, sollten sich beim Insolvenzverwalter beschweren, wenn sie bei der Zeichnung nicht über die kritische Lage der EnS informiert worden sind. Ich weiß nicht genau, zu welchem Zeitpunkt der Kalkulationsfehler erkannt und genau beziffert wurde, aber spätestens im September 2011 müssen die finanziellen Folgen dem Vorstand der EnS klar geworden sein.

Offline PLUS

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #37 am: 29. Februar 2012, 20:11:18 »
Zitat
Original von ein_bayer
Aber alle, die nach dem August 2011 noch Anteile gezeichnet haben, sollten sich beim Insolvenzverwalter beschweren, wenn sie bei der Zeichnung nicht über die kritische Lage der EnS informiert worden sind. Ich weiß nicht genau, zu welchem Zeitpunkt der Kalkulationsfehler erkannt und genau beziffert wurde, aber spätestens im September 2011 müssen die finanziellen Folgen dem Vorstand der EnS klar geworden sein.
    @ein_bayer, eine Beschwerde beim Insolvenzverwalter wird nichts nützen. Aber Sie stellen die richtige Frage.

    Die  Genossenschaftseinlage haftet und dass sie weg ist, ist wohl wahrscheinlich. Vom Insolvenzverwalter ist nichts zu erwarten. Gegenenfalls haften ausnahmsweise verantwortliche Vorstandsmitglieder.

    Ein Vorstandsmitglied ist allerdings grundsätzlich nur der Genossenschaft verantwortlich und haftet ihr gegenüber.

    Der Gesetzgeber hat einen Schadensersatzanspruch einzelner Mitglieder gegen den Vorstand im Genossenschaftsgesetz nicht vorgesehen. In besonderen Fällen wird eine Haftung des Vorstands etwa bei Verletzung der Anzeigepflicht und unerlaubten Handlungen aber gesehen. Jedes Vorstandsmitglied muss laut Gesetz die General- oder Vertreterversammlung unverzüglich einberufen und ihr anzeigen, wenn ein Verlust besteht und dieser durch die Hälfte der Geschäftsguthaben und Rücklagen nicht gedeckt ist.

    Die Anzeigeverpflichtung des Vorstands dient auch dem Schutz der Mitglieder. Dem einzelnen Mitglied gegenüber haftet der Vorstand, wenn er falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt, wenn er wesentliche Faktoren unrichtig wiedergibt oder verschleiert oder in den Prüfungsunterlagen falsche Angaben macht. Unterlässt es der Vorstand, bei Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzuleiten oder bei einem Verlust der Hälfte des Geschäftsguthabens die Generalversammlung einzuberufen, so können die Genossen gegen den Vorstand vorgehen, wenn auf Grund dieser Verstöße das Geschäftsguthaben der Genossen vermindert wird oder verloren geht.

    Dazu:
§147 GenG   §148 GenG   §101 GenG   §116 GenG

Wenn Mitglieder da etwa Ansprüche sehen und glauben etwas holen zu können, müssen sie außerhalb des Insolvenzverfahrens aktiv werden und rechtzeitig einen geeigneten Anwalt suchen. Der Insolvenzverwalter stellt ja eventuell auch noch Ansprüche.[/list]PS: Beispiel einer Genossenschaftspleite

Offline Betroffener

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #38 am: 29. Februar 2012, 21:10:43 »
Hallo,  
habe mich noch nicht besonders mit dem Insolvenzrecht beschäftigt, hat jemand eine Ahnung (bitte nicht spekulieren/vermuten), ob man bei evtl. Eröffnen des Insolvenzverfahrens (sofern noch Masse da ist) den Genossenschaftsanteil separat als Forderung anmelden kann oder wird wird dieser erst nachrangigst (d.h. nach Befriedigung aller anderen Gläubiger - ggf. nur qoutal) behandelt, so dass nix mehr rauskommen wird (wovon ich ausgehe).
Ist überhaupt noch eine Kündigung der Mitgliedschaft erforderlich/möglich?

Freue mich über fundierte Antworten.

Letztendlich darf ich mich hinsichtlich eines Ausfalls des Genossenschaftsanteils (100 €) und eines Rückerstattungsanspruchs aus Lieferungen 2011 i.H.v. ca. 40 € nicht beschweren, der günstige Strompreis hat den Ausfall (mehr als) vollumfänglich komensiert.

Offline netsracz

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #39 am: 29. Februar 2012, 21:45:04 »
Hallo zusammen,

schade, ich fand die Idee von EnerGen Süd einfach gut.
Müssen wir jetzt bei EnerGen Süd kündigen?
Und vor allem, hat jemand einen Alternativanbieter für Strom und Gas gefunden?

Viele Grüße
netsracz

Offline kamaraba

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #40 am: 29. Februar 2012, 23:36:45 »
@netsracz

Ihr Netzbetreiber respektive Grundversorger wird Ihnen in der Regel schriftlich mitteilen, ab wann Sie sich in der Ersatzversorgung befinden.
EnerGen Süd stellt mit Wirkung zum 29.2.2012 sämtliche Lieferungen für Strom und Gas ein. Damit befinden Sie sich ab 1.3.2012 in der Ersatzversorgung.
Alternativ- bzw. einen neuen Anbieter finden Sie in den einschlägigen Portalen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline netsracz

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #41 am: 29. Februar 2012, 23:44:17 »
Hallo kamaraba,

vielen Dank für die Info.
Ich habe gerade mit Gas- und Strom auf 123energie gewechselt.
Ich hoffe hier steht ein besseres Management dahinter.

Grüsse
netsracz

Offline Kampfzwerg

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #42 am: 01. März 2012, 19:51:47 »
Zitat
Original von bolli
Zitat
Original von Kampfzwerg
Macht es Sinn, alle weiteren Abschlagszahlungen sofort einzustellen?
Bzw. ist das rein rechtlich fragwürdig/machbar?
Das dürfte rechtlich schwierig sein, da, solange die Energielieferung von denen weiter betrieben wird, sie diesen Anspruch auf den Abschlag haben und, wie die Insolvenz bei Teldafax gezeigt hat, der Insolvenzverwalter diese Außenstände auch schnell einzutreiben versucht .
Manchmal überschlagen sich einfach die Ereignisse, siehe 29.02.12.
Obwohl ich nach den ersten hier gelesenen Informationen zunächst dazu tendierte, die Ruhe zu bewahren, zu beobachten und abzuwarten (ich neige nämlich eigentlich nicht zu Kurzschlussreaktionen, und war von der Idee der Genossenschaft überzeugt), habe ich inzwischen den Stromliefervertrag fristlos gekündigt und den letzten Abschlag von meiner SPK zurückbuchen lassen, um ggf. ein Guthaben zumindest zu schmälern. Vemeiden konnte ich das aber leider wohl nicht. Denn bis jetzt habe ich weder eine Jahresabrechnung der EnerGen Süd noch eine entsprechende Info über die Insolvenz erhalten, obwohl der Leistungszeitraum 2011 bereits längst abgelaufen ist. Leider hatte ich z. Zt. aber diverse Baustellen, sodass mir das erst viel zu spät auffiel.
Kalkuliert man hier etwa bewusst mit der Nachlässigkeit oder Schusseligkeit der Kunden?

Offline netsracz

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #43 am: 02. März 2012, 21:30:19 »
Hallo zusammen,

also nun ist es amtlich, wir können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unsere 100€
Einlage abschreiben.

Grüsse netsracz

Offline Stromfraß

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #44 am: 02. März 2012, 22:21:26 »
Wie ich in einem anderen Forum gelesen habe (http://www.strom-magazin.de/forum/board-andere-stromanbieter/thread-proenergie-ein-stromlieferant-1162-page-8.html#post8986) sieht es nicht nur für die Genossenschafts-Einlage düster aus, sondern auch für die \"Sicherheitsleistung\" z.B. bei ProEnergie.
Mit einiger Sicherheit werden auch evtl. Guthaben nicht mehr ausgezahlt.
Und ob die Insolvenzmasse noch was hergibt, da muss man ernste Zweifel haben.
Es kann sich wahrscheinlich nur jeder damit trösten, eine Zeitlang günstig Strom oder Gas bezogen zu haben.
Leider ist es so, dass auch eine Genossenschaft, wenn sie so amateurhaft geführt wird wie die EnS nicht das Wahre ist.

 

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