Von Vorauskasse-Tarifen oder jeweils monatlichen Abrechnungen bin ich auch nicht ausgegangen, jedoch von unterjährig im voraus zu zahlenden monatlichen Abschlagsbeträgen bis hin zu einer Jahresabrechnung. Wenn dem so ist, bleibe ich bei meiner Aussage.
Ansonsten wäre es hilfreich, wenn Sie den Anbieter benennen, dann könnte man deren AGB in eine weitere Analyse einbeziehen, denn dort müssten m. E. dazu ergänzende Ausführungen zu lesen sein.