@ nichtegal
Wenn Sie auf eine NT- und HT-Stromversorgung angewiesen sind, dann können Sie gegen die \"Zwangsverpflichtung\" bei E.ON (Westfalen Weser?) derzeit leider gar nichts tun, da der Grundversorger für die NT-Strombelieferung quasi eine Monopolstellung hat.
Für eine Hilfestellung sind Ihre bisherigen Angaben sehr dürftig - bitte beantworten Sie vorab folgende Fragen:
- seit wann hatten Sie welchen Sondervertrag, seit wann und mit welcher Begründung legen Sie Widerspruch gegen Preiserhöhungen ein?
- sah Ihr alter Vertrag ein Kündigungsrecht für E.ON vor? - falls ja: mit welcher Frist und zu welchem Termin?
- wann wurde Ihr alter Vertrag gekündigt, war die Kündigung form- und fristgerecht? - wurde zeitgleich ein neuer Sondervertrag für Heizstrom angeboten?
- ab wann wurden Sie in die Grundversorgung gesetzt - in die \"Allgemeine\" mit gleichem Preis für NT und HT oder in eine sogen. \"Grundversorgung Heizstrom\"?
Informieren Sie sich auch unter Stadt/Versorger im Unterforum E.ON Westfalen Weser - Thema \"Kündigung von Heizstromverträgen\".
Ein Austausch mit den ebenfalls Betroffenen könnte hilfreich sein.
Nachtrag:
EInen neuen Tarif bekomme ich nur bei EON wenn ich auf den § 315 BGB verzichte.
Bitte erläutern Sie das näher - haben Sie dazu etwas schriftliches von E.ON?