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Autor Thema: muss bei diesen Musterbriefen was ergänzt werden?  (Gelesen 3286 mal)

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Offline biene

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muss bei diesen Musterbriefen was ergänzt werden?
« am: 24. Oktober 2005, 18:46:16 »
@forum@fricke

Soeben bekomme ich die  Musterbriefe her -  - muß hier noch was geändert werden - oder wurde inzwischen alles bedacht?


Gruß Biene



Widerspruch zur Gaspreiserhöhung und ggf. Widerruf der Einzugsermächtigung

 

Erhöhung Ihrer Gaspreise zum .................................. Vertragsnummer: .....................................

 
Sehr geehrte Damen und Herren,


ich halte die von Ihnen vollzogene und verkündete Erhöhungen der Gaspreise für unbillig gem.

§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.

Ich fordere Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

 Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung darf als Druckmittel nur eingesetzt werden, um berechtigte Forderungen durchzusetzen. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.

Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben aus anderen Sparten mit der Tariferhöhung zu verrechnen, Guthaben in anderen Sparten sind also voll ohne Verrechnung auszuzahlen. Eine eventuelle Nachzahlung erbringe ich selbständig.

Die Abschläge dürfen von Ihnen allein aus dem Grund der bis auf weiteres unverbindlichen Preiserhöhung nicht erhöht werden, da dies im Falle der Unbilligkeit unweigerlich zu Überzahlungen führen würde. Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen. Ich rüge auch diese als unbillig und  behalte mir vor, auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.

Hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung, falls dies noch nicht geschehen ist. Meine Zahlungen erfolgen per Bankauftrag.

Ich fordere Sie auf, die Möglichkeiten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes zu nutzen und  günstigere Lieferanten zu finden. Dazu sind Sie verpflichtet.

Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen,  einen falschen Sachverhalt vorzutäuschen.

Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

...................................

Unterschrift    

 

 
Musterbrief für Gasbezieher, die zur Miete wohnen:

Mieter: ___________________

An den Vermieter

des Hauses


________________________

________________________

Datum: _____________

Gaspreiserhöhungen

Hier: Heizkosten - Vorauszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bekanntlich hat der Gasversorger die Gaspreise erhöht. Ich halte dies für absolut überzogen und bin nicht bereit, diese Forderung anzuerkennen. Wie zahlreiche Verbraucher und Bürger würde auch ich gerne von dem Recht Gebrauch machen, nach § 315 BGB die Angemessenheit der jüngsten Erhöhung gegenüber dem Gasversorger zu bestreiten. Dies können jedoch nur Vertragspartner machen – und das sind Sie. Ich rege daher dringend an, dass Sie bis zum Nachweis der Angemessenheit des Gaspreises nur eine Preiserhöhung von 2% bezahlen. Die Weiterbelieferung mit Gas darf deshalb nicht eingestellt werden. Kündigen Sie die Einzugsermächtigung, und berufen Sie Sich ausdrücklich auf § 315 BGB. Weitere Informationen und Musterschreiben finden Sie im Internet z.B. unter www.energieverbraucher.de, www.energiepreise-runter.de. Möglicherweise gibt Ihnen auch ein Haus- und Grundeigentümerverband kompetente Auskunft.

Ich fordere Sie außerdem auf, die Heizkosten-Vorauszahlungen und die Heizkostenabrechnung Gas für 2004 lediglich um 2% zu erhöhen. Ich bin allerdings bereit, Ihnen für den Fall des gerichtlichen oder sonstwie möglichen Nachweises der Angemessenheit der Preiserhöhung den auf meinen Anteil entfallenden Erhöhungsbetrag nachzuzahlen. Ich bitte um umgehende Mitteilung, dass Sie mit dem obigen Vorgehen einverstanden sind.

Ich hoffe, auf diese Weise die ohnehin bereits hohen Nebenkosten der Wohnung für mich erträglich zu halten. Ich bitte Sie auch um weitere Unterstützung für meinen Einsatz gegen die Preiserhöhung. Bitte bedenken Sie, dass Vermieter im Interesse ihrer Mieter alles tun müssen, um die Heizkosten so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die risikoarme Geltendmachung Ihrer Rechte gegen unangemessene Preisforderungen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich über das Resultat Ihres Protestes informieren.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Mieter)

P.S.

Näheres zum Widerstand von Verbrauchern gegen die als unverschämt empfundene Preiserhöhung können Sie bei Bedarf im Internet unter www.energiepreise-runter.de nachlesen.

Musterbrief für Gasbezieher, die vermieten: Vermieter:__________________

An die Mieter

Im Hause

__________________________


__________________________

Datum: ___________


Gaspreiserhöhungen

Hier: Heizkosten - Vorauszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bekanntlich hat der Gasversorger die Gaspreise erhöht. Ich halte dies für absolut überzogen und unangemessen. Wie zahlreiche Verbraucher und Bürger habe auch ich von meinem Recht nach § 315 BGB Gebrauch gemacht und die Angemessenheit der jüngst erhöhten Gaspreise bestritten. Bis zum Nachweis der Angemessenheit zahle ich an den Gasversorger lediglich einen um 2% erhöhten Gaspreis. Ich gehe davon aus, dass die Weiterbelieferung mit Gas deshalb nicht eingestellt wird.

Ich werde daher momentan von Ihnen auch nur eine um 2% erhöhte Heizkosten-Vorauszahlung verlangen und dies auch in der Heizkostenabrechnung für 2004 berücksichtigen. Ich muss mir allerdings vorbehalten, für den Fall des gerichtlichen oder sonstwie möglichen Nachweises der Angemessenheit der Preiserhöhung den jeweiligen Erhöhungsbetrag nachzuberechnen. Ich bitte dafür um Verständnis.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Einsatz gegen die Preiserhöhung unterstützen, indem Sie Sich z.B. direkt beim Gasversorger über die Preiserhöhung beschweren – schließlich sind Sie ja direkt betroffen, da sich Ihre Heizkosten verteuern sollen.

Über das Resultat meines, bzw. unseres Protestes werden Sie informiert.

Mit freundlichen Grüßen




________________________
(Vermieter)

Offline RR-E-ft

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muss bei diesen Musterbriefen was ergänzt werden?
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2005, 18:59:59 »
@Biene

Wenn aus unserer Sicht etwas ergänzt werden müsste, hätten wir bereits für die Ergänzung gesorgt.

Man könnte natürlich noch viel mehr schreiben, vgl. die vielen Beiträge hier im Forum.

Dies erscheint jedoch nach unseren bisherigen Erfahrungen gar nicht erforderlich.

Wenn man jedoch auf Nummer sicher gehen will, schließt man mit einem Rechtsanwalt einen Beratungsvertrag und lässt sich eingehend beraten.

Die Musterbriefe sind demgegenüber ein vollkommen unverbindliches Angebot. Deshalb kosten Sie auch nichts außer anschließend Nerven, wenn der Versorger mit seinem Mustertextabausteinen antwortet.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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muss bei diesen Musterbriefen was ergänzt werden?
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2005, 19:47:39 »
@ Fricke

Danke Herr Fricke!

Dann kann ich Frau Sassen, in Delmenhorst ja schon mal beruhigen - lol

Liebe Grüße

Biene

 

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