Hallo,
wir verweigerten seit Okt. 2005 die Gaspreiserhöhungen der SW KA mit der Folge, daß unser Sondervertrag zum 1.12.2011 gekündigt wurde. Wir beziehen jetzt unser Erdgas von einem Pfälzischen Lieferanten.
Nun haben sich die SW bei unserer letzten Schlußrechnung gemeldet und bieten uns einen Deal an: reduzierte Nachzahlung und im Gegenzug kein Mahnverfahren.
Sie seien zuversichtlich, daß sie vor Gericht Recht bekommen und beziehen sich auf das bekannte Urteil vom Amtsgericht KA aus dem Jahr 2010.
Nun frage ich mich, warum sie erst jetzt damit kommen.
Ich finde es sowieso seltsam, daß ein Gericht ein Gutachten der klagenden Seite als Begründung für sein Urteil benützt.
Nun haben wir 2 Alternativen...
Es gibt in KA wohl einige, die es auch betrifft. Was denken Sie darüber?
Herzliche Grüße